Die Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) ist so ein bisschen die Denkfabrik der SPD. Nicht immer sehr konsequent. Manchmal werden die Analysen auch eher nur ein vorsichtiges Abwägen, bei dem man nicht so recht weiß: Hat die SPD nun eigentlich ein paar Prinzipien? Oder will sie nur den Schiedsrichter an der Seitenlinie geben? So wie bei CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement). Das ist das Freihandelsabkommen, das die EU mit Kanada abschließen will.

Im Grunde ist es ein ganz ähnliches Konstrukt wie TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership), der Freihandelsvertrag mit den USA, der erst bei genauerem Hinschauen zeigt, wie eben nicht nur Verbraucherrechte, sondern auch Teile der politischen Selbstbestimmung zugunsten von Unternehmensinteressen ausgehebelt werden. Immer gern unter dem Versprechen, danach würde es einen richtigen Wirtschaftsaufschwung geben.

Die von der Friedrich-Ebert-Stiftung beauftragten Wissenschaftler haben sich CETA einmal rein aus Verbrauchersicht vorgenommen, klammern eigentlich zentrale Aspekte wie die Schiedsgerichte und die regulatorischen Vereinbarungen also aus. Kann man machen, ergibt aber schlicht kein Bild. Bestenfalls eine Abwägung. Wobei die drei Autoren auch betonen, sie würden mit der Analyse keine Stellung beziehen.

Indirekt tun sie es doch. Denn sie geben drei Einschätzungen ab, die sehr wohl eine Wertung des Ganzen ermöglichen. Was schon damit beginnt: Warum sollte die EU ein Abkommen gutheißen, in dem sich positive und negative Folgen mischen? Sinnvoll wäre doch nur eines, das nur positive Folgen hat. Denn sonst ist ja genau der Effekt, den die Gutheißer der Freihandelsabkommen propagieren, ganz bestimmt nicht erreichbar: Ein wirtschaftlich spürbar positives Ergebnis.

Aber selbst die Einschätzung dessen, was die drei Autoren als positiv einschätzen, hat es in sich.

Angefangen mit den „Regelungen zu Finanzdienstleistungen“, die „ausdrücklich Maßnahmen im Interesse des Anlegerschutzes sowie zur Aufrechterhaltung der Integrität der Finanzmärkte vorsehen“, so die Autoren. Ebenso das Feld der „generellen Ausnahmen (…), dass die Liberalisierungsverpflichtungen immer dann eingeschränkt werden dürfen, wenn die Maßnahmen dem Schutz des Lebens von Menschen, Tieren und Pflanzen dienen.“ Immerhin treffen hier zwei Handelsräume aufeinander, die in ihren Liberalisierungsverpflichtungen schon sehr weit gegangen sind und damit vor allem kommunale Selbstverwaltung in weiten Teilen ausgehebelt haben. Wenn erst die Betroffenheit von Leben und Umwelt nachgewiesen werden muss, werden die Schutztatbestände für gesellschaftliches Eigentum nicht besser.

Aber zwei Punkte haben die Autoren trotzdem als höchst problematisch benannt. Denn – und da begegnet er uns wieder – der weitgehende Liberalisierungsansatz dominiert das ganze Vertragswerk. Die EU kommt unter einen noch stärkeren Liberalisierungsdruck mit den in CETA festgeschriebenen „allgemeinen Regelungen zum grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen. Problematisch an diesen ist insbesondere, dass CETA einen sehr weitgehenden Liberalisierungsansatz verfolgt: den Negativlistenansatz.“

Denn wenn ein auch nur tangential betroffenes Unternehmen der Meinung ist, die Nicht-Liberalisierung von Regeln, Gesetzen, Vorschriften würde sein Geschäft schädigen, landet der betroffene Staat vor einem der so viel kritisierten Schiedsgerichte: „Im Streitfall ergeben sich jedoch erhebliche Interpretationsspielräume, so dass letztlich das Gremium, das über den Streitfall entscheiden muss, eine gewichtige Rolle bei der Konkretisierung der unbestimmten Begriffe spielt. In der Konsequenz bedeutet dies, dass Staaten mit einer gewissen Unsicherheit umgehen müssen, ob ihre Ausnahmen mit den generellen Liberalisierungsverpflichtungen von CETA in Einklang gebracht werden können. Auch stehen Ausnahmen unter einem ‚Begründungszwang‘. Im Verhältnis zu konkurrierenden Zielen des Abkommens muss für die Ausnahmen stets begründet werden, dass sie nicht willkürlich bzw. keine unrechtmäßige Diskriminierung darstellen und notwendig sind.“

CETA schafft also nicht mehr Rechtssicherheit, sondern – im Gegenteil – mehr Hebelwirkungen für große Konzerne, ganze nationale Gesetzgebungen auszuhebeln. Genau so wird Politik entmündigt. Parlamente wurden zu Erfüllungsgehilfen degradiert und vor allem wird ihr Recht, nationale Gesetzgebungen zu verfassen, ausgehöhlt. Genauso entstehen die schwachen und mutlosen Parlamente, die wir jetzt schon mit der beinah noch zaghaften europäischen Liberalisierungspolitik haben. Und in der Folge natürlich der Frust der Bürger, die hier natürlich wahrnehmen, wie sich mächtige Konzerne Macht über ihre Lebensbedingungen verschaffen.

Und das bezeichnen die drei Autoren der Analyse ganz vorsichtig als „problematisch“.

Aber selbst in Umweltfragen will CETA Schiedsgerichte einführen. Man betont zwar, die Staaten hätten das Recht (welch ein Zugeständnis!) eigene Umweltgesetze zu erlassen.

„Zwar sind diese aus verbraucherpolitischer Perspektive grundsätzlich zu begrüßen, da sie feststellen, dass beim bilateralen Handel auch die Beschäftigten- und Umweltinteressen mitberücksichtigt werden müssen“, bilanzieren die Autoren. „Allerdings sind die konkreten Regelungen aus zwei Gründen als unzureichend anzusehen: Zum einen ist der Kontroll- und Sanktionsmechanismus zu diesen Kapiteln unzureichend ausgestaltet. Zum anderen adressieren sie – im Gegensatz etwa zu den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen – Verbraucherrechte nicht explizit und umfassend.“

Und das ist noch harmlos ausgedrückt.

Denn tatsächlich werden gerade im Kapitel „Nachhaltigkeit“ Türöffner platziert, die denjenigen bevorteilen, der wissenschaftliche und technische Neuerungen einführen will, auch wenn ihr Gefahrenpotenzial nicht abgeklärt ist: „Gleichwohl wird im gleichen Absatz auch anerkannt, dass es Situationen geben kann, in denen es keine vollständige wissenschaftliche Sicherheit über bestimmte Risiken gibt. In diesen Situationen soll ein Mangel an wissenschaftlicher Sicherheit nicht dazu führen, dass als notwendig erachtete Maßnahmen verzögert werden.“

Das schreiben die Autoren selbst.

Wenn sie dabei nicht schreiend in den Keller gerannt sind, müssen sie über eine ungemeine Selbstbeherrschung verfügen.

Fazit nach dieser Kurzanalyse „aus Verbrauchersicht“: CETA ist genau das, was seine Kritiker anprangern: Ein Vertragswerk, das viele noch bestehende schützende Regularien im europäischen Umwelt- und Verbraucherschutz aushebeln und klagewilligen Konzernen alle Macht in die Hand geben will, sich ihr „Recht“ einzuklagen und dabei auch nationale Regelungen auszuhebeln, wenn sie gegen ihre „Handelsfreiheit“ verstoßen.

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