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„Insgesamt angemessen“: Das fragwürdige Gutachten des Dr. Battis zur Dresdner Abhöraktion + Stimmen der Parteien

Matthias Weidemann & Michael Freitag
Markus Ulbig und Dr. Ulrich Battis
Markus Ulbig und Dr. Ulrich Battis
Foto: SMI | Freistaat Sachsen
„Insgesamt angemessen,“ das ist ganz grob gesagt das Fazit des Gutachtens des Rechtsexperten Prof. Dr. Ulrich Battis zum Dresdner Abhörskandal. Das sächsische Innenministerium hatte das Gutachten in Auftrag gegeben und es am Mittwoch anlässlich einer Pressekonferenz vorgestellt. Um es vorweg zu nehmen: Einen wirklichen Gefallen hat Innenminister Markus Ulbig sich und der Staatsregierung damit nicht getan.

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Denn was der Professor für Staats- und Verwaltungrecht in seinem Gutachten konstatiert klingt selbst für juristische Laien arg chemisch gereinigt, beziehungsweise „zurechtgebogen“. Ganz im Sinne des Auftraggebers also, könnte man meinen. Auch die Datengrundlage ist im Gegensatz zu der des "Erstgutachter" Andreas Schurig, seines Zeichens bestellter Datenschutzbeauftragter Sachsen eine eher fragwürdige. Daten, wie sie Schurig zur Verfügung standen, konnte Ulrich Battis nicht nutzen. Weshalb er sich auch in Teilen auf Medienberichte berufen muss, statt Hergänge innerhalb der Staatsanwaltschaft und Polizei wirklich rekonstruieren zu können und daraus zu schlussfolgern, wie Schurig es tat.

Auch die enorme Geschwindigkeit zwischen Verkündung des Gutachtens und dessen Ankündigung vor zirka drei Tagen, die überraschende Pressekonferenz bereits heute und damit der Weg direkt und ohne vorherige Unterrichtung der Abgeordneten des Landtages lassen aufhorchen.

Aber „mal soi, qui mal y pense“, ein Schelm, wer Böses dabei denkt, wie es so schön heißt. So laviert Battis also ständig zwischen zwei Extremen hin und her. Da ist zum einen die „für diese Art der Funkzellenabfrage ungewöhnlich hohe Streubreite“ von 138.630 Datensätzen denen 65.645 Rufnummern zugrunde liegen, was angesichts der „geballt vielen Demonstranten“ nicht zu verhindern gewesen sei, also wiederum angemessen war (gemeint ist der 19. Februar 2011, d. Red.).

Innenminister Markus Ulbig (CDU) und Prof. Dr. Ulrich Battis auf der heutigen Pressekonferenz in Dresden: Insgesamt  angemessen
Innenminister Markus Ulbig (CDU) und Prof. Dr. Ulrich Battis auf der heutigen Pressekonferenz in Dresden: Insgesamt angemessen
Foto: SMI | Freistaat Sachsen

Diese Art der Argumentation zieht sich durch das immerhin 35 Seiten lange Gutachten wie ein roter Faden. So wird immer wieder mit der „besonderen Schwere der Ausschreitungen“ argumentiert, um im Nachhinein die Abhöraktionen zu rechtfertigen. Und, so Battis, reiche die Eingriffsintensität schließlich nicht an die einer Telekommunikationsüberwachung heran. Um gleich anschließend wieder das Zugeständnis zu machen, dass „die Maßnahme heimlich, und geeignet war, das Vertrauen der Bevölkerung in die Telekommunikationsfreiheit zu erschüttern“.

Ein gewisser Einschüchterungseffekt sei nicht von der Hand zu weisen. Auch dadurch sei die Intensität der Beeinträchtigungen erhöht. Aber immer wieder muss das hohe, wahrscheinliche Gefährdungspotential durch mögliche Straftaten von gewaltbereiten Demonstranten für die einschneidenden Maßnahmen seitens der Strafverfolgungsbehörden herhalten.

So führt Battis unter anderem an, dass „gerade durch die große Anzahl der Demonstranten, die Möglichkeit des Verdeckungspotentials besonders groß ist“. So läge die größere Bedrohung bei den gewaltbereiten Demonstranten und nicht bei der Abhöraktion. Zitat: „Hierin liegt endgültig die größere Bedrohung demokratischer Werte“. Trotz der hohen Zahl unschuldiger Mitbetroffener sei die Maßnahme als insgesamt als angemessen zu bewerten. Mit anderen Worten. Würde man sich also an all die gesetzlichen Maßgaben gehalten haben, wäre eine Funkzellenabfrage nie zustande gekommen.

Auch sei weder das Zeugnisverweigerungsrecht von Ärzten und Anwälten durch die Funkzellenabfrage umgangen noch die Grundrechte von Journalisten, Abgeordneten oder Ärzten verletzt worden. Bei den meisten Parteien im sächsischen Landtag stößt das Gutachten gelinde gesagt nicht gerade auf positive Resonanz.

Zum Nachlesen - Das Gutachten von Ulrich Battis als PDF zum download.

Battis-Gutachten zum Abhörskandal in Dresden spaltet die Parteien

Naturgemäß sehr unterschiedlich reagieren die Parteien im sächsischen Landtag auf das Gutachten von Prof. Battis. Allerdings lässt die sehr kontroverse Debatte umgekehrt auch den Schluss zu, dass es so weit mit dem Gutachten des Rechtsexperten nicht her sein kann, wenn es so polarisiert. Entsprechend heftig sind die Reaktionen. Hier im chronologischen Ablauf des Eingangs am heutigen 14. September 2011.

Klaus Bartl (MdL, Die Linke)
Klaus Bartl (MdL, Die Linke)
Foto: linksfraktionsachsen.de

DIE LINKE

So meint der stellvertretende Vorsitzende und rechtspolitische Sprecher der Fraktion Die Linke, Klaus Bartl: „Prof. Battis, ein angesehener Verfassungsrechtler, hat sich in diesem Fall ins Getümmel gestürzt, ohne zu wissen, worum es geht. Über die Rechtmäßigkeit oder Unrechtmäßigkeit der Entscheidung des Amtsgerichts zur Erhebung von mehr als einer Million Handydaten entscheidet kein Auftragsgutachter des Innenministers, sondern die Gerichte, die über die zahlreichen Beschwerden von erfassten Demonstrationsteilnehmern zu urteilen haben. Herr Battis hat ohne Kenntnis konkreter Dokumente, die dem Datenschutzbeauftragten vorlagen, eine völlig abstrakte und daher wertlose Einschätzung gegeben, die einzig dem durchsichtigen Zweck dient, dem Innenminister einen Ausfallschritt gegenüber dem Parlament zu ermöglichen.“

Weiter bezeichnet er die Pressekonferenz des Innenministers als einen Angriff auf die verfassungsmäßige Ordnung: „Wer so wie Herr Ulbig den Datenschutzbeauftragten angreift, greift das Parlament an. Der Datenschutzbeauftragte ist ein vom Landtag gewähltes und im konkreten Fall vom Ausschuss einmütig beauftragtes Verfassungsorgan, das eine klare Beanstandung rechtswidrigen Verhaltens ausgesprochen hat. Nun binnen vier Tagen auf Steuerzahlerkosten ein Gegengutachten erstellen zu lassen, das am Tag der Behandlung dieses Themas im Parlament nicht dem Landtag, sondern erstmal ausschließlich der Presse vorgestellt wird, ist eine Ungeheuerlichkeit, die parlamentarische Konsequenzen haben muss, über die unsere Fraktion beraten wird.“

Die Dresdner Abgeordnete und Sprecherin der Fraktion Die Linke für Datenschutz, Julia Bonk, fügt hinzu: „Das Staatsministerium des Innern hat versucht, sich Expertise und Autorität herbeizuholen, um eine andere Rechtsauffassung zu popularisieren. Das Ministerium muss sich vorwerfen lassen, das Beanstandungsverfahren nicht korrekt befolgt zu haben. Auch wenn Prof. Battis das Instrument der Funkzellenabfrage aus seiner Sicht für angemessen einschätzt, hat auch er die Verhältnismäßigkeit des Umfangs der Datenabfrage in Frage gestellt. Die Verantwortung für die unverhältnismäßige Datenauswertung liegt weiterhin auch bei Justizminister Martens. Wenn man Angst haben muss, in Rasterfahndung zu geraten, wenn man an einer Demonstration teilnimmt, schadet das Regierungsverhalten als solches den Grundlagen der Demokratie.“

Sabine Friedel (MdL, SPD)
Sabine Friedel (MdL, SPD)
Foto: spd-sachsen.de

Die SPD

In das gleiche Horn stößt die innen- und rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag Sabine Friedel: „Herr Professor Battis hat mit seinem Gutachten weder sich noch der Staatsregierung einen Gefallen getan. Um die wesentliche Frage der Handyaffäre ‚Haben die Strafverfolgungsbehörden Fehler gemacht oder nicht?‘ drückt sich das Battis-Gutachten genauso herum wie die zuständigen Minister selbst.

