Da hatte dann am Ende auch die Landesdirektion Sachsen das ungute Gefühl, dass es so nicht ging, wie es der Flughafen Leipzig/Halle wollte: die Bürgerbeteiligung einfach damit kleinzuhalten, dass man die Unterlagen zum Flughafenausbau mitten in der fettesten Corona-Welle auslegte, während öffentliche Veranstaltungen praktisch unmöglich waren. Jetzt hat sie eine neue Auslegung angeordnet.

Am Mittwoch, 2. Juni, hat die Landesdirektion nun im Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Verkehrsflughafens Leipzig/Halle entschieden, eine erneute öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchzuführen. Grund dafür – so betont sie – sind ausschließlich die pandemiebedingten Einschränkungen während der ersten Auslegung der Planunterlagen im November und Dezember des vergangenen Jahres. Also noch nicht die Kritik an den riesigen Lücken in den Unterlagen zu Umwelt-, Klima- und Gesundheitsschutz.„Die Entscheidung für eine erneute öffentliche Auslegung wurde nach einer sehr gründlichen Auswertung von Rückmeldungen getroffen, die zu pandemiebedingten Einschränkungen im ersten Verfahren vorgebracht worden waren“, erklärte am Mittwoch Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen, zur zweiten Auslegung.

„Als Planfeststellungsbehörde wollen wir eine möglichst umfassende Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an einem Verfahren erreichen, das für die gesamte Region bedeutsam ist. Ausgelegt werden dieselben Unterlagen, die bereits während der ersten Auslegung zur allgemeinen Einsicht ausgelegen haben und im Internet aufgerufen werden konnten.“

„Die im Zuge der ersten Auslegung erhobenen Einwendungen bleiben selbstverständlich wirksam, niemand muss seine Einwendung erneut erheben“, betonte Kraushaar weiter.

Das Genehmigungsverfahren

Die Landesdirektion Sachsen führt auf Antrag der Flughafen Leipzig/Halle GmbH ein luftrechtliches Genehmigungsverfahren für die Erweiterung des Flughafens Leipzig/Halle durch.

Das beantragte Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Erweiterung des Vorfeldes 4, den Bau zusätzlicher Rollwege, Flächen für die Flugzeugenteisung, eine Schneedeponie sowie sonstige Nebenanlagen und Entwässerungsanlagen, die Ausweisung von Hochbauflächen sowie temporäre Flächen für die Baustelleneinrichtung und die Oberbodenablagerung.

Das Planfeststellungsverfahren hatte mit der Bekanntmachung vom 12. November 2020 begonnen. Die Planunterlagen lagen in der Zeit vom 16. November 2020 bis zum 15. Dezember 2020 in den 17 Städten und Gemeinden, in denen sich das Vorhaben voraussichtlich auswirken wird, aus. Außerdem sind die Planunterlagen seit dem 16. November 2020 auf der Internetseite der Landesdirektion zugänglich.

Grüne begrüßen den Schritt der Landesdirektion

„Die Entscheidung der Landesdirektion ist ein wichtiges Zeichen an die Bürgerinnen und Bürger, dass ihre Interessen ernst genommen werden. Ich freue mich sehr, dass die Landesdirektion Sachsen mit der erneuten Auslegung der Planunterlagen den Betroffenen die Möglichkeit gibt, sich nun unter wesentlich verbesserten Bedingungen am Planfeststellungsverfahren zu beteiligen“, erklärte am Mittwoch Gerhard Liebscher, verkehrspolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Sächsischen Landtag.

„Wir Bündnisgrüne haben von Anfang an deutlich gesagt, dass die pandemiebedingten Einschränkungen eine Beteiligung erschweren. Deshalb habe ich mich in einem persönlichen Schreiben an die Präsidentin der Landesdirektion gewandt und eine Verlängerung des Auslegungszeitraumes aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen eingefordert. Umso erfreulicher ist es, dass dies nun stattfindet.“

Und auch Dr. Daniel Gerber, Leipziger Abgeordneter und klimapolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion im Sächsischen Landtag, erklärte: „Die erneute Auslegung der Planunterlagen ist ein Signal der Wertschätzung für die Belange der Betroffenen. Ich hoffe auch, dass das weitere Verfahren die Interessen der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere zum Gesundheits- und Klimaschutz, umfassend würdigen wird. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz und die Ergebnisse des von unserer Fraktion in Auftrag gegebenen lärmmedizinischen Gutachtens von Prof. Dr. Münzel zum Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle setzen hierfür deutliche Maßstäbe.“

Die bisherigen Einwendungen und die neuen Auslagetermine

Nach der ersten Auslegungsrunde haben die Landesdirektion Sachsen immerhin schon 3.974 Einwendungen von insgesamt 5.638 Einzelpersonen erreicht. Darüber hinaus ist am 15. Februar 2021 eine vielfach gezeichnete Online-Petition gegen den Flughafenausbau bei der Landesdirektion abgegeben worden.

Die frist- und formgerecht erhobenen Einwendungen befinden sich derzeit bereits in der Bearbeitung, so die Landesdirektion.

Die Planungsunterlagen zum geplanten Ausbau des Flughafens werden nun ab dem 28. Juni 2021 in den Gemeindeverwaltungen aller 17 Städte und Gemeinden, in denen sie schon im letzten Jahr ausgelegen hatten, nochmals für einen Monat (bis einschließlich 27. Juli 2021) zur Einsichtnahme bereitliegen.

Nach vorheriger Terminvereinbarung unter Telefon 0341 9773201 können sie auch in der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig, Raum 340, Öffnungszeiten Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, eingesehen werden.

Zusätzlich wird eine Einsichtnahme am Flughafen Leipzig/Halle, Terminal B, Konferenzraum 2 ermöglicht (Öffnungszeiten: Montag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag bis Donnerstag 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Samstag 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr). Eine vorherige Terminvereinbarung per Telefon 0341 2241724 oder 0341 2241159 ist erforderlich.

Darüber hinaus sind die Unterlagen im Internet auf der Homepage der Landesdirektion Sachsen sowie im UVP-Portal der Länder weiterhin abrufbar.

Details sind den in Kürze erscheinenden Bekanntmachungen der Städte und Gemeinden, in denen die Unterlagen ausgelegt werden, sowie der Landesdirektion Sachsen zu entnehmen. Neue Einwendungen können bis einschließlich 27. August 2021 wie bisher an die an der Auslegung beteiligten Städte und Gemeinden sowie an die Landesdirektion Sachsen (Landesdirektion Sachsen, 09105 Chemnitz) adressiert werden. Die genauen Anschriften der Städte und Gemeinden finden sich in den jeweiligen Bekanntmachungen.

Hinweis der Redaktion in eigener Sache

Seit der „Coronakrise“ haben wir unser Archiv für alle Leser geöffnet. Es gibt also seither auch für Nichtabonnenten alle Artikel der letzten Jahre auf L-IZ.de zu entdecken. Über die tagesaktuellen Berichte hinaus ganz ohne Paywall.

Unterstützen Sie lokalen/regionalen Journalismus und so unsere tägliche Arbeit vor Ort in Leipzig. Mit dem Abschluss eines Freikäufer-Abonnements (zur Abonnentenseite) sichern Sie den täglichen, frei verfügbaren Zugang zu wichtigen Informationen in Leipzig und unsere Arbeit für Sie.

Vielen Dank dafür.

Empfohlen auf LZ

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar