Im April stellte das Leipziger Jugendparlament noch so einen Antrag, der eigentlich ganz einfach und logisch ist: Wenn selbst die Untersuchung des Restmülls an Haltestellen schon zeigt, dass ein Großteil des Abfalls recycelbare Wertstoffe sind, dann sollte man doch auch Behälter zur Mülltrennung hinstellen. Diesmal ist es eher nicht die Stadt, die nicht mitspielen will, sondern es sind die Hersteller all des Verpackungsmülls, die nicht wollen.

Denn als Alternativvorschlag formuliert das Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport: „Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Verhandlungen mit den dualen Systemen zur Ausstattung für Getrennterfassung, Einsammlung und Entsorgung von Leichtverpackungen sowie Papier, Pappe und Karton (PPK) an öffentlichen Haltestellenbereichen des ÖPNV aufzunehmen.“

Das ist noch nicht der letzte Spruch. Denn wenn Jugendparlament, Ausschüsse und Stadtrat das gut finden, muss dann doch noch einer überredet werden, entsprechend farbige Behälter an den Haltestellen aufzuhängen.

„Mit dem grundsätzlich begrüßenswerten Ansinnen des Antrages wird eine Abfallentsorgung angestrebt, die auch im Ergebnis der letzten Papierkorbanalyse 2017 einen Handlungsbedarf bestätigt. Danach sind rund 40 % der in den Papierkörben eingeworfenen Unterwegsabfälle Verpackungsabfälle, welche in der Kostenträgerschaft der dualen Systeme liegen“, stellt das Dezernat fest. Genauer waren es 43,2 Prozent. Und auch der Rest bestand zum Teil aus Verpackungsmüll – unter anderem auch aus Glasscherben.

Die Leipziger Papierkorbanalyse von 2017. Grafik: Stadt Leipzig
Die Leipziger Papierkorbanalyse von 2017. Grafik: Stadt Leipzig

Weil das duale System aber in Leipzig von der Abfall Logistik Leipzig (ALL) betrieben wird, die nur zur Hälfte eine Leipziger Tochter ist, müsste die Verwaltung mit ALL erst einmal verhandeln, ob und wie die ALL diese zusätzlichen Behälter betreiben kann. „Insoweit kann nach der gültigen Rechtslage der Antrag nicht durch die Stadt Leipzig erfüllt werden.“

Denn, so das Umweltdezernat: „Sobald die Abfälle getrennt werden, sind Verpackungsabfälle durch die dualen Systeme für die Verbraucher kostenfrei zu erfassen. Für Leichtverpackungsabfälle erstreckt sich diese Pflicht der dualen Systeme vorrangig auf eine haushaltsnahe Sammlung oder Sammlung an sogenannten vergleichbaren Anfallstellen, §§ 1 Abs. 2, 3 Abs. 11 Verpackungsgesetz (VerpackG). Haltestellenbereiche des ÖPNV zählen nicht dazu. Dass dennoch auch an Haltestellen Verpackungsabfälle anfallen, belegt nicht nur eine Analyse der Papierkorbinhalte, sondern auch viele Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern. Hier ist der kommunale Handlungsrahmen aufgrund vorgenannter Gesetzeslage beschränkt.“

Wobei es nicht einmal die dualen Entsorger sind, die hier eine sinnvolle Lösung verhindern. Und auch nicht die Leipziger Stadteinigung. Das Problem sind die Hersteller der ganzen Verpackungen, die zwar gerne viel verpacken, aber ungern viel Geld für den sogenannten „Grünen Punkt“ aufwenden, sodass viele ihrer Verpackungen dann eben doch – weil nicht erfasst – im Restmüll landen.

„Die Erfassung und Entsorgung von Verpackungsabfällen auch aus Papier, Pappe und Karton obliegt nach dem VerpackG grundsätzlich den dualen Systemen (im Stadtgebiet Leipzigs durch die von den dualen Systemen beauftragte Abfall-Logistik Leipzig GmbH – ALL). Eine Entsorgung dieser Verpackungsabfälle durch den sogenannten öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (hier: Stadt Leipzig – Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig – EB SRL) als sog. Restabfall würde eine Nichteinhaltung der Abfalltrennung sowie eine Finanzierung über die Abfallgebühren der Stadt Leipzig bedeuten, was rechtlich nicht zulässig ist. Denn im Grundsatz wird die Entsorgung der Verpackungsabfälle durch die Verbraucher über den Einkaufspreis der verpackten Ware beglichen“, beschreibt das Umweltdezernat den wilden Müllstrudel.

