Am Mittwoch, dem 25. März, kommt auch der neue Forstwirtschaftsplan in den Stadtrat. In den letzten Jahren ging er stets recht sang- und klanglos über die Bühne, auch weil er auf größere Eingriffe verzichtete. Doch eigentlich dürfte Leipzig mit seinen Wäldern so nicht mehr umgehen, findet die Initiative Stadtnatur.Und kritisiert die teils heftigen Eingriffe, die da nun für 2026 geplant sind. Denn der Forstwirtschaftsplan 2026 beinhaltet auch wieder eingriffsintensive forstliche Maßnahmen.
Und die – so die Initiative Stadtnatur – würden die wertvollen Waldökosysteme schädigen, eigendynamische Potenziale des Waldes missachten und das europäische FFH-Schutzgebiet „Bienitz“, das FFH-Gebiet und europäische Vogelschutzgebiet des Leipziger Auwaldes sowie zwei Landschaftsschutzgebiete beeinträchtigen.
Dass Leipzigs Stadtforsten nach wie vor im klassischen Denken der Waldbewirtschaftung agieren, macht auch der Forstwirtschaftsplan selbst deutlich, in dem es heißt: „Die wichtigste Aufgabe der Bewirtschaftung im Leipziger Stadtwald ist die nachhaltige Sicherung des Baumartenreichtums sowie der Strukturvielfalt der Hartholzaue, um dadurch die gesamte Biodiversität (Artenreichtum) zu erhalten.“
Und die Vorlage verweist auch auf einen Beschluss von 2021, als auch im Stadtrat noch etwas kontroverser über den Forstwirtschaftsplan diskutiert wurde: „Dabei muss die Bewirtschaftung so erfolgen, dass alle Waldfunktionen, prioritär unter Naturschutz- und Klimaaspekten, aber auch unter Berücksichtigung der Erholungsfunktion des Leipziger Auwaldes ausreichend gewahrt werden“ (vgl. Forstwirtschaftsplan 2026, S. 1).
Damit wird die Zielsetzung der gesamten forstlichen Maßnahmen beschrieben, die auch den Zielen der Freiraumstrategie der Stadt Leipzig namens Lebendige Grüne Stadt am Wasser mit dem Zeithorizont für das Jahr 2030 entspricht. Deren Zielsetzungen sind auch grundlegende Punkte im Fachkonzept Freiraum und Umwelt (C 2.3)und damit Bestandteil des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts Leipzig 2030, welches als ressortübergreifendes, langfristiges Handlungskonzept vom Stadtrat beschlossen wurde und mit der Leipziger-Strategie 2035 fortgeschrieben wird.
Gab es für den Bienitz überhaupt eine FFH-Prüfung?
Besonders drastische Eingriffe sind diesmal im naturschutzfachlich hoch bedeutsamen Waldgebiet des
Bienitz geplant, der als FFH-Gebiet „Bienitz“ unter europäischem Naturschutz steht.
Ein enormer Anteil des Waldgebietes im Bienitz soll einer forstlichen „Behandlung“ unterzogen werden, stellt die Initiative Stadtnatur fest: „Auf insgesamt fast 16 Hektar soll in das Waldökosystem eingegriffen werden. Auf 12,1 Hektar sollen Altdurchforstungen erfolgen, auf 0,6 Hektar sogar vollständige Räumungen.
Es muss davon ausgegangen werden, dass im Zuge der Altdurchforstungen zahlreiche alte Bäume mit Lebensstätten zahlreicher Tierarten gefällt werden, Kronendächer aufgerissen werden sowie Harvester und andere schwere Forstmaschinen zum Einsatz kommen, die die empfindlichen Waldböden stark verdichten. Bei Räumungshieben werden sogar alle älteren Bäume (der sog. ‘Oberstand’) gerodet.
