Bauherren in Leipzig hören ungern zu, wenn ihnen Umweltvereine Tipps geben. Umwelt und Artenschutz kommen in den deutschen Baustandards nicht vor und Architekten lernen auch nicht, darauf zu achten. Das Ergebnis sind dann nicht nur Neubauten ohne Platz für Vögel, Insekten und blühende Pflanzen. Manche Baulösungen werden regelrecht zur Todesfalle, so wie die Glasfronten eines Neubaus in der Max-Liebermann-Straße. Der NABU Leipzig hielt dort am Montag eine Mahnwache.

Am 8. Juni trafen sich rund ein Dutzend Menschen in der Max-Liebermann-Straße zu einer Mahnwache an einem neu gebauten Gebäudekomplex. Die Häuser sind mit gläsernen Schallschutzwänden verbunden, vor denen sich die Protestierer postierten. Vogelschützer vom Naturschutzbund NABU, unterstützt von der Naturschutzjugend NAJU, wollten auf die Todesfalle aufmerksam machen, vor der sie sich mit dem nötigen Sicherheitsabstand untereinander sowie mit Mund-Nasen-Bedeckung aufgestellt hatten. Sie trugen Plakate und an die glänzenden Scheiben hatten sie Folien geklebt mit den Worten: „An diesen Scheiben sterben täglich Vögel“.

Tatsächlich haben die Naturschützer im Verlauf der letzten Monate allein schon durch Zufallsfunde an dieser Stelle 23 tote Vögel eingesammelt. Die Tiere können die Glaswand nicht wahrnehmen und kollidieren im Flug mit den Scheiben. Hinter den Scheiben sind dann auch noch Bäume und Sträucher, vor den Scheiben ebenso, alles spiegelt sich im Glas – die Tiere haben keine Chance, die Gefahr zu erkennen.

Die Kollision endet tödlich oder mit schweren Verletzungen. Jetzt in der Brutzeit sterben nach den Altvögeln auch die Jungen im Nest, die ohne ihre Eltern verhungern. Einige der toten Vögel wurden bei der Mahnwache auf dem Gehweg ausgebreitet, um auf das Tierleid aufmerksam zu machen.

Schon 2018 vor dem Baubeginn hatte der NABU Leipzig auf die Todesfalle hingewiesen. Zu diesem Zeitpunkt hätte man problemlos Glas vorsehen können, das mit einem Muster bedruckt ist, um Vogelschlag zu verringern – es ist sehr bedauerlich und unverständlich, dass Architekten heutzutage nicht grundsätzlich solches Glas verwenden, betont der NABU. Stattdessen wurden die Hinweise des NABU ignoriert und die gläserne Todesfalle wurde planmäßig errichtet.

Als der NABU aufgrund der andauernden Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz die Naturschutzbehörde einschaltete, wurde versprochen, mit unsichtbaren Aufklebern die Gefahr zu beseitigen. Es ist wissenschaftlich belegt, dass solche unsichtbaren Aufkleber nicht helfen. Auch darauf hat der NABU hingewiesen und auf entsprechende Publikationen verwiesen. Dennoch wurden diese wirkungslosen Aufkleber angebracht – das Sterben ging weiter.

Der NABU Leipzig zeigt sich logischerweise empört über die Ignoranz des Gebäudeeigentümers, den Langmut der Naturschutzbehörde und über den „monatelangen gesetzeswidrigen Vogelmord“. Die Mahnwache war eine Aufforderung an alle Verantwortlichen, endlich die Vögel zu schützen und das Naturschutzgesetz einzuhalten. Der NABU Leipzig hat bereits rechtliche Schritte angekündigt.

„Viel Energie hat der NABU Leipzig bereits investiert, um an diesem Bauwerk für den Vogelschutz zu kämpfen – man muss bedenken, dass es dabei nur ein Gebäude von vielen ist, was die Sisyphusarbeit ehrenamtlicher Leipziger Naturschützer illustriert“, betont René Sievert vom NABU Leipzig.

„Es wäre dringend notwendig, die Naturschutzbehörde in der Stadt Leipzig so aufzustellen, dass sie Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz wirksam verfolgen kann, und sie müsste es auch tatsächlich tun! Freude über ,moderne‘ Glasfassaden sind meist völlig fehl am Platze, wenn man sie als Todesfallen für Vögel konstruiert.