Denn dadurch, dass die Verpackungen an den Haltestellen anfallen, landen sie im Restmüll, wo sie aber nicht hingehören. Die Stadtreinigung entsorgt hier also Abfälle, die sie eigentlich nicht entsorgen soll.

Sollten da nicht die Bürger selbst besser trennen?

So hat es das Umweltdezernat bis jetzt jedenfalls versucht: „Neben einer intensiven Öffentlichkeitsarbeit des EB SRL und der kontinuierlichen Optimierung der Papierkorbausstattung im Rahmen des Papierkorbkonzeptes, war die Anpassung der Polizeiverordnung (VI-DS-04948) eine Maßnahme, die Bürgerinnen und Bürger der Stadt für ein besseres Trennverhalten zu sensibilisieren.“

Dumm nur, dass es an den Haltestellen keine getrennten Behälter gibt.

Das Jugendparlament hatte also recht damit, hier getrennte Behälter zu fordern.

Aber wie erwähnt: Die Bremser sind andere. Denn diese Trennung bezahlt wieder niemand.

Das Umweltdezernat: „Im Gesetzgebungsverfahren zum Verpackungsgesetz ist trotz der Hinweise kommunaler Entsorger, dass die Produktverantwortung der Verpackungsindustrie weit über einen Haushaltsbereich hinausgeht, keine Beteiligung von diesen an den Folgen der Verpackungsvermüllung im öffentlichen Raum entsprechend reguliert worden.“

Dazu kommen dann noch etliche Hersteller, die sich den „Grünen Punkt“ einfach sparen und trotzdem davon ausgehen, dass die Käufer die Verpackungen dann ordentlich trennen, die also die ganzen Müllkosten einfach auf die Entsorger abladen, ohne dass sich der Gesetzgeber auch nur genötigt sieht, diese Mitnahme-Mentalität zu beenden.

Bleiben also nur der Verhandlungsweg und die Hoffnung, dass es nicht zu teuer wird.

„Vor diesem Hintergrund sollte jedoch versucht werden, mit dem für das Sammelgebiet der Stadt Leipzig benannten gemeinsamen Vertreter der dualen Systeme (§ 22 Abs. 7 S. 1 VerpackG) im Rahmen der Abstimmungsvereinbarung die Möglichkeiten zur Ausstattung für die Getrennterfassung, Einsammlung und Entsorgung von Leichtverpackungsabfällen sowie Verpackungsabfällen aus Papier, Pappe und Karton an Haltestellen des ÖPNV zu verhandeln und eine Umsetzung zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu erreichen“, macht das Umweltdezernat seinen Vorschlag. „In Abhängigkeit des Ergebnisses sind die mit einer Erweiterung von Papierkörben an Haltestellen verbundenen Folgen zu beurteilen.“

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Mich würde ja mal interessieren, wie sich die Mengen des durch die Verpackungsindustrie gemeldeten und die durch das ‘duale’ System gesammelten Verpackungsmülles, entwickelt haben.
Das wirkliche Müllaufkommen und die Recycling-Quote wären natürlich auch interessant.

In Bezug auf Leipzig müsste es ja zumindest die Zahlen geben.. wie viele Haushalte in den letzten 2 Jahren wegen ‘Fehlwürfen’ von der Sammlung der ‘Gelben Tonne’ ausgeschlossen wurden.
Die ‘Gelben Tonne Plus’, also das Mitsammeln der “Altgeräte im Sinne des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes sowie Altbatterien” wurde ja den Kommunen als Anspruch an die privatwirtschaftlichen Entsorger wegen ‘Eingriff in den freien Markt’ verboten (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz – VerpackG § 22 Abstimmung, gesetze-im-internet.de/verpackg/BJNR223410017.html#BJNR223410017BJNE002200000).

