Wir leben ja sichtlich in einer ver-rückten Welt. Die Dinge haben nicht den Preis, der tatsächlich die Kosten der Herstellung beinhaltet. Wertvolle Ressourcen, die durch nichts ersetzt werden können, werden billig verschleudert – überflüssige Produkte, die „Prestige“ vermitteln, werden vielfach überteuert verkauft. Aber wenigstens der Staat sollte doch beim Einkauf auch die „Neben“-Kosten berücksichtigen, finden die Grünen.

Die Grünen-Fraktion im Sächsischen Landtag hat jetzt einen Gesetzentwurf über die Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Aufträge in den Sächsischen Landtag eingebracht. Er soll am Donnerstag, 6. September, in der Plenarsitzung vorgestellt werden.

„Ein neues Vergabegesetz ist notwendig, um endlich auch Umwelt- und Sozialstandards im öffentlichen Beschaffungswesen berücksichtigen zu können“, erklärt Dr. Gerd Lippold, wirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion. „Die öffentliche Hand als Auftraggeber hat nicht nur eine Vielzahl von Interessen des Gemeinwohls und der Daseinsvorsorge zu verfolgen. Der öffentliche Sektor als umsatzstarker Einkäufer hat auch ganz erhebliche Möglichkeiten mit seinem Einkaufsverhalten diesen Interessen Gewicht zu verleihen.“

Nämlich indem er vor allem Produkte kauft, die die Umwelt möglichst wenig belasten, bei deren Herstellungen auch Rücksicht auf Umwelt und Menschen genommen werde. Also in gewisser Weise: ehrlicher hergestellte Produkte. Und natürlich Produkte, die ihre Qualität auch durch längere Haltbarkeit zeigen.

„Die Preiswahrheit sieht oft ganz anders aus, wenn bei einem Produkt oder einer Dienstleistung neben dem Beschaffungspreis auch externe Kosten wie etwa Umweltschäden, Ressourcenverschwendung oder zusätzlicher Anstrengungen für funktionierende soziale Sicherungssysteme berücksichtigt werden.

Als Gesellschaft können wir es uns nicht weiter leisten, gegenüber einer volkswirtschaftlichen Gesamtbetrachtung weitgehend blind zu bleiben. Das kommt uns selbst und unseren Kindern am Ende viel zu teuer“, erläutert Gerd Lippold. „Gerade Steuergeld muss verantwortungsbewusst dafür eingesetzt werden, dass unseren Kindern und Enkeln eine lebenswerte Erde hinterlassen wird.“

Der Gesetzentwurf regelt, dass Ausschreibungen künftig Anforderungen enthalten müssen, die bestmögliche Umweltverträglichkeit, geringe Treibhausgasemissionen und einen guten Standard bei der Energieeffizienz über den Lebenszyklus der beschafften Produkte sicherstellen.

Denn letztlich rechnet sich nur, was möglichst ressourcen- und umweltschonend hergestellt wurde. Denn die nicht eingepreisten Zusatzkosten muss ja auch jemand bezahlen – in der Regel wieder der Steuerzahler oder die Menschen mit ihrer Gesundheit und verlorenen Landschaften.

„Rohstoffschonenden oder abfallarmen Produkten, die sich durch Langlebigkeit, Reparaturfreundlichkeit, Wiederverwendbarkeit und Wiederverwertbarkeit auszeichnen, soll künftig der Vorrang gegeben werden. Zusammen mit der gesetzlichen Verankerung von Sozialstandards ist ein Gesetzentwurf entstanden, der die Vergabepolitik zu einem modernen Steuerungselement der öffentlichen Hand machen kann“, bekräftigt Lippold.

„Wir bringen mit unserem Gesetzentwurf auch Innovationskriterien in die Debatte, nach denen Beschaffungsentscheidungen gefällt werden. Das könnte jungen Unternehmen, die zwar nicht das billigste, dafür aber das zukunftsweisendste Produkt entwickelt haben, zu ersten Pilotkunden im öffentlichen Sektor und damit zum Durchbruch am Markt verhelfen.“

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