Das Werbeverbot für Bundeswehr und Rüstungsprodukte im Landkreis Görlitz ist rechtswidrig. Das hat die Landesdirektion Sachsen (LDS) entschieden. Auf Antrag von BSW und Freien Wählern sowie mit Stimmen der AfD hatte der Kreistag Ende 2025 beschlossen, dass es in Gebäuden, auf Fahrzeugen und bei Veranstaltungen des Landkreises keine Werbung dieser Art geben darf.
Laut Landesdirektion ist der Landkreis für solche Verbote gar nicht zuständig. „Der Militärdienst ist eine Angelegenheit der Bundeswehr und fällt nicht in die Zuständigkeit der Kommunen“, begründet LDS-Präsident Béla Bélafi die Entscheidung. „Zudem verletzt ein Werbeverbot die grundsätzlich wirtschaftspolitische Neutralität des Staates sowie den Gleichbehandlungsgrundsatz.“
Die Fraktion aus BSW und Freien Wählern hatte ihren Antrag damit begründet, dass Bundeswehr-Werbung „im Widerspruch zu den Prinzipien einer auf Frieden und Verständigung ausgerichteten Politik“ stehen würde. Öffentliche Einrichtungen dürften nicht „als Plattform für militärische Rekrutierung oder Rüstungsinteressen dienen“.
Nach der Abstimmung im Oktober hatte Landrat Stephan Meyer (CDU) dem Beschluss widersprochen. Er stufte ihn als rechtswidrig ein. Ende Oktober sollte der Kreistag eigentlich in einer Sondersitzung über den Widerspruch abstimmen, doch weil AfD und BSW fast geschlossen fernblieben, gab es keine Beschlussfähigkeit. Meyer nannte die kurzfristigen Absagen „befremdlich“; AfD und BSW verwiesen auf Krankmeldungen und Terminüberschneidungen.
In der Kreistagssitzung im Dezember stimmte die Mehrheit erneut für den Antrag von BSW und Freien Wählern. Nach der Entscheidung der Landesdirektion muss der Kreistag nun aber in seiner nächsten oder übernächsten Sitzung den Beschluss aufheben. Diese sind für April und Juni geplant.
Hintergrund für den Antrag dürften die aktuellen Diskussionen über Aufrüstung und Wehrdienst gewesen sein. Für den Antrag im Kreistag Görlitz stimmte unter anderem der AfD-Bundesvorsitzende Tino Chrupalla. In seiner Partei ist die Haltung zur Bundeswehr umkämpft.
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