Friedel weiter: „Auch wenn der Minister hundertmal betont hat, dass dies kein Gegen-Gutachten sei: Wenn ein solches Gutachten fünf Tage nach dem Beanstandungsbericht erscheint und zuerst der Presse und nicht dem Datenschutzbeauftragten zugeleitet wird, und wenn es als einzige Grundlage den Beanstandungsbericht und keine anderen Unterlagen hat, dann ist es ein Gegen-Gutachten. Die Staatsregierung hat damit nicht den Datenschutzbeauftragten, sondern den Sächsischen Landtag insgesamt brüskiert. Das ist ein einmaliger und erschreckender Vorgang. Und macht deutlich: Das Handeln der Staatsregierung ist nach wie vor von Verheimlichung und Abstreiten geprägt. Das Parlament wird nach Wegen suchen müssen, eine umfassende Aufarbeitung – ohne Vertuschung oder Skandalisierung – zu ermöglichen. Das Battis-Gutachten liefert leider keinen Beitrag zur Aufarbeitung des staatlichen Handelns. Battis machte dies in der Pressekonferenz der Staatsregierung auch selbst deutlich: Der Bericht sei sehr kurzfristig entstanden, zu Fragen der Maßnahmen des Landeskriminalamts habe er sich überhaupt nicht äußern können, da er sie mangels Unterlagen im Detail nicht beurteilen könne. Er habe ebenfalls nicht geprüft, ob Richter das Recht optimal angewendet haben, denn dies habe auch der Datenschutzbeauftragte in seinem Bericht ausdrücklich nicht geprüft. Trotz fehlender Grundlagen schreibt Battis in seinem Bericht, die Funkzellenabfrage sei als angemessen und verhältnismäßig zu bewerten. Ob man da einiges hätte eingrenzen können, habe er nicht geprüft, so Battis. Nachgefragt fügte er hinzu, er könne sich persönlich schon vorstellen, dass man die Datenerhebungen präziser hätte fassen sollen. Doch das sei seine persönliche Meinung.“

Auch die Leipziger Bundestagsabgeordnete der SPD, Daniela Kolbe zeigt sich empört: „Die Sächsische Staatsregierung drückt sich weiter um eine ernsthaft Aufarbeitung der Handydatenaffäre und zündet stattdessen die nächste Nebelkerze. Das Gutachten von Professor Battis ist mit heißer Nadel gestrickt und äußert sich nur allgemein und ohne hinreichend konkrete Bezüge zum 19. Februar zur Frage der Verhältnismäßigkeit von Funkzellenabfragen. Die Umstände der Erstellung des Gutachtens lassen nur den Schluss zu, dass die Sächsische Staatsregierung ein Gegen-Gutachten in Auftrag gegeben hat. Es ist inhaltlich und vom Zeitpunkt der Veröffentlichung her konkret auf den Bericht des Datenschutzbeauftragen Andreas Schurig bezogen. Für mich verfestigt sich der Eindruck, dass die Sächsische Staatsregierung ihrem Stil treu bleibt und Kritiker wie den Sächsischen Datenschutzbeauftragten mundtot machen will. Eine Unterstützung der Arbeit des Datenschutzbeauftragten, wie sie das Sächsische Datenschutzgesetz vorschreibt, sieht so jedenfalls nicht aus. Die Sächsische Staatsregierung scheint weiter zu glauben, sie könne mit Ablenkung und Vertuschung die Handydatenaffäre überstehen. Aber weder die Bundesratsinitiative noch das Gegen-Gutachten Professor Battis‘ können vom eigentlichen Erfordernis ablenken: Die konkreten Fälle des Verdachts von unverhältnismäßiger Datensammlung und Datenverwendung rund um den 19. Februar 2011 müssen umfassend aufgeklärt werden! “

Carsten Biesok (MdL, FDP)
Carsten Biesok (MdL, FDP)
Foto: fdp-fraktion-sachsen.de

Die FDP

Etwas anders, aber nicht überraschend, legt die FDP das Gutachten aus und schlägt sich in Teilen auf die Seite von Battis. Carsten Biesok, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag: "Die Staatsregierung hat auf die Vorkommnisse rund um die Demonstrationen am 19. Februar umgehend reagiert und eine wichtige Bundesratsinitiative gestartet, um die Voraussetzungen für Funkzellenabfragen eindeutig zu regeln. Nachdem die Regierung schnell und konsequent gehandelt hat, versucht die Opposition jetzt, das Thema im Landtag parteipolitisch zu missbrauchen. Die Opposition fühlt sich offenbar berufen, hier im Landtag über die Rechtswidrigkeit von einzelnen Ermittlungsmethoden zu urteilen. Aber wir leben zum Glück in einem Rechtsstaat. In Deutschland entscheiden unabhängige Gerichte über Rechtsverstöße und nicht Politiker im Parlament oder der Datenschutzbeauftragte - diese Gewaltenteilung gilt auch in Sachsen, egal ob das Linken und Grünen nun passt oder nicht.

