Seit 2016 haben wir nicht mehr über die Waldschlößchenbrücke in Dresden berichtet. Obwohl vorher zehn Jahre lang der Streit über diese Brücke tobte, nicht nur, weil das Elbtal mit dem Bau dieser Brücke gleich wieder seinen Status als Weltkulturerbe verlor. Viel schlimmer war der schwerwiegende Eingriff in die Artenvielfalt der Elbwiesen. Und nur zur Erinnerung: Die Grüne Liga Sachsen e. V. gewann 2016 den Prozess gegen den Freistaat Sachsen vor dem europäischen Gerichtshof. Seitdem hat Dresden ein Problem.

Denn da man in der Diensteifrigkeit, die anfangs für 110 Millionen Euro geplante, am Ende 181 Millionen Euro teure Brücke unbedingt bauen zu wollen, eine gesetzeskonforme FFH-Verträglichkeitsprüfung unterließ, ist der Planfeststellungsbeschluss für die Brücke rechtswidrig. Es steht ein nicht gesetzeskonformer Schwarzbau in der Landschaft. Der wird zwar eifrig genutzt.

Aber wie lange noch?

Denn das Problem der Stadt Dresden ist ja ein doppeltes: Da die Stadt vor dem Bau der Brücke eine artenschutzrechtliche Untersuchung des Baugebietes im nötigen Umfang unterließ, ist es praktisch unmöglich, noch nachträglich festzustellen, welche Naturschutzgüter durch den Bau eigentlich vernichtet oder beeinträchtigt wurden. Naturschutzgüter, die eben nicht einfach dadurch ersetzt werden können, dass man irgendwo an anderer Stelle ein paar neue Bäumchen pflanzt.

Neubau der Waldschlößchenbrücke

Quelle: Youtube-Channel der Landeshauptstadt Dresden

Was für ein großer Raum in den Elbwiesen vom Bau der Waldschlößchenbrücke in Anspruch genommen wurde, zeigt der Zeitraffer der Stadt Dresden. Nur müht sich die sächsische Landeshauptstadt seitdem vergeblich, eine Umweltverträglichkeitsprüfung nachzureichen, die die Fehler des Planfeststellungsbeschlusses heilt. Seitdem versucht der kommunalpolitische Sprecher der Linksfraktion im Sächsischen Landtag, André Schollbach, mit immer neuen Anfragen herauszubekommen, wie es um die vom Gericht geforderte Mängelbeseitigung im Planfeststellungsbeschluss steht.

Seine erste Anfrage stellte er am 8. Januar 2018, seine nächste, gleichlautende, am 7. Januar 2019. Jetzt, kurz vor den Landtagswahlen, versuchte er es noch einmal, doch wieder teilte ihm Sachsens Verkehrsminister Martin Dulig (SPD) mit: Es hat sich nichts getan. „Die vorliegende Kleine Anfrage ist wortgleich mit den Kleinen Anfrage Drs. 6/11894 vom 8. Januar 2018 und Drs. 6/16222 vom 7. Januar 2019. Am Sachverhalt hat sich seit der Beantwortung der Kleinen Anfrage Drs. 6/16222 nichts geändert. Es wird daher auf die Antwort des SMWA vom 1. Februar 2019 verwiesen.“

Und die verwies dann wieder auf die Antwort vom Januar 2018.

Und damals teilte Dulig mit: „Die Landeshauptstadt Dresden wurde mit Schreiben vom 11. August 2016 aufgefordert, zum Vorhaben Waldschlößchenbrücke eine FFH-Verträglichkeitsprüfung und einen Artenschutzfachbeitrag zu erstellen und diese Unterlagen der Landesdirektion Dresden vorzulegen. Dies ist bisher noch nicht geschehen.“

Darauf wartet übrigens auch noch die Grüne Liga. Die aber durchaus ihre Zweifel hat, ob die Stadt Dresden wirklich eine belastbare FFH-Prüfung vorlegen kann. Aber wenn die nicht kommt, was dann? Muss die Brücke dann wieder abgerissen werden? Das steht durchaus als Phantom im Raum, wobei auch die Grüne Liga das nicht wirklich als Ziel sieht. Ihr wäre lieber, wenn die Stadt Dresden wirklich gute Vorschläge macht, wie der in den Elbwiesen geschehene Umweltschaden tatsächlich wieder gutgemacht werden kann. Da geht es auch um die ganze Vogelwelt, die in den Elbwiesen vorher zu Hause war. Ein paar Bäumchen reichen da nicht. Da geht es auch um Wiesen und Wasserflächen.