Bei der Wildvogelhilfe des NABU Leipzig werden jedes Jahr hunderte Vögel nach Scheibenanflug gemeldet, die entweder verletzt abgegeben oder tot aufgefunden werden. Es ist unbegreiflich, dass Architekten hier nicht von vornherein den gesetzlich vorgeschriebenen Artenschutz berücksichtigen. Werden alle anderen Bauvorschriften eigentlich auch so leichtfertig ignoriert?“

Hinweis an Passanten und Anwohner: „An diesen Scheiben sterben täglich Vögel“. Foto: NABU Leipzig
Hinweis an Passanten und Anwohner: „An diesen Scheiben sterben täglich Vögel“. Foto: NABU Leipzig

Das Artensterben in der Vogelwelt hat viele Ursachen, riesige Glasflächen gehören dazu. Sie sind oft Bestandteil „moderner“ Architektur und „zieren“ auch eine ganze Reihe von Gebäuden in Leipzig. Für Vögel sind das Todesfallen, denn sie können das Glas nicht wahrnehmen. Die Reflexionen sorgen dafür, dass sie für fliegende Vögel nahezu unsichtbar sind.

Besonders drastisch zeigt sich das, wenn sich Bäume und Sträucher im Glas spiegeln oder sich hinter einer großen Glasfront befinden. Woche für Woche rund ums Jahr werden dem NABU Leipzig tote Vögel an verschiedenen Gebäuden gemeldet. Alle europäischen Vogelarten sind nach EU-Recht und vom Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt, manche sogar darüber hinaus streng geschützt.

„Das hindert aber leider die Architekten und Bauherren nicht, immer wieder diese Glasflächen zu konstruieren“, betont René Sievert. „Wenn es dann zu regelmäßigen Todesfällen kommt, kann es sich um eine Umweltstraftat handeln, immer wieder gibt der NABU auch entsprechende Hinweise an die zuständigen Behörden und fordert sie auf, einzugreifen.

Für die Gebäudeeigentümer kann das mit erheblichen Kosten verbunden sein, deshalb ist es sinnvoll, von vornherein eine tierfreundliche Architektur und eine vogelfreundliche Bauweise zu wählen, und zwar nicht nur um dem Gesetz zu genügen, sondern auch aus Verantwortung für die Mitgeschöpfe – welcher Gebäudeeigentümer möchte jeden Tag tote Vögel vor dem Fenster liegen haben? Offenbar gibt es einen: Es handelt sich um einen Neubau in der Max-Liebermann-Straße!“

Die Chronologie der Ereignisse

Schon im März 2018 vor Beginn der Bauarbeiten hat der NABU Leipzig den Bauherren auf das erhebliche Tötungsrisiko hingewiesen, als öffentlich wurde, dass an dem Gebäude große Glasfassaden und hohe Schallschutzwände aus Glas vorgesehen sind. Der NABU hat darauf hingewiesen, dass die günstigste Lösung darin besteht, „vogelfreundliches“ Glas zu verwenden.

Das bedeutet, dass die Scheiben mit einem Muster bedruckt sind, das für Vögel als Hindernis wahrnehmbar, zugleich aber auch für den menschlichen Betrachter attraktiv ist. Zahlreiche moderne Bauwerke zeigen, dass sich dieses Verfahren bewährt.

„Es gab auf dieses Schreiben des NABU leider keine Antwort, und die verheerenden Baupläne wurden unverändert weiterverfolgt“, betont die Chronologie der Ereignisse.

Im August 2019 wurde dann überdeutlich, dass die großen Glasflächen tatsächlich zu einem regelrechten Vogelsterben führen. Erneut wurde der Gebäudeeigentümer vom NABU Leipzig auf das Problem hingewiesen, erneut ohne Konsequenzen, weshalb der NABU schließlich auch die Naturschutzbehörde der Stadt Leipzig informierte. Vom Bauleiter wurde daraufhin zugesichert, dass Vogelschutzmaßnahmen umgesetzt werden, was im Folgenden nach Feststellung des NABU aber nicht passierte.