Für den Bienitz ist davon auszugehen, dass im Zuge der ‘Räumungen’ alles gerodet wird (auch junge Bäume und sämtliche Strauchschicht), da dort laut Abb. 11 des FWP naturferne Traubeneichen-Plantagen etabliert werden sollen.“
Axel Schmoll von der Initiative Stadtnatur kritisiert dieses Vorgehen der Stadt: „Dies dient nicht dem Naturschutz, wie das Forstamt behauptet, sondern ist eine rein waldbauliche Maßnahme zur Erzeugung von Furniereichen, die in vielleicht 100 oder 120 Jahren geerntet werden können. Aus dem Leipziger Auwald kennen wir leider allzu gut die forstlichen Praktiken mit harter Technik, die das städtische Forstamt anwendet bzw. durch Fremdfirmen anwenden lässt.“
Das sind Eingriffe, die eigentlich im FFH-Schutzgebiet untersagt sind. Aber wie in der Vergangenheit will die Stadt das Thema durch eine sogenannte FFH-Vorprüfung und eine naturschutzfachliche Einschätzung durch das Professor Hellriegel Institut e. V. in Bernburg auflösen.
Eine Mahnung des OVG von 2019
„Wie solche ‚Vorprüfungen‘ der Forstverwaltungen und ihrer Bediensteten in Leipzig und Umgebung aussehen, ist allzu bekannt. Bei einer FFH-Vorprüfung müssten eigentlich jegliche Beeinträchtigungen im Schutzgebiet sicher ausgeschlossen werden“, merkt die Initiative Stadtnatur dazu an.
So schreibe beispielsweise das Bundesamt für Naturschutz: „Sind erhebliche Beeinträchtigungen nicht mit Sicherheit auszuschließen, muss zur weiteren Klärung des Sachverhaltes eine FFH-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 ff. BNatSchG durchgeführt werden. Grundsätzlich gilt im Rahmen der Vorprüfung ein strenger Vorsorgegrundsatz, bereits die Möglichkeit einer erheblichen Beeinträchtigung löst die Pflicht zur Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung aus.“
„Angesichts der geplanten großflächigen Eingriffe und Rodungen kann ein solcher Ausschluss erheblicher Beeinträchtigungen im FFH-Gebiet ‚Bienitz‘ aus fachlicher und rechtlicher Sicht nicht erfolgen, zumindest dann nicht, wenn einschlägige fachliche Standards wie z.B. die Fachkonvention des Bundesamtes für Naturschutz zur Bewertung der Erheblichkeit (2007) angewandt werden bzw. würden“, erläutert Wiebke Engelsing von der Initiative Stadtnatur.
Eine entsprechende Klage gegen so ein forstwirtschaftliches Agieren hat die Stadt Leipzig schon einmal verloren. Bereits im Rahmen des Klageverfahrens von NuKLA e.V. vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen hatte sich sehr eindrücklich gezeigt, dass solche Vorprüfungen häufig im Sinne des Auftraggebers als Dienstleistung erstellt werden, und somit letztlich reine Gefälligkeitsgutachten darstellen, schätz die Initiative ein.
Im genannten Klageverfahren hatte das Hellriegel-Institut im Auftrag des Forstamtes für die kommunale Forsteinrichtung und den Forstwirtschaftsplan 2018 einen „Persilschein“ ausgestellt mit dem klar vorgegebenen Ergebnis „jegliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen”, obwohl die Forsteinrichtung u.a. Kahlschläge im FFH-Gebiet „Leipziger Auensystem“ in einer Größenordnung von insgesamt ca. 25 Hektar vorsah. Diese Vorprüfung konnte den Anforderungen des OVG Bautzen indes nicht genügen.
Die Entscheidung des OVG Bautzen von 2019 zum Leipziger Forstwirtschaftsplan.
Und wie ist das mit der FFH-Verträglichkeitsprüfung?
Ob eine solche FFH-Vorprüfung für den Bienitz bereits durchgeführt wurde, sei der Initiative Stadtnatur nicht bekannt. Der Beschlussvorlage VIII-DS-01851 sei eine solche auch nicht beigefügt, weshalb die Initiative Stadtnatur vermutet, dass eine solche noch nicht vorliegt.
„Über forstliche Maßnahmen im FFH-Gebiet ‚Bienitz‘ kann unserer rechtlichen Auffassung nach im Stadtrat grundsätzlich nicht abgestimmt werden, solange über die FFH-Verträglichkeit noch nicht entschieden wurde. Gemäß Urteil des OVG Bautzen müssen FFH-Verträglichkeitsprüfungen zudem unter Beteiligung der anerkannten Naturschutzvereinigungen erfolgen“, stellt Axel Schmoll fest.
Und auch im Auwald selbst sind Eingriffe geplant.
Im FFH-Gebiet „Leipziger Auensystem“ ist im Leutzscher Holz eine 0,3 Hektar große Räumung mit anschließender Etablierung einer Eichenplantage vorgesehen.
„Auch wenn laut FFH-Managementplan sich hier kein FFH-Lebensraumtyp befindet, bedeutet dies dennoch einen Eingriff in das Waldökosystem des FFH-Gebietes und des europäischen Vogelschutzgebietes ‚Leipziger Auwald‘“, stellt die Initiative Statnatur fest.
„So könnten Zielarten des Vogelschutzgebietes wie z.B. der Mittelspecht Reviere verlieren. Das Forstamt begründet die Maßnahme mit dem Eschentriebsterben. Aber warum nutzt man die sich langsam auflösenden Strukturen des Kronendaches nicht, um eine behutsame Förderung der Stieleiche – ohne eine waldökosystemschädigende Rodung – zu initiieren und zu erproben?“
Das Deutsche Zentrum für integrative Biodiversitätsforschung (iDiv) hat 2022 mit einem Eichenexperiment im Leipziger Auwald begonnen, bei dem die Verjüngung der Stieleiche in unterschiedlich aufgelichteten Waldbereichen untersucht wird.
„Die Maßnahmen sind zwar bis heute nicht über das Experimentierstadium hinausgelangt, bisherige Auswertungen haben jedoch gezeigt, dass der Aufwuchs von Jungeichen in kalamitätsbedingt aufgelichteten Waldbereichen unter händischer Zurückdrängung von Ahorn gelingen kann, und zwar ohne invasive forstliche Maßnahmen mit harter Technik. Dies könnte man hier im Leutzscher Holz sehr gut weiter erproben“, sagt Monika Dirk von der Initiative Stadtnatur.
Großflächige Maßnahmen in Lößnig und Dölitz
Großflächige forstliche Maßnahmen – in diesem Fall rund 26 Hektar – sind in Lößnig-Dölitz (Revierort Connewitz) vorgesehen. Auf einer Fläche zwischen Dösner Straße und Gorbitzer Straße sollen umfangreiche Altdurchforstungen auf ca. 21 Hektar erfolgen, auf 0,6 Hektar sollen nach einer sogenannten Vorwuchsbeseitigung Stieleichen-Plantagen etabliert werden – was bedeutet, dass vorher jeglicher Baumbewuchs beseitigt wird.
„Es ist wiederum davon auszugehen, dass diese forstlichen Maßnahmen sehr intensiv durchgeführt werden und der Waldboden stark in Mitleidenschaft gezogen wird“, befürchtet die Initiative Stadftnatur. „Aber warum setzt das Forstamt nicht auf schonendere Verfahren, bei der die Eigendynamik des Waldbestandes genutzt wird und eventuell behutsam die weitere Entwicklung gelenkt wird?
Dies wäre nicht nur für das Waldökosystem besser, sondern auch deutlich ökonomischer, denn nennenswerte Erlöse aus dem Holzverkauf sind nicht zu erwarten, was im FWP auch benannt wird (‘kein großer Holzanfall’).“
Westlich der Straße Dölitzer Schacht sieht der Forstwirtschaftsplan 2026 ebenfalls die Pflanzung von zwei Stieleichenplantagen von je 0,2 Hektar vor – nach entsprechender Räumung des kompletten Gehölzbestandes. „Ebenfalls eine Maßnahme, die aus waldökosystemarer Sicht nicht sinnvoll ist und vorhandene wertgebende Strukturen zerstört“, so die Initiative Stadtnatur.
Westlich davon (nördlich der Kreuzung Leinestraße/b.d. Krähenhütte) soll auf einer Fläche von 0,3 Hektar (nach entsprechender Komplettrodung) die nichtheimische Baumart Baumhasel als naturferne Plantage angepflanzt werden. Die Initiative Stadtnatur lehnt eine solche experimentelle Exoten-Plantage ab. Zahlreiche heimische Baumarten wie Feldahorn, Stiel- und Traubeneiche oder Hainbuche seien, wenn sie sich in naturnahen Beständen entwickeln dürfen und nicht als monotone Plantage angebaut werden, gegenüber dem zu erwartenden Klimawandel ausreichend angepasst und im Gegensatz zu Exoten an hiesige komplexen Ökosysteme angepasst.