Die Anwendung der Funkzellenabfrage und damit die Eingriffe in Bürgerrechte werden mit dem Vorstoß der Staatsregierung künftig unmissverständlich auf die wenigen Fälle schwerer Straftaten begrenzt. Diese Klarstellung war nötig. Grundsätzlich muss es aber weiterhin möglich sein, bei schwerem Landfriedensbruch oder Bildung einer kriminellen Vereinigung auch mit Hilfe von Mobilfunkdaten diese Verbrechen aufzuklären. Eingeführt wurde die Funkzellenabfrage übrigens von Rot-Grün - und Antje Hermenau von den Grünen war damals in Berlin dabei. Die Kritik der Grünen ist also absolut scheinheilig."

Volker Bandmann /MdL, CDU)
Volker Bandmann /MdL, CDU)
Foto: cdu-sachsen-fraktion.de

Die CDU

Volker Bandmann, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion kommt gar zu dem Schluss, dass es gar keine Handyaffäre gäbe und verteidigt die Telekommunikationsüberwachung am Ende: „Folgt man den Ausführungen von Rechtsprofessor Ulrich Battis muss man feststellen: Es gibt keine Handyaffäre in Sachsen. Das Gutachten belegt, dass die Opposition mit ihrer kampagnenartigen Kritik an der Ermittlungsarbeit der Strafermittlungsbehörden völlig über das Ziel hinausschießt. Es nährt vielmehr den Verdacht, dass die Telekommunikationsüberwachung als ein wichtiges Instrument der Kriminalitätsbekämpfung zunichte gemacht werden soll. Das dürfen wir nicht zulassen. Die Funkzellenabfrage hat in früheren Fällen zu den Straftätern geführt, dass muss auch in Zukunft möglich sein.“

Zudem erklärt Marko Schiemann, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion: „Man muss sich wirklich fragen, welches Staatsverständnis die Opposition in Bezug auf die Gewaltenteilung hat. Drückt sich in der permanenten Kritik an den Ermittlern vielleicht der heimliche Wunsch nach einer politischen Einflussnahme auf die sächsische Justiz aus? Ob etwas rechtswidrig war oder nicht, entscheiden unabhängige Richter. Die Opposition untergräbt das Vertrauen in den Rechtsstaat und die Gewaltenteilung, wenn sie die Ermittlungsbehörden zu Tätern stilisiert. Damit leistet sie der Demokratie einen Bärendienst.“

Johannes Lichdi (MdL, B90/Die Grünen)
Johannes Lichdi (MdL, B90/Die Grünen)
Foto: L-IZ.de (Archiv)

Bündnis 90/Die Grünen

Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen meint: "Der Versuch des sächsischen Innenministeriums, sich mit dem Gutachten von Prof. Battis zu entlasten, ging nach hinten los. Die Absicht war offensichtlich, die Polizei aus der Schusslinie zu nehmen. Das Gutachten von Prof. Battis hat sich aber gar nicht mit der Verhältnismäßigkeit der Funkzellenabfrage und dem Umgang mit den erhobenen Daten auseinandergesetzt. Hier fragt sich, warum Innenminister Markus Ulbig (CDU) und Justizminister Dr. Jürgen Martens (FDP) nicht gemeinsam ein Gutachten in Auftrag geben können."

Und weiter: "Der Bericht des Datenschutzbeauftragten Andreas Schurig ist in keiner Weise widerlegt. Prof. Battis erhebt nur den Anspruch, dass seine Einschätzung der Angemessenheit der Maßnahmen eine unter mehreren möglichen Rechtsmeinungen ist. Der Datenschutzbeauftragte hat sich in seinem Bericht ausführlich mit der einschlägigen Rechtssprechung auseinandergesetzt. Herr Battis hat sich mit den Rechtsauffassungen, die die Einschätzung des Datenschützers stützt, offenbar nicht auseinandergesetzt."

Lichdi geht sogar von einem von falschen Sachverhalten im Gutachten aus: "Auch bei der Annahme eines Verstoßes des Datenschutzbeauftragten gegen die Gewaltenteilung geht Herr Battis von einem völlig falschen Sachverhalt aus. Herr Schurig hat sich nicht zu gerichtlichen Entscheidungen geäußert. Vielmehr weist er Staatsanwaltschaft und Polizei ausschließlich eine Pflicht zur Prüfung der Rechtmäßigkeit zu. Das ist keine Verkennung der Kompetenzverteilung im Strafverfahren, vielmehr der Hinweis auf die eigenständige Verantwortung der handelnden und Daten verarbeitenden Stellen.Nach Artikel 97, Absatz 1 Grundgesetz wäre sogar eine Beanstandung der rechtlichen Genehmigung der Funkzellenabfrage durch den Datenschutzbeauftragten möglich. Sachliche Unabhängigkeit bedeutet Weisungsfreiheit. Kritik an richterlichen Entscheidungen im Nachgang greift aber nicht in den Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit ein."



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