Jahrelang versuchte Leipzigs Verwaltung vergeblich, einen Käufer für das historische Stadtbad in der Eutritzscher Straße zu finden. 2018 beantragten deshalb die Grünen im Stadtrat, die vergebliche Suche nach einem privaten Investor endlich zu beenden und das historische Bad in städtischer Regie zu entwickeln. 2021 folgte dem auch die Ratsmehrheit. Die Stadt wollte bis 2023 eine neue Vision für das Stadtbad vorlegen. Aber das passierte bis heute nicht. Also meinte die SPD-Fraktion: Dann sollte es eben doch verkauft werden.

Denn das könnte – vielleicht – ein paar Millionen Euro in die klamme Kasse der Stadt spülen.

„Angesichts der angespannten finanziellen Situation der Stadt Leipzig beantragen wir, dass auch städtische Liegenschaften, die strategisch nicht benötigt werden, im Einzelfall veräußert werden können“, begründet die SPD-Fraktion ihren Haushaltsantrag, mit dem sie hofft, insgesamt 6 Millionen Euro für den Haushalt verfügbar machen zu können. „Das städtische Vermögen soll durch diese Einzelverkäufe nicht geschmälert werden, da die Gelder für neue Grundstücke bzw. neue Investitionen verwendet werden sollen.

Ein Objekt für einen Verkaufserlös ist das Stadtbad. In den vergangenen Jahren wurden mehrere ausführliche Studien zur künftigen Nutzung des Stadtbades und den Finanzbedarfen erstellt. Wir denken, es ist jetzt an der Zeit, den Verkauf des Objektes nochmal auszuschreiben.

Die Mittel, die mit dem Verkauf eingenommen werden, sollen für energiesparende klimagerechte Schwimmhallen, insbesondere die Schwimmhalle im Leipziger Süden, genutzt werden. Das ehemalige Leipzig Stadtbad ist nach Prüfung für den ‚Schulsport‘ und ‚Schwimmvereine‘ aufgrund der Beckengrößen ungeeignet.“

Doch mit dem Antrag würde der Stadtratsbeschluss von 2021 unterlaufen, stellt das Dezernat Stadtentwicklung und Bau in seiner – ablehnenden – Stellungnahme fest.

Variantenvergleiche und Machbarkeitsstudien

„Im Falle der antragsgegenständlichen Liegenschaft, dem ehemalige Stadtbad Leipzig in der Eutritzscher Straße 21, wurde nach mehrfachen ergebnislosen Verkaufsbemühungen im Jahr 2021 eine kategorisch gegensätzliche Beschlusslage geschaffen. Durch die Beschlussfassungen zu VII-DS-02065 ‚Leipziger Stadtbad – Variantenvergleich zur Wiederinbetriebnahme (Bestätigung nach § 79 (1) SächsGemO)‘ und VI-A-05871-VSP-01-NF-01 ‚Verkauf des Stadtbades stoppen!‘ wurde ein dauerhafter Verbleib der Liegenschaft im Eigentum der Stadt Leipzig festgelegt“, weist das Baudezernat auf die gültige Beschlusslage hin.

Und auch darauf, dass die Verwaltung mittlerweile einige Untersuchungen für eine mögliche künftige Nutzung vorgenommen hat: „Tatsächlich wurden in der Zwischenzeit mehrere Variantenvergleiche bzw. Machbarkeitsstudien zur Reaktivierung des Objektes erstellt.“

Nur sind die bislang nicht öffentlich und die Ratsversammlung schwimmt mehr oder weniger im Nebel, was die Zukunft der Immobilie betrifft. Da können schon einmal Ideen aufkommen, wie sie die SPD-Fraktion mit ihrem Antrag formuliert hat.

Eine Neubewertung ist offen

Gegebenenfalls, so das Baudezernat, könne „im Zuge einer abschließenden und im Falle einer negativen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung aller Entwicklungsperspektiven eine Neubewertung zur Veräußerung der Liegenschaft im städtischen Eigentum angezeigt sein.“

Was ja im Klartext heißt: Noch weiß man gar nicht, ob sich die von der Stadt untersuchten Nutzungen als wirtschaftlich nicht tragfähig erweisen. Wobei ja auch die Verkaufsbemühungen daran scheiterten, dass mögliche Investoren hier keine wirtschaftliche Perspektive sahen.

Und so bittet das Baudezernat erst einmal um Geduld: „Vor einer Veräußerung kommunaler Liegenschaften ist allerdings gemäß Dienstanweisung des Oberbürgermeisters Nr. 10/2019 ‚Aufgaben des Liegenschaftsamtes‘ bzw. gemäß Beschluss Nr. VI-DS-06017-DS-01 ‚Weiterentwicklung des Strategischen Flächenmanagements – Soll-Konzeption‘ zunächst eine vollständige Entbehrlichkeitsprüfung durchzuführen. Wenn im Zuge dieser Entbehrlichkeitsprüfung keine anderen kommunalen Nutzungsbedarfe festgestellt werden, dann kann eine Veräußerung kommunaler Liegenschaften erfolgen.“

Nur sei so etwas nicht als gesicherte Einnahme im Doppelhaushalt 2025/2026 festzuschreiben. „Es werden keine Einzahlungen im Haushalt 2025/2026ff. planmäßig veranschlagt.“

Was den Nebel noch nicht auflöst. Solange die Machbarkeitsstudien nicht öffentlich sind, ergibt auch eine Entbehrlichkeitsprüfung keinen Sinn. Und selbst bei einer neuen Ausschreibung ist nicht sicher, ob sich nicht wieder dasselbe Spiel wiederholt wie beim ersten Mal, und Investoren winken lieber ab, weil die denkmalgeschützte Immobilie den Rahmen möglicher Nutzungen von vornherein einschränkt.

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Es gibt 2 Kommentare

Mehr noch, lieber User “Thomas_2”, ich würde das Gebahren der aktuellen SPD-Fraktion in dieser Hinsicht einfach dummdreist nennen.

Kommunale Grundstücke verkaufen – das ist so 90er. Als ob man seit damals nichts dazu gelernt hätte. Vielleicht einmal Prozessverbesserungen implementieren – dann kostet z.B. das Umprogrammieren einer Lichtsignalanlage auch keine 100K€ mehr.

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