Die Neonazidemonstration des „III. Weg“ am 1. Mai in Plauen hat überregional für Diskussionen gesorgt, unter anderem weil die Teilnehmenden uniformiert laufen durften und damit Erinnerungen an die Aufmärsche der SA weckten. Sachsens Innenminister Roland Wöller (CDU) kündigt nun ein härteres Vorgehen an und will die Versammlungsbehörden besser beraten. Die Linkspartei warnt davor, dass auch andere Demonstrationen von Verschärfungen betroffen sein könnten.

Sachsens Innenminister Roland Wöller (CDU) hat angekündigt, die Durchführung von Neonazidemonstrationen wie jener am 1. Mai in Plauen künftig zu erschweren. Er wolle dabei „alle Spielräume“ des Versammlungsrechtes ausnutzen und „an die Grenze dessen gehen, was rechtlich möglich ist“, zitieren ihn mehrere Medien.

Mehrere hundert Neonazis waren am 1. Mai einem Aufruf des „III. Weg“ gefolgt und durch Plauen gelaufen. Für Diskussionen sorgten anschließend unter anderem das in braunen T-Shirts uniforme Auftreten der Teilnehmenden sowie der Einsatz von Pyrotechnik und Trommeln. Zur Uniformierung argumentierte anschließend die Polizei Sachsen via Twitter, diese sei angeblich laut einer 2014er Entscheidung des Oberlandesgerichtes Dresden nicht gegeben gewesen – es habe keine „Anlehnung an aktuelle oder historische Uniformen“ gegeben.

Auch bei einem mitgebrachten Galgen sah die Polizei keine „strafrechtliche Relevanz“. Zu Beginn der Demonstration liefen die Neonazis über eine auf die Straße gelegte Europafahne. Hierzu hieß es anschließend, es handele sich dabei nicht um eine hoheitliche Fahne (wie zum Beispiel die der Bundesrepublik) eines Staates, somit sei auch dies nicht zu ahnden gewesen.

Politiker der Linken und Grünen beklagten, dass das Erscheinungsbild gewaltbereit und einschüchternd gewirkt habe, bereits das wäre ein Verstoß gegen das sächsische Versammlungsgesetz. Zudem habe die Demonstration an die Aufmärsche der SA im Nationalsozialismus erinnert. Vor Ort beim Gegenprotest anwesende Leipziger von „Leipzig nimmt Platz“ zeigten sich ebenfalls stark irritiert. So sei es fraglich, „… warum die Versammlungsbehörde Plauen das Abbrennen von Pyrotechnik im Bescheid ausdrücklich genehmigt hat, wo doch absolut klar ist, dass genau dies den martialisch-theatralischen Auftritt der Truppe begünstigt. In anderen Kommunen wird Einiges unternommen, damit Nazis sich nicht willkommen fühlen – in Plauen ist das offenbar anders“, so der Rechtsanwalt Jürgen Kasek im Nachgang.

Einen Tag nach der Demonstration hatte Wöller noch versucht, den Vorgang abzumoderieren und hatte das behördliche Handeln mit der Meinungsfreiheit begründet. „Meinungsfreiheit ist eine große Errungenschaft unserer Demokratie, aber wie die gestrigen Bilder aus Plauen gezeigt haben, leider manchmal auch sehr schwer zu ertragen.“, so Wöller. Entscheidend sei, dass „ der Kampf gegen Rechtsextremismus aus der Mitte der Gesellschaft kommt“. Dennoch wolle man das Versammlungsgeschehen in Plauen mit den zuständigen Behörden auswerten.

Kritik am Landratsamt

Am Donnerstag, den 9. Mai, erklärte Wöller dann, dass die Versammlungsbehörde die „rechtlichen Spielräume für Auflagen nicht ausgeschöpft“ habe. Das Landratsamt des Vogtlandkreises hatte sich zuvor damit verteidigt, dass Gerichte in der Vergangenheit härtere Auflagen zurückgewiesen hätten – beispielsweise ein Verbot von Pyrotechnik. Was im Nachgang doch stark aufhorchen ließ – immerhin handelt es sich hierbei um einen Bereich, der selbst bei Fußballspielen schon aus Sicherheitsgründen immer wieder strikt sanktioniert wird.

In der kommenden Woche sind die sächsischen Versammlungsbehörden zu einer Weiterbildung ins Innenministerium eingeladen. Diese sollen künftig besser bei solchen Versammlungen unterstützt werden.

Albrecht Pallas, der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im sächsischen Landtag, bezeichnete die Ankündigung von Wöller als „richtige Konsequenz nach den Vorfällen in Plauen“. Weiter sagte er: „Aufmärsche im SA-Stil sind ein Missbrauch des Versammlungsrechts und ein Angriff auf die Demokratie. Das dürfen und werden wir nicht dulden.“

Kritik äußerte Enrico Stange, innenpolitischer Sprecher der Linksfraktion. Die Behörden müssten die Vorgaben des Versammlungsgesetzes nur anwenden. „Wenn der Minister an die Grenzen des rechtlich Machbaren zu gehen beabsichtigt, ist Obacht geboten. Denn ganz schnell schießen Behörden über die Grenzen hinaus. Es werden dann all diejenigen in ihren Grundrechten beeinträchtigt, die friedlich und ohne Waffen für ihre Anliegen demonstrieren wollen.“

Der „III. Weg“ in Plauen: Neonazis demonstrieren mit Fackeln und in Uniform

Der „III. Weg“ in Plauen: Neonazis demonstrieren mit Fackeln und in Uniform

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