Es ist nicht nur Natur, die bei Baumaßnahmen in Leipzig immer wieder unter den Bagger kommt. Auch beliebte Kulturstätten müssen weichen – oft schon Jahre, bevor überhaupt eine Baugenehmigung erteilt wird. Und dann wird es für die betroffenen Clubbetreiber immer schwerer, überhaupt noch einen Ausweichort in Leipzig zu finden. Das geht so nicht, finden die Grünen, und beantragen die Implementierung des Kulturkatasters in die Bauleitplanung.

In ihrem Antrag, den sie dazu formuliert haben, gehen die Grünen auf einige der Verluste aus der letzten Zeit ein:

„Zuletzt musste mit der Distillery ein Club vom angestammten Standort weichen. Die Liste an Clubs, die inzwischen aufgrund von Baumaßnahmen weichen mussten, wird lang und länger und verändert die Stadt zusehends. Erinnert sei hier auch an das ‚So&So‘ im Bereich des Eutritzscher Freiladebahnhofs, dass 2019 schließen musste, obwohl bis heute keine Bebauung begonnen hat und bezweifelt werden darf, ob aufgrund der aktuellen Marktsituation in den nächsten Jahren eine Bebauung dort erfolgen wird. Auch das ‚4 rooms‘ im Täubchenweg musste 2018 schließen und hätte bei vorausschauender Planung, die auf den Erhalt setzt, wahrscheinlich deutlich länger bestehen bleiben können.“

Der Grünen-Antrag „Clubs are culture“.

Und so hat die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Leipziger Stadtrat jetzt beantragt, dass das Kulturkataster auch in die Bauleitplanung integriert werden soll und die Stadt bereits jetzt dafür sorgt, dass Clubs als Kulturstätten anerkannt und behandelt werden.

„Nachdem Leipzig jetzt auf unseren Antrag hin ein Kulturkataster hat, geht es nun darum, den nächsten Schritt zu gehen und das Kulturkataster auch in der Bauleitplanung zu berücksichtigen, damit bei künftigen Bebauungsplänen frühzeitig auch bestehende Kultureinrichtungen integriert werden und dafür gesorgt wird, dass diese nicht verdrängt werden“, erklärt Grünen-Stadtrat Jürgen Kasek, Sprecher für Livemusik und Clubkultur seiner Fraktion.

„Das Problem ist einerseits darin begründet, dass Clubs in der Baunutzungsverordnung formell nach aktueller Gesetzeslage als Vergnügungsstätten eingestuft werden. Diese Einordnung wird aber ihrem Charakter als Kulturorte nicht gerecht, was erhebliche Unsicherheiten zur Folge hat.“

Gegenüber baurechtlich anerkannten Kulturorten seien sie damit schlechter gestellt und gegenüber Neuplanungen von größeren Immobilienentwicklungsprojekten – wie beim Beispiel Distillery – seien sie strukturell benachteiligt, da Vergnügungsstätten im Gegensatz zu Anlagen für kirchliche, kulturelle, gesundheitliche und sportliche Zwecke laut BauNVO auch in reinen und allgemeinen Wohngebieten zugelassen werden können.

„Die Änderung der Baunutzungsverordnung zur verbindlichen Anerkennung von Clubs als Kulturstätten hat zwar bereits durch einen Entschließungsantrag den Bundestag passiert, lässt aber in der Umsetzung auf sich warten“, merkt Kasek an.

„Eine vorausschauende Stadtentwicklung muss sich auch dieser Frage stellen und dafür sorgen, dass Kulturstätten wie Clubs und Wohnbebauung miteinander harmonieren und nicht die notwendige Wohnbebauung in der wachsenden Stadt zur Verdrängung derselben Kulturstätten führt, die einst mit dafür gesorgt haben, dass Menschen in jungen Jahren nach Leipzig gezogen sind und auch hiergeblieben sind.“

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