Im Oktober 2019 fand der NABU Leipzig an den Glasflächen innerhalb von acht Tagen 10 tödlich verunglückte Vögel. Man kann davon ausgehen, dass außerhalb dieses Untersuchungszeitraums eine ähnlich hohe Opferzahl zu verzeichnen ist. Zudem berichteten Anwohner, dass immer wieder Todesopfer im Hausmüll entsorgt werden. Der NABU fand auch beispielhaft eine tote Kohlmeise in der Mülltonne.

Allein schon durch Zufallsfunde hat der NABU Leipzig 23 tote Vögel aufgesammelt. Foto: NABU Leipzig
Allein schon durch Zufallsfunde hat der NABU Leipzig 23 tote Vögel aufgesammelt. Foto: NABU Leipzig

Der NABU Leipzig informierte erneut die Naturschutzbehörde und legte die toten Vögel als Beweis vor. Der NABU forderte zudem den Bauherren auf, nun endlich die angekündigten Vogelschutzmaßnahmen umzusetzen. Da diese Arbeiten des NABU ehrenamtlich in der Freizeit der beteiligten Vogelschützer passieren, ist es nicht möglich, tagtäglich nachzuhaken, die Naturschutzbehörde jedoch hätte nun aktiv werden müssen, was aber leider nicht zu erkennen war.

Deshalb fragte der NABU Leipzig im November 2019 bei der Behörde nach, und forderte sie zum Handeln auf. Es ist bekannt, dass ähnliche Vorfälle in anderen deutschen Städten teils innerhalb von zwei Wochen auf Anweisung der Naturschutzbehörde geregelt werden, anderenfalls werden Bußgeldzahlungen und Gebühren fällig.

Nach Auffassung des NABU ist die Naturschutzbehörde in Leipzig personell nicht so ausgestattet, wie es angesichts des Baubooms in der wachsenden Großstadt notwendig wäre. Hier muss der Stadtrat dringend für eine entsprechende finanzielle und personelle Verbesserung sorgen, und die politischen Vorgaben müssen so sein, dass nicht das Naturschutzrecht außen vor bleibt. Nicht nur der NABU, sondern auch Anwohner hatten die Behörde informiert – offenbar folgenlos.

Nach der Korrespondenz mit dem NABU erwirkte die Behörde dann zumindest einen Vororttermin, der im November stattfand. Dabei erklärte die Gebäudeverwaltung, dass zum Schutz vor Vogelschlag sogenannte Birdsticker aufgeklebt werden, die für Menschen unsichtbar sind, für Vögel aber sind sie nach Angaben des Herstellers sichtbar.

Der NABU Leipzig hat unmittelbar darauf hingewiesen, dass die Wirkungslosigkeit derartiger Aufkleber wissenschaftlich nachgewiesen ist! Der NABU hat dringend empfohlen, stattdessen solche Muster auf die Scheiben aufzubringen, die erwiesenermaßen das Kollisionsrisiko verringern. Die Immobilienfirma wollte aber an ihrem sinnlosen Vorgehen festhalten.

„Die Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz waren zu diesem Zeitpunkt bereits aktenkundig, der Verursacher kann sich vor einer Strafe (eigentlich) nur schützen, wenn er umgehend wirksame Vermeidungsmaßnahmen umsetzt – umgehend und wirksam. Davon konnte hier keine Rede sein, die Behörde hätte das nicht akzeptieren dürfen“, so Sievert.

Ist Leipzigs Naturschutzbehörde fachlich überfordert?

In der nächsten Vogelbrutsaison fand der NABU Leipzig weitere Todesopfer an der Glaswand, und kontaktierte im April 2020 erneut die Naturschutzbehörde. Dabei hat der NABU wieder darauf hingewiesen, dass unsichtbare Aufkleber keinerlei Schutzwirkung haben. Die Gebäudeverwaltung erklärte den Sachverhalt aber so, dass die Aufkleber bisher nur im unteren Bereich der Glaswand angebracht wurden, man werde nun auch den oberen Teil bekleben, sobald eine Hubbühne vor Ort sei.

Der Hinweis, dass die geplanten Aufkleber wirkungslos sind, wurde erneut ignoriert. Die Todesfälle zu dieser Jahreszeit sind besonders dramatisch, da man davon ausgehen muss, dass nach dem Tod der Altvögel die Jungen im Nest verhungern.

