Da gab es in der Ratsversammlung am 14. Dezember zu später Stunde noch ein kleines Durcheinander, weil ein Beschlusspunkt zur künftigen Solarthermieanlage, die die Stadtwerke Leipzig am Lausner Weg bauen wollen, schon mit den Punkten abgestimmt worden war, zu denen die Ratsfraktionen keinen Redebedarf angemeldet hatten. Doch da war er falsch platziert. Er gehörte mit in die Diskussionsrunde, auch wenn am Ende doch niemand das Wort dazu ergriff.

Denn letztlich ist alles ausdiskutiert. Wenn Leipzig die Wärmewende schaffen will, müssen die Stadtwerke auch die Basis ihrer Wärmegewinnung drastisch ändern. Dazu gehört auch der Bau einer Solarthermieanlage auf einem bislang landwirtschaftlich genutzten Gelände bei Lausen.

Aber wenn die Stadtwerke dafür noch Fördermittel in Anspruch nehmen wollten und auch noch 2023 mit dem Bau beginnen wollten, musste der zugehörige Bebauungsplan noch 2022 beschlossen werden. Im Oktober hatten die Grünen schon entsprechend Druck gemacht.

Die Ratsversammlung am 14. Dezember war quasi der letztmögliche Termin, den Bebauungsplan noch zu beschließen und am 17. Dezember dann im letzten Amtsblatt des Jahres zu veröffentlichen.

„Mit dem Planverfahren soll die Errichtung einer Solarthermieanlage der Stadtwerke Leipzig GmbH auf bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen vorbereitet werden. Übergeordnetes Planungsziel ist die Schaffung der dafür erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen im Kontext mit den bestehenden umweltrechtlichen und freiraumplanerischen Rahmenbedingungen“, beschrieb die Stadt die Notwendigkeit des B-Plans.

„Mit dieser Vorlage soll der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden.“

Was soll gebaut werden?

„Auf einer gegenwärtig konventionell landwirtschaftlich bewirtschafteten Fläche (ca. 81 % des gesamten Geltungsbereiches) soll in direkter Nachbarschaft zum neu errichteten Blockheizkraftwerk und Umspannwerk am Stadtrand von Lausen-Grünau durch Ergänzung einer Solarthermieanlage ein komplexer Energiestandort entstehen“, heißt es in der Vorlage.

„Verfolgt wird die Errichtung einer großflächigen Solarthermieanlage mit einer Nennleistung von bis zu 37,5 MW mit der gleichzeitigen zukunftsorientierten Ausrichtung der dort bestehenden Versorgungsfläche. Die primäre Aufgabe der Planung besteht zwar grundsätzlich in der Vorbereitung der planungsrechtlichen Zulässigkeit zur Errichtung von Anlagen, die der Gewinnung regenerativer Energie dienen und somit einen Beitrag zur Sicherung der stadtweiten Daseinsvorsorge leisten, aber gleichzeitig besteht auch die Herausforderung der Planung darin, diese große technische Anlage in die Leipziger Kultur- und Offenlandschaft einzuordnen. Im Hinblick auf die Lösungsfindung wurden im Planungsprozess zum Vorentwurf drei Varianten zur Diskussion gestellt. Im Ergebnis durch eingebrachte Hinweise und Anregungen wurde die vorliegende Lösung für die Planungsaufgabe entwickelt.“

Aber das Zeitfenster verengte sich noch einmal dadurch, dass durch Träger öffentlicher Belange auch noch Änderungen am Flächennutzungsplan gefordert wurden. (VII-DS-07678) Diese umzusetzen, war die Stadt zwar bereit, brauchte dazu aber auch wieder die Zustimmung der Landesdirektion. Diese Zustimmung gab es inzwischen auch.

Sodass am 14. Dezember eben gleich zwei Vorlagen beschlossen wurden – und zwar ohne weitere Aussprache. Beim Stand dieses Verfahrens wäre jede weitere Diskussion schlicht Zeitverschwendung gewesen, denn die Ratsmehrheit unterstützt diese wichtige Strategie zur Wärmewende in Leipzig.

So bekam der eigentliche Bebauungsplan (VII-DS-07641) 48:9 Stimmen bei einer Enthaltung. Dass es wieder einmal die AfD-Fraktion war, die hier dagegen stimmte, war sogar ganz leise am Mikrofon zu hören. Die Änderungen am Flächennutzungsplan bekamen 51:9 Stimmen bei einer Enthaltung.

Jetzt bleibt freilich noch mit Spannung zu erwarten, ob die Stadtwerke Leipzig auch die erhofften Fördergelder bekommen, um die Anlage bauen zu können. Denn auch dafür war ja der beschlossene Bebauungsplan notwendig, wie die Vorlage betont: „Die Planung des Solarstandortes ist Teil des Förderprojektes SPARCS. Im Hinblick auf den Abruf von Fördermitteln ist eine abschließende Genehmigung der Anlage noch in 2022 erforderlich.“

Wenn jetzt also nichts mehr dazwischenkommt, könnte im Frühjahr 2023 mit dem Bau der Solarthermieanlage begonnen werden.

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