Der Einzelhandel in Leipzig darf nach fast drei Monaten wieder öffnen – allerdings vorerst nur mit deutlichen Einschränkungen. Das hat das Gesundheitsamt der Stadt am Dienstag, den 9. März, bekanntgegeben. Ab dem 10. März soll es demnach erlaubt sein, nach vorheriger Terminvereinbarung in einem festen Zeitfenster einkaufen zu gehen. Spontanes Einkaufen in Geschäften bleibt somit verboten – mit Ausnahme jener Einrichtungen täglichen Bedarfs, die im Lockdown offen bleiben durften. Auch körpernahe Dienstleistungen und Sport in Gruppen von maximal 20 Kindern ist ab Mittwoch wieder erlaubt.

Für Montag, den 15. März, sind weitere Lockerungen geplant: Dann dürfen Museen, Galerien, Gedenkstätten, Tierparks, botanische Gärten und der Zoo wieder öffnen. Bedingung ist auch hier eine vorherige Terminvereinbarung.Grundlage für die Änderung ist die seit Montag geltende Corona-Schutzverordnung für Sachsen. Diese orientiert sich am Beschluss der Ministerpräsident/-innen und sieht einen Stufenplan für Öffnungen vor. In einigen anderen Städten und Landkreisen durfte der Einzelhandel schon am Montag wieder öffnen.

Zwischen Erleichterungen und Rückfall

Sollte die 7-Tage-Inzidenz in Sachsen dauerhaft unter 50 fallen und dies auch in Leipzig der Fall sein, könnte die Stadt einige Einschränkungen zurücknehmen. Dies betrifft vor allem die Terminvereinbarung in den genannten Einrichtungen. Aktuell liegt die Inzidenz in Leipzig bei 45 und in Sachsen bei 84. Sollte die Inzidenz drei Tage am Stück über 100 liegen, müssten die Geschäfte und kulturellen beziehungsweise Freizeit-Angebote wieder schließen.

Sachsen hatte im Dezember einen zweiten Lockdown beschlossen, nachdem die Inzidenz landesweit über 300 gestiegen war. Das war bundesweit der mit Abstand höchste Wert. Zuvor hatte es bereits wochenlang einen Freizeit-Lockdown gegeben. Dieser betraf vor allem Kultur, Sport und Gastronomie. Für Museen und ähnliche Einrichtungen endet voraussichtlich Mitte März also ein viereinhalb Monate langer Lockdown.

Kinos, Theater und Außengastronomie sollen folgen

Sollte Ende März die 7-Tage-Inzidenz sowohl in Sachsen als auch im betreffenden Landkreis nicht höher sein als zum Zeitpunkt der Öffnungen 14 Tage zuvor, dürfen auch Kinos, Theater, Opern, Konzerthäuser und Außengastronomie wieder öffnen. Sollte die Inzidenz dabei jedoch höher als 50 sein, wären tagesaktuelle Schnelltests nötig.

Zur Allgemeinverfügung der Stadt Leipzig (PDF)

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