Was schreibt das Bundeskleingartengesetz nun eigentlich vor im Paragraph 1? Und was nicht? Das war die Frage am 13. April in der Ratsversammlung, zu der die Grünen extra einen Antrag gestellt hatten und Grünen-Stadtrat Jürgen Kasek hochemotional seine Rede hielt. Welche Bäume müssen gefällt werden? Und wo schießen Kleingartenvorstände übers Ziel hinaus?

Anlass für die Grünen waren einige Fälle, die in letzter Zeit vor Gericht landeten, wo Pächter sich gerichtlich gegen die Forderung ihrer Kleingartenvorstände wehrten, Bäume auf ihrer Parzelle zu fällen.

Den Konflikt hatte die Grünen-Fraktion in ihrem Antrag ausführlich erläutert:

„Sehr häufig werden Gehölze in Kleingartenanlagen und Kleingartenparzellen beseitigt, sobald ein Pächterwechsel erfolgt – unabhängig von einer Gefährdung der Allgemeinheit oder der Beeinträchtigung der kleingärtnerischen Bewirtschaftung. Eine aktuelle Gesetzesauslegung zum Bundeskleingartengesetz (‚Praktiker-Kommentar‘ zum BKleingG, 12. Auflage) stellt zu diesem Anliegen ebenfalls fest, dass sogenannte kleingartenuntypische Gehölze, wie z. B. Wald- und Parkbäume durchaus der ‚Erholungsnutzung‘ eines Kleingartens zugeordnet werden können, wodurch von der bislang geforderten ausnahmslosen Entfernung Abstand genommen werden kann.

Unglücklicherweise ist diese Auffassung trotz der immer weiter voranschreitenden ökologischen Krise noch nicht in den einschlägigen Regelungen der Kleingartenverbände übernommen worden. Das hat zur Folge, dass eine veraltete Umgangsweise der prinzipiellen Rodung spätestens bei einem Pächterwechsel gefordert und durchgesetzt wird.“

Aus der Kleingartenordnung des Stadtverbandes Leipzig in der Fassung von 2018 zitieren die Grünen von Seite 24: „Die in der Aufstellung genannten Gewächse sind fortlaufend unter Beachtung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) in der aktuellen Fassung zu entfernen, jedoch spätestens bei Pächterwechsel zu roden und zu entsorgen! (…)“

Und auch das Amt für Stadtgrün und Gewässer sah hier kein Problem und schrieb:

„Die Bewertung der Gehölze und deren Auswirkung auf die kleingärtnerische Nutzung erfordert immer eine Einzelfallbetrachtung. Diese Einzelfallbetrachtung bedarf immer einer Prüfung der örtlichen Situation durch die Vereine und Verbände. Dort, wo natur- und artenschutzrechtliche Belange betroffen sind, erfolgt die Einbeziehung des Amtes für Umweltschutz. Mit Ausnahme akuter Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit erfolgt die Entfernung in der Regel nur, wenn der Parzellenpächter wechselt.“

Wo ist also das Problem? Das wurde etwas deutlicher, als nach Jürgen Kasek auch CDU-Stadtrat Konrad Riedel ans Mikro trat und auch als Vorsitzender des Kleingartenbeirats sprach, der an die Ratsversammlung appellierte, dem Grünen-Antrag nicht zuzustimmen. Er untermalte das mit einem Bild einer großen Tanne, die auf einer im Schnitt nur 150 Quadratmeter großen Parzelle locker 15 Quadratmeter verschattet und oft auch noch die Nachbarparzellen überragt.

Es geht also vor allem um große Bäume, wie sie eher für Parks und Wälder typisch sind und wie sie viele Kleingartenvereine versuchen, möglichst bei Pächterwechsel wieder zu entfernen.

Und auch die Tatsache, dass die Vereinsvorstände die Fällung solcher Bäume auch innerhalb der Vegetationszeit anordnen, verstoße nicht gegen die Kleingartengesetze, betonte die Verwaltung:

„Im Sinne der kleingärtnerischen Nutzung findet die Baumschutzsatzung der Stadt Leipzig in Kleingartenparzellen keine Anwendung. Die Entfernung von Wald- und Parkbäumen aus den Kleingartenparzellen erfolgt ausschließlich zur Aufrechterhaltung der kleingärtnerischen Nutzung und Wahrung der Verkehrssicherheit und wird durch naturschutzrechtliche Vorschriften kontrolliert und reguliert. (…) Mit Ausnahme akuter Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit erfolgt die Entfernung in der Regel nur, wenn der Parzellenpächter wechselt.“

Und da der Wechsel meistens nicht im Winter passiert, wird dann auch in der Vegetationsperiode gefällt.

Dass das trotzdem eine Beeinträchtigung der möglichen Lebensräume für allerlei Getier bedeutet, ist auch der Verwaltung bewusst:

„Im Sinne des Klimaschutzes ist der Wegfall von Gehölzen immer nachteilig. Um hier einen Ausgleich zu erzielen, kann die Nach- und Neupflanzung von Bäumen auf den Gemeinschaftsflächen in Kleingartenanlagen verstärkt erfolgen. Außerdem sollte das Pflanzen von Obstgehölzen in den Kleingartenparzellen forciert werden. Dies könnte zum Beispiel durch eine Neuausrichtung des Wettbewerbes ‚Kleingartenanlage des Jahres‘ unterstützt werden.“

Also aus Sicht der Stadt keine problematische Situation.

Und da Kaseks Appell an die SPD-Fraktion, den Grünen-Antrag zu unterstützen, nichts half, wurde er am Ende mit 21:31 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.

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