Das Müllaufkommen über die “Bemessung der Beteiligungsentgelte zur Förderung der werkstofflichen Verwertbarkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen sowie zur Förderung der Verwendung von Recyclaten und nachwachsenden Rohstoffen unter Berücksichtigung der gesamtökologischen Auswirkungen” (§21 VerpackG) steuern zu wollen,
klingt mir persönlich eher nach ‘Ablasshandel’ und ‘der Markt wird’s schon selber richten’.

Wobei, dass kaum noch Bierbüchsen im Wald rumliegen, da hat ja mal was geklappt.
Aber das war ja auch die ‘böse grüne’ Verbotspartei (3 grüne zu 10 SPD-Ministerien + Bundeskanzler), die sich da aber leider 2003 mit ihrem Umweltminister Jürgen Trittin nicht, wie es schon damals erforderlich gewesen wäre, gegen ‘Gerhard Schröders SPD’ und weitere ’25 Dosenherstellern, Großbrauereien und Einzelhandelsketten’ vollumfänglich durchsetzen konnte.
Aber immerhin hat da auch das Bundesverfassungsgericht die Wirksamkeit unseres Grundgesetzes gegen ‘die klagende Wirtschaft’ bestätigt.(3*)

Apropos ‘Einweggetränkeverpackungen’, wieso der Gehalt an Alkohol oder der Milchanteil, die Kohlensäure, der Wein-, Frucht- oder Gemüseanteil etc. des Inhaltes sich auf das verwendete Gefäß (und damit auf dessen Pfandpflicht) auswirkt, werd’ ich in diesem Leben wohl nicht mehr begreifen.. (§ 31 Pfand- und Rücknahmepflichten für Einweggetränkeverpackungen VerpackG)

Wobei dann ja wohl die ‘Pfandringe’ am Müllbehälter..
Und die unversteuerten Einnahmen der Ärmsten..

Also, solange ‘der Müll’ nicht gesammtgesellschaftlich betrachtet wird und die Verursachende Industrie nicht wirklich für die umweltgerechte Vermeidung und Entsorgung bzw. einen wirklichen Recycling-Kreislauf in die finanzielle UND haftende Pflicht genommen wird..

ist das ein guter Weg des Jugendparlaments über die Sichtbarkeit im öffentlichen Raum ein Problembewusstsein der Bevölkerung zu erzeugen und in die richtige Richtung zu lenken.

(Bin ja mal gespannt, was das Umweltdezernat da bei der ‘Freien Wirtschaft’ mittels einer gesetzlichen ‘Könnte’-Vereinbarung da aushandeln wird,
§ 22 Abs. 7 S(atz). 1 VerpackG lautet so:
“(7) In einem Gebiet, in dem mehrere Systeme eingerichtet werden oder eingerichtet sind, sind die Systembetreiber verpflichtet, einen gemeinsamen Vertreter zu benennen, der mit dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Verhandlungen über den erstmaligen Abschluss sowie jede Änderung der Abstimmungsvereinbarung führt.

Der Abschluss sowie jede Änderung der Abstimmungsvereinbarung bedürfen der Zustimmung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie von mindestens zwei Dritteln der an der Abstimmungsvereinbarung beteiligten Systeme. Ein System, das in einem Gebiet mit bereits bestehender Abstimmungsvereinbarung eingerichtet wird, hat sich der vorhandenen Abstimmungsvereinbarung zu unterwerfen.”)

Ansonsten kann man nur hoffen, dass Europäische Gesetze auch weiterhin die Bundesregierung zwingen, ‘ihre Lieblings-Wirtschaftszweige’ in ihrem Freien-Markt-Gebaren ohne soziale Verantwortung, wenigstens zu beschränken.

