Gibt es bei Lok nun doch bald wieder was zu feiern? Foto: Jan Kaefer (Archiv)
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Verband und Klubs für Quotientenregel

Auf einer Videokonferenz hat sich am Dienstagnachmittag laut L-IZ-Informationen die Mehrheit der Regionalliga-Klubs für einen Saisonabbruch und die Quotientenregel bei der Meisterfrage ausgesprochen. Lok Leipzig, derzeit Tabellen-Zweiter, könnte somit bald Meister der Regionalliga Nordost sein. Die Entscheidung ist noch nicht fix, noch müssen der NOFV-Verbandstag oder der DFB-Bundestag darüber entscheiden. NOFV-Präsident Erwin Bugar und NOFV-Vize Hermann Winkler bestätigten bereits am Freitag, dass der Verband ebenfalls zur Quotientenregel tendiere. Doch es gibt auch Widerspruch.

In Probstheida brannte wieder Licht. Foto: Video-Screenshot/ 1. FC Lok
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1. FC Lok Leipzig vs. Unsichtbarer Gegner 5:0 – Spielabbruch durch Handtuchwurf

Nach zwei Monaten ohne Fußball ging es am Freitagabend im Bruno-Plache-Stadion wieder rund. Vor offiziell 182.612 (virtuellen) Zuschauern traf der 1. FC Lok Leipzig unter Flutlicht auf den „Unsichtbaren Gegner“. Diese etwas andere Partie wurde live im Social Media übertragen - und bildete den Abschluss der Lok-Spendenaktion „Leute, macht die Bude voll!“, in deren Verlauf Fans und Unterstützer des Vereins die oben genannte Zuschauerzahl in Euro lockergemacht hatten.

Spitzenreiter! Die Lok-Kicker David Urban und Robert Zickert jubeln gemeinsam. Foto: Jan Kaefer
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Drittliga-Aufstieg: Warum hat Lok eigentlich ein Spiel weniger als Altglienicke?

Nichts Neues im Streit um den Drittliga-Aufstieg in der Regionalliga Nordost. Erst am Mittwoch tagen die aufstiegsberechtigten Klubs aus der Spitzengruppe wieder mit dem Nordostdeutschen Fußballverband (NOFV). Streitpunkt bei einem Saisonabbruch wäre die Wertung der Tabelle. Lok hat die gleiche Punktzahl wie Tabellenführer VSG Altglienicke, aber ein Spiel weniger. Das ist aber kein Nachholspiel, was aus Witterungsgründen abgesagt wurde, sondern hat nur indirekt mit Lok zu tun.

Das Projekt „LZ TV“ (LZ Television) der LZ Medien GmbH wird gefördert durch die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien. Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

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