Im Mai 2020 fand der NABU im Rahmen seiner ehrenamtlichen Freizeitarbeit weitere tote Vögel an der Glaswand. Bei den Vogelschützern machte sich langsam Verzweiflung breit. Der NABU forderte nun die Naturschutzbehörde eindringlich auf, den gesetzlich gebotenen Artenschutz durchzusetzen. Nach einer letzten Frist würde sich der NABU sonst auf juristischen Wegen darum bemühen.

Zugleich konnte der NABU der Behörde nahezu täglich weitere Todesopfer an der Glaswand melden, die zur Beweissicherung eingefroren wurden. Die Behörde kontaktierte daraufhin ein weiteres Mal die Gebäudeverwaltung und wies darauf hin, dass der Vogelschutz nachgebessert werden muss, wenn sich zeigt, dass die unsichtbaren Aufkleber keine Wirkung haben.

Die Schallschutzwand aus Glas ist für Vögel unsichtbar. Foto: NABU Leipzig
Die Schallschutzwand aus Glas ist für Vögel unsichtbar. Foto: NABU Leipzig

René Sievert: „Leider zeigte sich dies Tag für Tag weiter. Immer weitere Todesopfer wurden entdeckt, jedes Mal muss man annehmen, dass auch dessen Jungvögel im Nest qualvoll sterben.“

Zum Ablauf der gesetzten Frist fragte der NABU ein letztes Mal bei der Naturschutzbehörde nach, die darauf verwies, dass vom Bauherrn „an dem Problem gearbeitet wird“ und „innerhalb von Tagen“ eine Antwort vorliegen werde.

Der NABU war damit nicht zufrieden. Nach mehr als zwei Jahren sterben die Tiere weiter. Spontan organisierte der NABU Leipzig daraufhin im Juni 2020 eine Mahnwache direkt an der Todesfalle. Auf dem Gehweg wurden für alle sichtbar die zur Beweissicherung aufbewahrten toten Vögel ausgebreitet, mit Plakaten wurden Anwohner und Passanten auf das Problem aufmerksam gemacht.

Wenn nicht tatsächlich „innerhalb von Tagen“ das Sterben aufhört, indem wirksame Vogelschutzmaßnahmen installiert werden, sind juristische Schritte unvermeidbar. Der NABU ist empört über die langandauernden Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz, aber auch gegen das menschliche Mitgefühl!

Hintergrund

Alle europäischen Vogelarten sind gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 13 und Nr. 14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) besonders bzw. streng geschützt. Gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatschG ist es verboten, wildlebende Exemplare der besonders und der streng geschützten Arten zu schädigen oder zu töten. Das Verbot gilt auch für nicht beabsichtigte Tötungen.

Von der Glaswand geht eine gegenüber dem allgemeinen Tötungsrisiko signifikant erhöhte Tötungsgefahr für die Tiere aus. Der Gebäudeeigentümer ist für diesen Zustand der Glaswand und die von ihr ausgehende Gefahr verantwortlich und damit auch verantwortlich für Verstöße gegen das Schädigungs- und Tötungsverbot im Sinne § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatschG.

Die für Menschen weitgehend unsichtbaren Aufkleber, die UV-Licht reflektieren sollen, sind auch für viele Vögel unsichtbar und deshalb nicht ausreichend wirksam gegen Vogelschlag. UV-Licht kann nur reflektiert werden, wenn es in dem einfallenden Lichtspektrum auch enthalten ist. Dies ist beispielsweise abends und nachts oder bei künstlicher Beleuchtung nicht der Fall.

Damit stellen die Glasscheiben mindestens dann kein sichtbares Hindernis mehr dar. Hinzu kommt, dass bei bestimmten Lichtverhältnissen UV-Reflexionen durch die allgemeinen Spiegelungen auf der Scheibe überlagert werden können. Zudem können viele Vogelarten grundsätzlich gar kein UV-Licht wahrnehmen.

Vom NABU Leipzig wurden die folgenden tödlich verunglückten Vögel erfasst und der Naturschutzbehörde gemeldet:

8 Kohlmeisen
3 Blaumeisen
2 Amseln
2 Ringeltauben
2 Rotkehlchen
2 Tannenmeisen
1 Buntspecht
1 Haussperling
1 Rabenkrähe
1 Schwanzmeise

Rene Sievert: „Man muss davon ausgehen, dass eine hohe Dunkelziffer unbemerkter Todesopfer existiert, zudem können aufgrund der toten Altvögel auch die Jungen verstorben sein.“

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