Das sächsische Innenministerium hat sich bereits frühzeitig mit einem Verbot der rechtsradikalen „Freien Sachsen“ beschäftigt. Das geht aus der Antwort auf eine Anfrage der Landtagsabgeordneten Juliane Nagel (Linke) hervor. Zudem standen mindestens acht weitere Strukturen aus dem rechtsradikalen bis rechtsterroristischen Spektrum im Fokus des Innenministeriums. Verboten wurde aus unterschiedlichen Gründen letztlich keine davon.

Die Antwort des Innenministeriums bezieht sich auf Strukturen, die möglicherweise nach dem Vereinsrecht hätten verboten werden können. Dazu zählten in ihrer Anfangszeit auch die „Freien Sachsen“. 2022 ist das Innenministerium aber dazu übergegangen, die „Freien Sachsen“ als Partei zu bewerten. Als solche sind sie unter anderem bei der Landtagswahl angetreten und haben dort 2,2 Prozent der Stimmen geholt.

Ein Verbot der „Freien Sachsen“ ist damit aber nicht vom Tisch. Im vergangenen September berichteten mehrere Medien darüber, dass das Innenministerium ein Verbotsverfahren gegen die Partei vorbereite. Die Voraussetzungen dafür liegen höher: Anders als bei einem Vereinsverbot, das vom sächsischen Innenministerium verfügt werden könnte, müsste bei einem Parteiverbot das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

Manche Strukturen existieren wohl nicht mehr

Neben den „Freien Sachsen“ wurden in den vergangenen Jahren mindestens acht weitere Strukturen hinsichtlich eines Vereinsverbots geprüft. Dazu zählen unter anderem die rechtsmilitanten bis rechtsterroristischen Gruppen „Freie Kameradschaft Dresden“, „Gruppe Freital“ und „Revolution Chemnitz“.

Dass in diesen drei Fällen ein Vereinsverbot nicht weiter verfolgt wurde, begründet das Innenministerium mit „fehlendem vereinsrechtlichen Überhang neben Strafverfahren“. Heißt: Von diesen Gruppen sei nach den Strafverfahren gegen ihre Mitglieder nichts mehr übrig geblieben.

In fünf weiteren Fällen konnte das Innenministerium nach eigener Auskunft nicht mit der „erforderlichen Verfahrenssicherheit“ feststellen, dass Gründe für ein Verbot oder überhaupt eine Vereinsstruktur vorliegen.

2014 wurde zuletzt eine Neonazigruppe verboten

Laut Nagel war zuletzt im Jahr 2014 eine rechtsradikale Struktur von einem Vereinsverbot in Sachsen betroffen: die neonazistische Gruppe „Nationale Sozialisten Chemnitz“. Diese war an Angriffen auf Migrant*innen beteiligt, führte Schieß- und Kampftrainings durch und hatte Verbindungen zu Mitgliedern des rechtsterroristischen NSU-Netzwerkes.

Ob aktuell Verbote rechtsradikaler Strukturen geprüft werden, lässt das Innenministerium in seiner Antwort offen. Das Auskunftsrecht der Abgeordneten beschränke sich auf Vorgänge, die bereits abgeschlossen sind, lautet die Begründung.

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