In einer Stadt wie Leipzig geht gar nichts schnell. Auch wenn sich das die Bürger wünschen und eigentlich schon alles klar ist. So wie 2022, als die Stadt ankündigte, an der Querung über den Goethesteig würde es 2023 eine Fußgängerinsel geben, damit Fußgänger und Radfahrer die stark befahrene Straße etwas gefahrloser queren können. Aber nichts ist passiert. Was sich in der Antwort des VTA 2022 schon angedeutet hat.

Oft unterschätzt auch Leipzigs Verwaltung, wie lange Prüfprozesse im eigenen Haus tatsächlich dauern. Und am Goethesteig geht es um Eingriffe in den alten Baumbestand direkt an der Straße, sonst kann die Querungshilfe nicht gebaut werden.

„Laut Antwort der Verwaltung vom September 2022 zum Thema ‘Querungshilfe für Fußgänger/-innen und Radfahrer/-innen am Goethesteig in Dölitz (VII-F-07546-AW-01)’ wurde eine Umsetzung dieser wichtigen Querung im II. bzw. III. Quartal 2023 angekündigt“, merkte die Linke-Stadträtin Juliane Nagel in ihrer Anfrage an, nachdem nun 2023 eben doch nichts geschehen war.

Die Vorplanung freilich ist tatsächlich abgeschlossen, antwortete das Verkehrs- und Tiefbauamt (VTA), und die Entwurfsplanung wurde begonnen.

„Es wurde mit einem Bau in 2023 gerechnet. Dies konnte durch die doch umfangreicheren naturschutzfachlichen Belange einerseits und begrenzten Planungskapazitäten andererseits leider nicht eingehalten werden“, begründet es die lange Verzögerung. „Durch die Lage im Landschaftsschutzgebiet ‘Leipziger Auwald’ und durch den erforderlichen Eingriff in die Altholzinsel (geschütztes Biotop) am südlichen Fahrbahnrand des Goethesteigs, müssen alle Veränderungen und jeder Eingriff in die geschützten Bereiche genau geprüft, begründet und im Weiteren kompensiert werden. Diese naturschutzfachlichen Belange werden im Zuge der Entwurfsplanung untersucht und geprüft.“

Denn obwohl die Straße recht breit ist, wird die vorgesehene Querungshilfe sehr stark in die vorhandenen geschützten Bereiche eingreifen. Insbesondere bei einer Variante, die den Altholzbestand im Süden nicht tangiert.

Lichtsignalanlage statt Fußgängerinsel?

„Dabei würden jedoch größere Eingriffe in den nördlichen Baumbestand notwendig, die ebenso schwierig zu vertreten sind“, erklärt das VTA. Und bezieht jetzt eine andere Lösung in seine Überlegungen ein: „Daher wird im Zuge der Entwurfsplanung derzeit zusätzlich die Möglichkeit der Errichtung einer provisorischen Lichtsignalanlage untersucht, da so gegebenenfalls der Eingriff in das geschützte Biotop sowie in den bestehenden Naturraum weiter minimiert werden kann. Nach Einschätzung der Unteren Naturschutzbehörde können so Verbotstatbestände gem. § 4 der Verordnung zur Festsetzung des LSG ‘Leipziger Auwald’ vermieden werden.“

Aber in diesem Jahr könnte das Projekt dennoch umgesetzt werden, so das VTA: „Der Bau der provisorischen Querungshilfe ist im Haushalt jetzt für 2024 eingeordnet. Auf Grund der ausgelasteten Planungskapazitäten und prioritär zu bearbeitenden Aufgaben und Maßnahmen, sowie durch den erhöhten Abstimmungsbedarf in Bezug auf die geschützten Bereiche und die Erarbeitung einer möglichen anderen Lösung, kommt es leider zu den Verzögerungen im Bearbeitungsablauf.“

Man werde auf die Lösung auch nicht verzichten, denn ein Termin für die Großbaumaßnahme Goethesteig ist noch nicht einmal absehbar, so das VTA. Bis dahin aber braucht es eine sichere Querungsmöglichkeit: „Die Gesamtmaßnahme Goethesteig zwischen Wundtstraße (B2) und Matzelstraße ist weiterhin im Rahmenplan zur Umsetzung der Mobilitätsstrategie enthalten. Im Entwurf der Fortschreibung ist die Maßnahme jedoch nicht als prioritär eingeordnet, so dass es weiterhin sinnvoll ist, vorab diese Querung zu realisieren.“

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