Sozialbürgermeisterin Dr. Martina Münch nannte es ein Dilemma. Und ein Dilemma ist es auch: Leipzig hat viel zu wenige Wohnungen im mietpreisgebundenen Segment, die für Bedürftige zur Verfügung stehen. Bürgergeldempfänger, die vom Jobcenter aufgefordert werden, eine bezahlbare Wohnung im Rahmen der Kosten der Unterkunft zu suchen, finden keine und zahlen dann in der Regel aus ihrem Regelsatz die zu hohen Mietkosten drauf. Das wollte die Linksfraktion mit einem Antrag ändern. Und scheiterte am 18. Dezember in der Ratsversammlung an den Realitäten.
In der Ratsversammlung am 18. Dezember war die Vorlage zur Anpassung der Richtlinien für die Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) Thema. Der Änderungsantrag der Fraktion Die Linke zu dieser Vorlage wurde vom Rat knapp abgelehnt.
Die Linksfraktion hatte gefordert, dass das Jobcenter und das Sozialamt die tatsächlichen Kosten der Unterkunft übernehmen, solange Betroffene keine reale Chance haben, eine günstigere Wohnung zu finden und dadurch ihre Kosten zu senken. Doch für ihr Anliegen konnte die Linksfraktion an diesem Tag keine Mehrheit finden.
„Die Zahl derjenigen Haushalte, in denen zwischen den anerkannten KdU und den tatsächlich an den Vermieter geschuldeten Kosten für Miete und Betriebskosten inkl. Heizkosten eine Lücke besteht, wächst beständig. Bestand im Jahr 2022 unter den 30.550 beim Jobcenter gezählten Bedarfsgemeinschaften bei 3.536 Bedarfsgemeinschaften eine Wohnkostenlücke, so stieg diese Zahl bis zum Jahr 2025 auf 4.135 an“, benannte Dr. Volker Külow, Sprecher für Gesundheit, Soziales und Senior*innen der Fraktion, die Zahlen.
Zahlen, die auch Sozialbürgermeisterin Dr. Martina Münch nicht abstritt. „Die Höhe der Wohnkostenlücke ist immens: Im Durchschnitt zahlten die vom Jobcenter erfassten Bedarfsgemeinschaften im Jahr 2025 monatlich 132,20 Euro drauf. Diese Differenz müssen die Betroffenen aus den Leistungen zum Lebensunterhalt – also aus dem Regelbedarf – bezahlen. Geld, was dann beispielsweise bei winterfesten Schuhen, bei notwendigen Reparaturen oder eben beim Essen fehlt.“
Und die Lücke wächst. Die Mieten in Leipzig steigen. Und immer mehr Antragsteller – egal, ob beim Jobcenter oder beim Sozialamt – stehen vor dem Problem, dass sie keine Wohnung im Rahmen der von der Stadt gewährten Kosten der Unterkunft finden. Am 18. Dezember gab es die neuen KdU-Sätze ja als Informationsvorlage.
Bezahlbare Wohnungen fehlen
„Der hiesige Wohnungsmarkt gibt aktuell schlicht nicht genug Wohnraum im angemessenen Segment her“, erklärte Külow. „Trotzdem wird die Verantwortung auf die Leistungsbeziehenden abgewälzt und deren Verschuldung in Kauf genommen. Dadurch werden Probleme allerdings nicht gelöst, sondern vielmehr die Hürden für ein Entkommen aus der Schuldenspirale noch gesteigert. Auf diese Art und Weise werden Bürger*innen entmündigt.“
„Es kann schon lange nicht mehr die Rede davon sein, dass angemessener Wohnraum in ausreichendem Maße verfügbar und somit für die Betroffenen auch erreichbar ist. Das hat unsere Fraktion mit diversen Anfragen schwarz auf weiß nachweisen können“, ergänzte Enrico Stange, Sprecher für Allgemeine Verwaltung und Beschäftigung.
„Deshalb ist es dringend erforderlich, mit dem Jobcenter und auch dem Sozialamt dahin gehend ins Gespräch zu gehen, diese Praxis der Kürzung der KdU mindestens so lange auszusetzen, bis ausreichend angemessener Wohnraum auch real verfügbar ist. Dass die Mehrheit des Stadtrates unsere Initiative ablehnt, ist ein fatales Signal und ein Zeichen dafür, dass die Realität auf dem Wohnungsmarkt anscheinend noch nicht in allen Köpfen angekommen ist.“
Auch der Stadt fehlt das Geld
Warum auch die SPD-Fraktion dem Anliegen der Linken nicht folgte, erklärte am 18. Dezember SPD-Stadtrat Frank Franke. Denn hätte der Stadtrat den Antrag der Linken beschlossen, wären Mehrkosten auf die Stadt zugekommen, die sich im Haushalt schlicht nicht darstellen lassen.
Und in gewisser Weise ginge das Leipziger Jobcenter ja auf das vorgebrachte Anliegen ein, betonte OBM Burkhard Jung. Denn gesetzlich stünde den Sachbearbeiter/-innen des Jobcenters tatsächlich offen, Kulanz zu üben und die überhöhten Mieten bis zu 18 Monate zu übernehmen.
Gesetzlich heißt in diesem Fall: Auch dann übernimmt der Bund 74,8 Prozent der Mietkosten. Würde die Stadt über diese Regelung hinausgehen, wäre das eine freiwillige Leistung und die Stadt müsste dann die zusätzlichen Mietkosten allein und komplett übernehmen.
Das Geld haben wir einfach nicht, sagte auch Martina Münch. Und so wurde das durchaus berechtigte Anliegen der Linksfraktion am Ende dann doch abgelehnt. Für eine Mehrheit hätte man auch die Stimmen der SPD-Fraktion gebraucht. Doch die hat – wie es ja Frank Franke erklärt hatte – auch die Nöte des Stadthaushaltes mitbedacht, in dem die Mehrkosten hätten aufgefangen werden müssten.
Lediglich der letzte Antragspunkt aus dem Linke-Antrag bekam mit 39:20 Stimmen die nötige Mehrheit: „Der OBM wird beauftragt, sich auch in seiner Funktion als Präsident des Deutschen Städtetages im Zuge der Novellierung des SGB II gegenüber der Bundesregierung und der Sächsischen Staatsregierung dafür einsetzen, dass die gesetzlichen Regelungen eine den realen Verhältnissen entsprechende Vorgehensweise in Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten im angemessenen Segment erleichtern. Die Mitglieder der Ratsversammlung, die zugleich dem Deutschen Bundestage oder dem Sächsischen Landtage angehören, sind dazu ebenfalls aufgerufen.“
Nur wird das auch einem Burkhard Jung nicht leichtfallen, gerade in dieser Zeit, in der die regierende Union im Bund gerade alles dafür tut, das Leben der Bürgergeldempfänger noch schwerer zu machen, weil die Unions-Politiker irgendwie felsenfest der Überzeugung sind, ausgerechnet die Bürgergeldempfänger seien daran schuld, dass der Staatshaushalt ins Minus gekippt ist.
Empfohlen auf LZ
So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:













Keine Kommentare bisher