Nasentropfen, Schmerztabletten, funktionelle Gymnastik – so könnte nach dem nächsten Arztbesuch vielleicht auch Ihr Rezept aussehen. Denn ab sofort ist es den sächsischen Ärzt/-innen möglich, ihren Patient/-innen ein sogenanntes „Rezept für Bewegung“ auszustellen und ihnen somit eine schriftliche Empfehlung für körperliche Aktivität zu geben.

Die Idee entspringt einer gemeinsamen Initiative der Sächsischen Landesärztekammer, des Sächsischen Sportärztebundes (SSÄB) sowie des Landessportbundes Sachsen (LSB) mit seinen Stadt- und Kreissportbünden. Ihr gemeinsames Ziel: Menschen zu mehr Bewegung und einem aktiven Lebensstil zu motivieren.

„Ich begrüße sehr, dass das ‚Rezept für Bewegung‘ auch in Sachsen eingeführt wird. Denn Krankheiten zu verhindern, ist eine ureigenste ärztliche Aufgabe“, zeigt sich die sächsische Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) von der Idee angetan.

„Für unsere Menschen im Freistaat wünsche ich mir, dass viele das ‚Rezept für Bewegung‘ in Anspruch nehmen und sich dadurch motivieren lassen, aktiv zu werden. Mehr Bewegung, mehr Sport ist ein Plus für die eigene Gesundheit. Jeder weiß es. Mehr Menschen müssen es tun.“

Natürlich handelt es sich hierbei nicht um ein klassisches Rezept, sondern um so etwas wie eine Gedankenstütze für die Patient/-innen, die damit auf die niederschwelligen Angebote der umliegenden Sportvereine aufmerksam gemacht werden sollen.

Titelblatt der Dezember der LEIPZIGER ZEITUNG, LZ 109.
Titelblatt der Dezember der LEIPZIGER ZEITUNG, LZ 109. Foto: LZ

Je nach vorliegenden Beschwerden können die Ärzt/-innen dann geeignete Sportangebot mit einem von insgesamt vier definierten Schwerpunkten empfehlen. Diese Schwerpunkte sind das Herz-Kreislauf-System, das Haltungs- und Bewegungssystem, das allgemeine Gesundheitstraining sowie die Stressbewältigung und Entspannung.

Das Angebot ist daher vor allem für Menschen gedacht, die an Bewegungsmangel, Übergewicht, erhöhtem Blutdruck, erhöhten Blutfett- oder Blutzuckerwerten, unspezifischen Problemen des Stütz- und Bewegungsapparates oder auch unter Stress und anderen psychischen Belastungen zu leiden haben.

Hingegen ist dieses Rezept nicht für Personen geeignet, bei denen eine akut behandlungsbedürftige Erkrankung oder eine Indikation für Rehabilitationssport vorliegt.

Da das „Rezept für Bewegung“ aber nur einen symbolischen Charakter hat, kann es nicht abgerechnet werden. Das bedeutet, dass die Mitgliedsbeiträge und Kursgebühren in den Sportvereinen grundsätzlich selbst gezahlt werden müssen. Die Krankenkassen können nach Absprache aber ein paar Dukaten dazugeben, wenn die gewählten Sportangebote mit dem Qualitätssiegel „Sport pro Gesundheit“ zertifiziert sind.

Dieses Siegel garantiert unter anderem eine qualifizierte Leitung, eine einheitliche Organisation, einen präventiven Gesundheits-Check und auch ein begleitendes Qualitätsmanagement.

Über die Internetadresse „suche.service-sportprogesundheit.de“, die auch auf dem Rezeptformular abgedruckt ist, können alle infrage kommenden Angebote in der Umgebung gefunden werden. Sollte trotzdem irgendwie nicht das Richtige dabei sein, können Interessierte auch direkt beim jeweiligen Kreis- oder Stadtsportbund (KSB/SSB) nachfragen.

Der Stadtsportbund Leipzig ist beispielsweise über seine Homepage www.ssb-leipzig.de erreichbar – oder auch telefonisch via 0341-3089460. Der Fokus des SSB liegt dann vor allem darauf, Sport- und Bewegungsangebote zu vermitteln, die das oben erwähnte „Sport pro Gesundheit“-Label vorweisen können.

Darüber hinaus gibt es aber auch Empfehlungen für allgemeine breitensportliche und gesundheitsorientierte Angebote der Sportvereine. Da dieses Vorgehen noch kein bundesweiter Standard ist, besitzt der sächsische Weg einmal mehr Modellcharakter.

„Sportverein statt Blutdrucksenker“ erschien erstmals am 16. Dezember 2022 in der aktuellen Printausgabe der Leipziger Zeitung (LZ). Unsere Nummer 109 der LZ finden Sie neben Großmärkten und Presseshops unter anderem bei diesen Szenehändlern.

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