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Zum Hintergrund des Plaste-Müll-Sammelns, -‘Recycling’ und -Exportes:

Anfang 2018 – China erhöht die Qualitätsstandards für importierte Abfälle:
“Wohin mit den 850.000 Tonnen Plastikmüll, die Deutschland jährlich nach China verschifft hat? Immerhin sind das umgerechnet rund vier gefüllte gelbe Säcke je Einwohner im Jahr.”
Statistischen Bundesamt: Exportzahlen (deutscher Plastikmüll) nach Malaysia für Januar bis September 2018: 107.000 Tonnen Altkunststoffe
Weitere Müllimporteure in Südostasiens wie Taiwan, die Philippinen und Singapur. Exportmenge nach Indonesien gestiegen, und zwar um das 70-Fache im Vergleich zum Vorjahr.
“Osteuropa. Die Tschechische Republik beispielsweise nahm bis September 2018 mehr als 32.000 Tonnen deutschen Plastikmüll auf – 11.000 Tonnen mehr als im Vorjahr.”
“Der größte Abnehmer für Kunststoffabfälle aus Deutschland in der Europäischen Union sind die Niederlande. Sie importierten fast 90.000 Tonnen.”
Da wird dann weltweit sortiert und aufbereitet, recycelt und die Rezyklate nach China verkauft.(1*)

Also wohlgemerkt, in der Niederlande bzw. dem niederländischen Recycling- und Plastikunternehmen TCR Plastics, geht es nur um sortenreinen, unverschmutzten Plastikmüll, der sich recyceln lässt.
Vermutlich nur das, was über das deutsche Pfandsystem an Einwegflaschen wieder möglichst sortenrein in den Verkaufsstellen landet.

Die “Gelben Tonnen” gehen wohl aktuell nach Malaysia (2*).
Irgendwie wäre die Müllverbrennung am Entstehungsort, dann doch wohl ehrlicher..
Zumindest solange das noch so ist:
“Offiziell liegt die Wiederverwertungsquote bei 36 Prozent. Doch Kritiker sprechen von einem “Schönrechnen”. Laut dem neuen Verpackungsgesetz sollen bis zum Jahr 2022 in Deutschland sogar 63 Prozent aller Kunststoffabfälle wiederverwertet werden.”
Und sich Plaste aus Erdöl preislich und qualitativ hochwertiger herstellen lässt als Recyclate zu verwenden, sagen die Kunststoffhersteller. (2*)
Und so als ‘Export-Weltmeister’.. ist das Wohl ein weiteres Beispiel dafür, was ‘der Markt’ eben nicht auf die Reihe bringt.
(Das mit dem ‘Papier’ ist wohl noch mal ein Thema für sich 😉

1. Januar 2019
Das im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD als Ziel vereinbarte Verpackungsgesetz tritt in Kraft (wikipedia.org/wiki/Verpackungsgesetz).

1*)
Jacqueline Haddadian, DIE ZEIT Nr. 52/2018, 13. Dezember 2018
Kunststoffabfälle: Globaler Müll
Deutsche Kunststoffabfälle reisen um die ganze Welt und landen am Ende doch nur bei einem alten Bekannten.
https://www.zeit.de/2018/52/kunststoffabfaelle-plastikmuell-export-china-recycling

2*)
Jeannette Cwienk, Deutsche Welle, 24.01.2019
UMWELTVERSCHMUTZUNG: Wieso deutscher Müll eben doch im Meer landet
Viel zu selten werden Abfälle wiederverwertet. Das sagen sogar Vertreter der Recycling-Branche. Plastikmüll wird massenhaft nach Asien exportiert, wo er – oft illegal – verklappt wird. Aktueller Hotspot ist Malaysia.
https://www.dw.com/de/wieso-deutscher-m%C3%BCll-eben-doch-im-meer-landet/a-47198039

3*)Die Grünen 2003:
Welt, 01.01.2003
WIRTSCHAFT: Ab sofort 25 Cent Pfand auf jede Bierdose
welt.de/wirtschaft/article320845/Ab-sofort-25-Cent-Pfand-auf-jede-Bierdose.html

Zur Müll-Situation in China, den aktuellen und geplanten Importverboten und den weltweiten Folgen: de.wikipedia.org/wiki/Abfallwirtschaft_in_China

PS:
Liebe L-IZ, bitte weiterhin aufpassen, was Sachsen so als Müll- Im-und Exporteur treibt, wenn die Menschen auch in den anderen ‘Entwicklungsländern’ begreifen, dass die Umwelt ihre Lebensgrundlage ist.
Dankeschön <3 auch dem Jugendparlament.

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