Als die sächsische Staatsregierung im August 2019 ihre Meldung zur künftigen Strukturentwicklung in der Lausitz veröffentlichte, klang das noch so, als würde man das Riesenprojekt jetzt gemeinsam mit Brandenburg anpacken. Immerhin hatte man es ja fertiggebracht, eine gemeinsame Steuerungsgruppe auf die Beine zu stellen. Denn sowohl die Lausitz als auch das mitteldeutsche Revier sind Wirtschaftsregionen, die über Ländergrenzen reichen. Doch nun sieht's wieder nach sächsischem Kleinklein aus.

Denn Sachsen hat inzwischen eine eigene Strukturentwicklungsgesellschaft für den Ausstieg aus der Kohleverstromung gegründet. Irgendwie, erklärt der neue Strukturminister Sachsens, Thomas Schmidt (CDU). Denn richtig arbeitsfähig ist das Konstrukt noch nicht, auch wenn der RBB deren Existenz schon im Juni 2019 verkündet hatte.

„Damit gibt es nun sowohl in der Lausitz als auch im Mitteldeutschen Revier eine jeweils bis zu den Landesgrenzen agierende sächsische Strukturentwicklungsgesellschaft. Sachsen bleibt beim Strukturwandel also bei der Kirchturmpolitik, statt in den Regionen mit den Nachbarn noch intensiver zu kooperieren“, stellt die Landtagsabgeordnete der Linken Antonia Mertsching nach ihrer Anfrage an die Staatsregierung fest.

Während die Nachricht vom Juni erst einmal nur Ankündigung war, hat Sachsen inzwischen zumindest den bürokratischen Gründungsakt vollzogen. „Die landeseigene Strukturentwicklungsgesellschaft des Freistaates Sachsen wurde am 18. Dezember 2019 im Handelsregister eingetragen und ist damit gegründet. Die Gesellschaft hat ihre operative Geschäftstätigkeit jedoch noch nicht aufgenommen“, erklärt der für Strukturpolitik zuständige Minister Thomas Schmidt.

Was Mertsching hoffen lässt. Vielleicht ist das Kind ja doch noch nicht in den Brunnen gefallen und die beteiligten Regierungen begreifen noch, dass sie bei Strukturentwicklung und Wirtschaftspolitik – wie in der Steuerungsgruppe – endlich zusammenarbeiten müssen.

„Jetzt besteht noch die Chance, durch jeweils länderübergreifende Strukturentwicklungsgesellschaften in den beiden Revieren auch länderübergreifend zu denken und die Reviere als Ganzes aus ihren Herzen heraus voranzubringen“, sagt Mertsching.

„Freilich erfordert das ein Zugehen auf die Nachbarn und ein Mehr an Abstimmung, aber wer groß denken will, darf eben nicht beim Klein-Klein bleiben. Sonst lassen sich die Potentiale in den Bereichen Mobilität, Tourismus und strategische wirtschaftliche Entwicklung nicht entfalten.“

Aber dazu bräuchte es einen guten Netzwerker. Aber wo sollte man den finden? Und wie sollte der agieren, wenn die eigentliche Entscheidungskompetenz über die einzusetzenden Gelder gar nicht in dieser neu gegründeten Gesellschaft liegen?

Denn genau das sagt Schmidt, wenn er erklärt: „Eine Vergabe der auf der Grundlage des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen gewährten Bundesmittel durch die landeseigene Strukturentwicklungsgesellschaft des Freistaates Sachsen ist nicht vorgesehen. Dies erfolgt vielmehr durch die zuständige Bewilligungsstelle, die zu gegebener Zeit nach Inkrafttreten des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen zu bestimmen ist.

Die Gesellschaft wird mit der jährlichen Durchführung eines Verfahrens zur Auswahl und Priorisierung der mit den Bundesmitteln zu realisierenden Vorhaben betraut werden, ohne dass ihr eine antragskonkrete Letztentscheidungsbefugnis bezüglich der einzelnen Projekte zukommt Zu den Einzelheiten dieses Verfahrens sowie der dabei durch die Gesellschaft anzuwendenden Konzepte beziehungsweise Kriterien können zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Angaben gemacht werden.“

Aber wer entscheidet dann?

Da nämlich zeigt sich, warum die CDU darauf bestanden hat, das neu gegründete Strukturministerium mit dem vormaligen Landwirtschaftsminister Thomas Schmidt zu besetzen. Das verwaltet nämlich nicht nur die Strukturfördermittel der EU, sondern wird künftig auch beim Strukturwandel in den Kohleregionen das Sagen haben, wie Schmidt so beiläufig einfließen lässt: „Dies zugrunde gelegt, ist das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung für die Strukturentwicklungsgesellschaft fachlich zuständig. Wie bei jeder Gesellschaft, an der der Freistaat Sachsen als Gesellschafter beteiligt ist, werden die Gesellschafterrechte durch das Sächsische Staatsministerium der Finanzen wahrgenommen.“

Und wann wollte die Staatsregierung die Gründung der Strukturgesellschaft eigentlich bekannt geben?

Thomas Schmidt: „Eine Information der Öffentlichkeit ist im Kontext der Aufnahme der operativen Geschäftstätigkeit geplant, die wiederum nach dem Inkrafttreten des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen erfolgen kann. Denn erst mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes muss über die Verwendung der den vom Braunkohleausstieg betroffenen Ländern gewährten Strukturmittel entsprechend der gesetzlichen Fördervoraussetzungen entschieden und ein entsprechendes Förderverfahren aufgesetzt werden, über das die Öffentlichkeit und insbesondere potenzielle Antragsteller bzw. Mittelempfänger informiert werden sollten.“

Die Gesellschaft bekommt auch eine ordentliche Geschäftsführung und einen Aufsichtsrat. Der Sitz wird in Weißwasser sein.

Und was soll sie eigentlich tun?

Thomas Schmidt: „Zu ihren Aufgaben gehört die jährliche Durchführung eines Verfahrens zur Auswahl derjenigen Vorhaben, die mit den auf der Grundlage des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen zur Verfügung gestellten Bundesmitteln realisiert werden sollen. Darüber hinaus wird die Gesellschaft Aufgaben eines Förderlotsen und Programmberaters wahrnehmen, indem sie Initiatoren von Strukturentwicklungsprojekten in den sächsischen Braunkohleregionen über bestehende Fördermöglichkeiten berät und diese bei der Entwicklung von Vorhaben bis zur Antrags- und Umsetzungsreife begleitet.“

Das klingt wirklich nicht nach einer Projektgesellschaft, die die Entwicklung einer ganzen Wirtschaftsregion strategisch angehen kann. Eher nach dem üblichen sächsischen Kleinklein.

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