Die Mobilitätswende hat natürlich keine Chance, wenn nicht auch die Stadtverwaltung dahintersteht. Auch im Alltag: Fahren die Verwaltungsmitarbeiter/-innen mit einem umweltgerechten Verkehrsmittel zur Arbeit? Sehen sie die Stadt auch durch die Augen von ÖPNV-Nutzern und Radfahrern? Manchmal braucht es einfach ein gutes Angebot, damit auch Verwaltungsmenschen umsteigen. Und das findet – nach einem SPD-Antrag – nun auch die Verwaltung gut.

In gewisser Weise rannte die SPD-Fraktion mit ihrem Antrag offene Türen ein, denn die Möglichkeit, ein Fahrradleasing gleich mal mit dem Dienstvertrag zu bekommen, hat die Stadt schon im März 2021 eröffnet:„Im März 2021 haben die Vertragsparteien im öffentlichen Dienst einen Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) unterschrieben und in Kraft gesetzt. Der Oberbürgermeister wird beauftragt in Zusammenarbeit mit dem Personalrat bis Ende 2. Quartals 2022 diese Kann-Regel des Tarifvertrags umzusetzen“, formulierte die SPD-Fraktion im Herbst ihre Forderung.

Und siehe da: Die Verwaltung hat dazu sogar schon einen Arbeitskreis gegründet, teilt das Verwaltungsdezernat zum Stand der Umsetzung mit:

„Zur Bearbeitung dieser Thematik und Umsetzung der nötigen Schritte ist eine Arbeitsgruppe Fahrradleasing (AG ‚Fahrradleasing‘) aus Vertreterinnen und Vertretern des Personalamtes, des Personalrates und der Abteilung ‚Vergabe und Dienste‘ des Hauptamtes gebildet. In einer ersten Phase wurde eine Markt-Recherche und Gespräche mit fünf am Markt etablierten Anbietern von Fahrradleasing durchgeführt, um einen Überblick über die Dienstleistungen in dieser Branche zu erhalten. Ende Oktober wurde die Marktbeobachtung abgeschlossen. Aktuell wird durch die AG ‚Fahrradleasing‘ die Auswertung der einzelnen Ergebnisse durchgeführt. Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse werden in die Erarbeitung der Leistungsbeschreibung als Grundlage des Vergabeverfahrens einfließen.“

Es geht also aktuell um einen vertraglich zu bindenden Anbieter. Und zwar keinen allzu kleinen. Immerhin arbeiten in Leipzigs Verwaltung über 8.000 Menschen. Oder mit den genauen Zahlen, die die Stadt am 22. Dezember herausgab:

„Demnach waren im Jahr 2020 die 8.443 Bediensteten der Stadtverwaltung im Schnitt 44,1 Jahre alt und damit jünger als sonst in sächsischen Behörden (durchschnittlich 45,6 Jahre alt). Das Durchschnittsalter aller Beschäftigten ist seit 2016 zudem um 1,5 Jahre zurückgegangen. Zugleich gibt es einen hohen Anteil von 17,7 Prozent an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern über 58 Jahre (1.495 Bedienstete.).“

Und: „Unter den 8.443 Bediensteten waren 660 Beamtinnen und Beamte sowie 7.783 Tarifbeschäftigte. 43,8 Prozent der städtischen Beschäftigten arbeiteten im Jahr 2020 in befristeter oder unbefristeter Teilzeit, mehr als 71 Prozent der Teilzeitbeschäftigten mit einer Vereinbarung über 30 bis 35 Stunden. Im Pandemiejahr wurden mehr als 800 Stellen neu besetzt und allen Auszubildenden konnte ein Übernahmeangebot gemacht werden.“

Wenn ein Großteil der Beschäftigten das Angebot auch wahrnimmt, sind das eine Menge Fahrräder, die vom beauftragten Anbieter bereitgestellt werden müssten.

„Die Umsetzung des Fahrradleasings muss über einen externen Anbieter erfolgen, der vom Arbeitgeber ausgewählt wird. Die Vergabe dieser Leistung ist aufgrund des prognostizierten Auftragsvolumens europaweit auszuschreiben“, betont das Verwaltungsdezernat. „Ab Start des Vergabeverfahrens (Veröffentlichung der Ausschreibung) ist bis zur Auftragsvergabe ein Zeitraum von sechs Monaten anzusetzen.“

Da der Rahmenvertrag dann auch noch von der Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt werden muss, „ist die Umsetzung des Tarifvertrages bis zum Ende des 2. Quartals 2022 nach derzeitigem Sachstand nicht realistisch. Das Angebot soll den Beschäftigten im Laufe des 2. Halbjahres 2022 zur Verfügung stehen.“

Aber die SPD-Fraktion hatte ja noch einen viel größeren Nutzerkreis im Sinn: „Des Weiteren gilt der TV-Fahrradleasing auch für Arbeitnehmer mit dem Tarifvertrag TV-V (Versorgungsbetriebe), das heißt z. B. für Bedienstete der Stadtwerke.“

Das aber kann die Stadtverwaltung nicht selbst entscheiden, wie das Verwaltungsdezernat betont: „Zur Einbindung der Eigenbetriebe in das Vergabeverfahren ist die Arbeitsgruppe mit den Eigenbetrieben in Kontakt. Die Eigenbetriebe sind aufgrund ihrer wirtschaftlichen Selbständigkeit verpflichtet, über die Umsetzung des Tarifvertrages Fahrradleasing und die Teilnahme am Vergabeverfahren selbst zu entscheiden.“

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Keine Kommentare bisher

Mal schauen ob man bei der LWB auch irgendwann soweit ist…
Ein Anfang wäre schonmal nicht mehr auf Taube Ohren zu stoßen, bzw nicht mit ständigen Abwinken konfrontiert zu werden.
Teilweise noch sehr konservatives Dinosaurier Denken in den Verwaltungen hab ich das Gefühl

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