Also wartet man lieber, ob sich im Dresdner Rathaus wirklich etwas bewegt.

„Sobald die angeforderten Unterlagen vorliegen, werden diese öffentlich ausgelegt“, versprach Martin Dulig im Januar 2018. „Den Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit gegeben, dazu Stellung zu nehmen. Vom Ergebnis dieses Verfahrens hängt es dann ab, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird und ob gegebenenfalls ein Planergänzungsbeschluss oder Planänderungsbeschluss durch die Planfeststellungsbehörde erlassen werden muss.“

Die Planfeststellungsbehörde wäre die Landesdirektion Sachsen, die sich damals vor Beginn des Brückenbaus 2009 so schwerhörig stellte, als es um das nach europäischem Recht geschützte FFH-Gebiet der Elbwiesen ging. Was sie auch tun konnte, weil sich fast die komplette mediale Berichterstattung auf den UNESCO-Weltkulturerbe-Titel fokussiert: Achjemine, die scheene Dresdner Gulisse!

Da waren ein paar streng geschützte Tierarten und Biotope nicht so wichtig. Auch Medien machen Politik – auch indem sie den Blick lenken. Manchmal vom Wichtigen weg zum Banalen.

Aber wann werden denn nun die von 2009 bis 2014 angerichteten Schäden ausgeglichen?

Das konnte Dulig auch im Sommer 2019 nicht sagen. Denn dazu müsste ja Dresden erst einmal ein paar ordentliche Vorschläge machen. Und so gilt, was Dulig im Januar 2018 sagte: „Ein Zeitplan kann seriös erst nach Vorlage der Gutachten durch die Landeshauptstadt Dresden und dem Abschluss des Beteiligungsverfahrens aufgestellt werden.“

So gehen die Jahre ins Land.

Als die Grüne Liga in diesem Fall vor Gericht zog, gab es die AfD noch gar nicht. Als das Bundesverwaltungsgericht im März 2014 die Klage zur Prüfung an den Gerichtshof der Europäischen Union einreichte, gab es die AfD zwar schon. Aber erst im Herbst 2014 zog sie auch erstmals in den Landtag ein. Da hieß die Landesvorsitzende noch Frauke Petry. Warum ist das hier wichtig? Weil bis Sommer 2014 Jörg Urban noch Geschäftsführer der Grünen Liga gewesen war. Als AfD-Kandidat wechselte der Wasserbauingenieur in den Landtag und wurde nach Frauke Petrys Austritt aus der AfD Landesvorsitzender der AfD in Sachsen – und macht derweil eher mit starken Sprüchen gegen Kohleausstieg und Erneuerbare Energien von sich Reden und findet Klimaerwärmung sogar toll.

Und während er in der sächsischen AfD Karriere machte, fällte der Europäische Gerichtshof 2016 sein Urteil, gab es den Arbeitsauftrag für die Stadt Dresden. Und die Uhr läuft. Noch 2016 beeilten sich Landesdirektion und Staatsregierung zu betonen, das Prüfungsergebnis sei leicht vorauszusagen. Und die üblichen Medien plapperten das nach.

Und was will die Grüne Liga? Das formulierte sie auch im Sommer 2016: „Das Bundesverwaltungsgericht macht zudem darauf aufmerksam, dass die weitere Nutzung der Waldschlößchenbrücke bis zum Abschluss der geschuldeten Prüfungen nicht den Gegenstand des Revisionsverfahrens bildete. Das ist fraglos zutreffend, weil die Grüne Liga eine Sperrung der Brücke zu keinem Zeitpunkt beantragt hat. Das ändert allerdings nichts daran, dass der Freistaat Sachsen die rechtlichen Konsequenzen aus der richterlichen Feststellung der Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses für die Waldschlößchenbrücke wird ziehen müssen.“

Heißt im Klartext: Es muss für alle angerichteten Schäden ein plausibler Ausgleich stattfinden, sonst können auch die Gerichte nur feststellen, dass dort eine Brücke in den Elbwiesen steht, für die es keinen rechtlich gültigen Planfeststellungsbeschluss gibt.

Die fällige FFH-Prüfung im Elbtal ist bis heute nicht erfolgt und muss zwingend nachgeholt werden

Die fällige FFH-Prüfung im Elbtal ist bis heute nicht erfolgt und muss zwingend nachgeholt werden

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