Und dazu kommt: Alle forstlichen Maßnahmenflächen – immerhin ca. 26 Hektar – in Lößnig-Dölitz befinden sich innerhalb des durch die Stadt Leipzig festgesetzten Landschaftsschutzgebietes (LSG) „Lößnig Dölitz“.
In der LSG-Verordnung heißt es: „In dem Landschaftsschutzgebiet sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebiets verändern, den Naturhaushalt schädigen, das Landschaftsbild, den Naturgenuss oder den besonderen Erholungswert beeinträchtigen oder auf andere Weise dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen.“
Es spricht aus Sicht der Initiative Stadtnatur viel dafür, dass die geplanten intensiven forstlichen Maßnahmen mit den LSG-Bestimmungen nicht vereinbar sind. Eine diesbezügliche Überprüfung hat auch hier offenbar nicht stattgefunden.
Problematisch in Bezug auf die Maßnahmen in Lößnig-Dölitz sei auch die Tatsache, dass das geerntete Holz größtenteils als Energieholz genutzt werden soll, d. h., vermutlich verbrannt wird.
Warum bleibt das Holz nicht im Wald?
„Natur- und Klimaschutz tatsächlich ernst zu nehmen heißt, das Holz als Biomasse und Lebensraum für viele Tierarten in den Beständen zu belassen, anstatt es naturschutz- und klimaschädlich zu verbrennen“, formuliert die Initiative ihre Kritik.
„Wir von der Initiative Stadtnatur fordern eine Überprüfung der forstlichen Planungen des FWP 2026 in Lößnig-Dölitz auf die ökonomischen wie ökologischen Folgewirkungen sowie eine Überprüfung der Vereinbarkeit mit den rechtlichen Anforderungen des LSG.“
Unverständlich sei auch die Räumung einer 0,3 Hektar großen Fläche im Feenwald an der Zweinaundorfer Straße – d.h. die komplette Zerstörung aller Gehölzstrukturen – und eine anschließende Etablierung einer Eichenplantage. Hatte doch der Stadtrat im Jahr 2024 einer Petition zum Erhalt des Feenwaldes zugestimmt.
Logisch, dass die Initiative Stadtnatur fordert, diese Stadtratsentscheidung umzusetzen und auf solche drastischen Eingriffe wie im FWP 2026 jetzt und auch in Zukunft zu verzichten. „Natur Natur sein lassen“, dies sei die einzige vernünftige Option für die zukünftige Entwicklung des Feenwaldes.
Im Mölkauer Wäldchen ist im Forstwirtschaftsplan 2026 eine 0,6 Hektar große Räumung geplant. Wiederum in einem Landschaftsschutzgebiet, in diesem Fall dem LSG „Etzoldsche Sandgrube Ritzschketal Zweinaundorf“.
Auch hier gelte prinzipiell das Gleiche wie für das LSG „Lößnig Dölitz“. Räumungen seien aus waldökologischer Sicht und gemäß den Schutzzielen des LSG abzulehnen.
Insgesamt konstatiert die Initiative Stadtnatur nach Studium des vorgelegten Forstwirtschaftsplans, dass der Forstwirtschaftsplan 2026 zahlreiche eingriffs- und kostenintensive forstliche Maßnahmen beinhaltet und erhebliche Beeinträchtigungen im FFH-Gebiet „Bienitz“, in den europäischen Schutzgebieten des Leipziger Auwaldes sowie in zwei Landschaftsschutzgebieten verursacht.
Die Initiative fordert daher, den Forstwirtschaftsplan gründlich zu überarbeiten, bevor über ihn im Stadtrat beraten und abgestimmt werden kann.
Wiebke Engelsing: „Darüber hinaus fordern wir als Initiative Stadtnatur einen grundsätzlichen Paradigmenwechsel im Pflegemanagement unserer Wälder und eine naturnahe, schonende Waldbewirtschaftung mit waldökosystemorientiertem Ansatz, wie sie z.B. in Lübeck und Göttingen bereits seit Jahrzehnten erfolgreich praktiziert wird.“
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