Der Ausschuss für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft hat sich am Donnerstag, 22. April, unter anderem mit einem Antrag der Fraktion Die Linke zum Thema Tagebau Turów beschäftigt. Mit dem Antrag wird die Staatsregierung aufgefordert, auf Bundesebene auf eine Unterstützung der Staatenklage gegen die Republik Polen wegen der Erweiterung des Tagesbaus hinzuwirken. Während die Staatsregierung noch zögert, halten die Grünen einen Klagebeitritt für sinnvoll.

Man sieht zwar auch in der Sächsischen Staatskanzlei die Probleme genauso, will aber lieber auf freundlichen Dialog mit den Nachbarn setzen, wie Oliver Schenk in seiner Stellungnahme zum Antrag der Linksfraktion betont: „lm Rahmen der grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung haben sächsische Behörden und Kommunen gegenüber der polnischen Seite zur Erweiterung des Tagebaus Turów kritisch Stellung bezogen. Die Staatsregierung teilt die Einschätzung der tschechischen Regierung, dass im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung von polnischer Seite unvollständige Unterlagen vorgelegt und Nachfragen nicht umfänglich zufriedenstellend beantwortet wurden.Die Staatsregierung pflegt freundschaftliche Beziehungen zu beiden Nachbarländern. Sie tritt daher für einen Dialog mit den polnischen Behörden ein, um einen umfassenden Überblick über die Datenlage, wie er im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erreicht wurde, zu erhalten und eine Lösung für die berechtigten sächsischen wie auch tschechischen und polnischen Anliegen zu bewirken. Die Staatsregierung steht in engem Kontakt mit der Bundesregierung in der Erwartung, dass diese gegenüber der polnischen Seite ebenfalls für einen kooperativen Austausch zwischen deutschen und polnischen Behörden wirken möge.“

Da ist viel Wunschdenken dabei, auch wenn auch Schenk jetzt erst einmal die Bundesregierung am Zug sieht.

„Die Umweltverträglichkeitsprüfungen zur Verlängerung des Tagebaus Turów fehlten entweder komplett oder wiesen grobe Mängel auf, der Informationspflicht kam Polen nur teilweise nach. Als EU-Mitgliedsstaat muss sich Polen aber auch an europäische Gesetze halten. Dazu gehört, bei transnationalen Belangen des Umweltschutzes für Transparenz zu sorgen“, erklärt Dr. Daniel Gerber, energiepolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Sächsischen Landtag.

„Ich habe deshalb bereits Anfang dieses Jahres gemeinsam mit dem Oberbürgermeister der Stadt Zittau eine Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht. Gerade im Sinne des europäischen Geistes sollte eine Klage eigentlich das letzte Mittel sein. Es ist aber nachvollziehbar, dass sich die Tschechische Republik mit einer Staatenklage zur Wehr setzt.”

Die Bundesregierung will die Veröffentlichung der Unterlagen abwarten und dann erst über einen Beitrag zur Klage entscheiden, wie der Grünen-Abgeordnete Wolfgang Wetzel im März auf Anfrage (Seite 60, Frage 73) erfuhr: „Die Bundesregierung beobachtet das Verfahren der Klage der Tschechischen Republik gegen die Republik Polen vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) wegen des geplanten Ausbaus des Braunkohletagebaus Turów (C-121/21) aufmerksam. Sobald die Zusammenfassung der tschechischen Klageschrift im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht ist, wird die Bundesregierung prüfen, ob eine Beteiligung als Streithelferin in diesem Verfahren in Betracht kommt.“

Aber Gerber hat das dumme Gefühl, dass ein Beitritt zur Staatenklage Tschechiens noch nicht alle sächsischen Interessen absichern könnte. Denn die Region um Zittau ist schon jetzt massiv von den Auswirkungen des polnischen Tagebaus gleich hinter der Grenze betroffen.

„Zum aktuellen Zeitpunkt sind alle Optionen auf sächsischer Seite noch offen. Unter Umständen sichert ein Beitritt zur Staatenklage Tschechiens noch nicht all unsere sächsischen Interessen ab“, betont Gerber.

„Nachdem die Klage nun veröffentlicht ist, gilt es zu prüfen, welche Optionen es gibt. Es gilt, den bestmöglichen Weg im Sinne der Region einzuschlagen, um die groben Mängel aus der Umweltverträglichkeitsprüfung zu heilen. Ich erwarte deshalb, dass die Bundesregierung nach der Veröffentlichung der Klage auch zu ihrem Wort steht, sie gründlich prüft und dann entsprechend im Interesse der Bundesrepublik und des Freistaates Sachsen handelt.“

Enttäuscht zeigten sich die Linken, denn der Ausschuss für Energie, Klima und Umwelt hat den Antrag abgelehnt.

„Seit fast einem Jahr läuft der Tagebau Turów weiter, ohne dass die vorherigen grenzüberschreitenden Konsultationsverfahren oder die Umweltverträglichkeitsprüfungen ordnungsgemäß abgehalten wurden. Tschechien und die Zittauer Region haben sich lange in Gesprächen um eine Einigung bemüht, doch Polen zeigte kein Einlenken. Deutschland muss sich schnell entscheiden, ob es der Klage beitritt und sich solidarisch mit Tschechien und der eigenen Zittauer Region zeigt – oder ob man der polnischen Regierung ihr unnachbarschaftliches Verhalten weiter durchgehen lässt. Ein Klagebeitritt erhöhte den Druck auf Polen, sich außergerichtlich zu einigen und die Auswirkungen des Tagebaus in der Grenzregion anzugehen“, kommentiert Antonia Mertsching, Lausitzer Abgeordnete und umweltpolitische Sprecherin der Linksfraktion, das Ergebnis im Ausschuss.

„Eine außergerichtliche Einigung wäre wünschenswert, da die rechtsstaatlichen Verfahren langwierig sind. Und wir haben keine Lust, noch weitere Jahre und viele traurige Geburtstage des illegalen Tagebaubetriebs Turów zu begehen. Krasse Grundwasserabsenkung, Gefahr von Gebäudeeinstürzen und die Verschmutzung der Neiße sind kein Grund zum Feiern, sondern zum Handeln!“

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