Dresdner Handy-Datenaffäre: Polizei und Staatsanwaltschaft wussten, dass sie Grenzen überschritten
Ralf Julke
19.09.2011
Blockade am 19. Februar 2011 in Dresden.
Foto: Oliver Hang
"Nur für den Dienstgebrauch" steht auf dem Titelblatt. Vier Seiten aus dem Einsatzbefehl der Polizeidirektion Dresden für den 19. Februar 2011 hat der MDR am Freitag, 16. September, online gestellt. Vier von 46 Seiten, die schon einmal eines belegen: Polizei und Staatsanwaltschaft wussten schon im Vorfeld der Demonstration genau, dass Personen vor Ort sein würden, deren Telefone nicht überwacht werden dürfen.
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Dazu gehören Abgeordnete, die einzelne Teil-Demonstrationen verantworteten und als Versammlungsleiter benannt waren, aber auch Pfarrer. "Die Auflistungen sind so detailliert, dass selbst Straßennamen und Kreuzungsbereiche benannt sind. Politiker, Anwälte oder Pfarrer genießen per Gesetz besonderen Schutz vor polizeilichen Ermittlungen - zum Beispiel dürfen ihre Telefondaten nicht erfasst werden", schreibt der MDR dazu. "Nach Auffassung des Verfassungsrechtlers Joachim Wieland hätten Polizei und Staatsanwaltschaft den Antrag auf Funkzellenabfrage gar nicht erst stellen dürfen."
Denn genau diese Abfolge ist ja nun mehrfach beschrieben worden. Die Polizei hat den Antrag auf Funkzellenabfrage gestellt, die Staatsanwaltschaft hat dazu den richterlichen Beschluss eingeholt. Und nicht nur das.
"Verfassungsrechtler Wieland wirft der sächsischen Justiz außerdem vor, den Antrag der Staatsanwaltschaft zur Funkzellenabfrage nicht noch einmal selbst geprüft zu haben", so der MDR. Und: "Die sächsischen Behörden haben offenbar bewusst in Kauf genommen, dass sie mit der massenhaften Handydatenabfrage während der Anti-Nazi-Demonstrationen in Dresden gegen geltendes Recht verstoßen."
Ein Vorgang, den der Berliner Rechtskundler Prof. Ulrich Battis, von dem das sächsische Innenministerium extra ein Gutachten eingeholt hatte, um die geharnischte Kritik des sächsischen Datenschutzbeauftragten zu entkräften, schlicht als lässlich beurteilte. "Das in § 160a Abs. 1 Satz 1 STPO normierte absolute Erhebungsverbot gewährt den Abgeordneten im Rahmen der Maßnahme der nachträglichen Funkzellenabfrage keinen bedeutsamen Schutz, da die zu erlangenden Verkehrsdaten weder darauf schließen lassen, dass es sich um Daten eines Abgeordneten handelt, noch welchen Inhalts sie sind", schrieb er in seinem Gutachten, das er am 14. September gemeinsam mit Innenmister Markus Ulbig vorstellte.
Doch der benannte § 160a spricht eindeutig von einer unzulässigen Ermittlungsmaßnahme. Und das hätte auch der Soko 19 / 2 bekannt gewesen sein müssen, die der Staatsanwaltschaft die Anregung gab - und der Staatsanwaltschaft, die den Antrag auf Funkzellenabfrage stellte, erst recht. Joachim Wieland, Professor von der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer, widerspricht der laxen Haltung Ulrich Battis' vehement: Die Anwesenheit geschützter Personengruppen und die große Anzahl unbeteiligter Betroffener hätte in die Prüfung über die Verhältnismäßigkeit der Funkdatenerfassung einbezogen werden müssen, äußerte er dem MDR gegenüber. Der Antrag sei schon unrechtmäßig gewesen. Die Rechte von Abgeordneten, Geistlichen und Anwälten seien verletzt worden.
Und er unterstreicht damit nicht nur die scharfe Kritik des sächsischen Datenschutzbeauftragten Andreas Schurig, er kritisiert auch den zuständigen Richter, der - so hatte es ja auch Ulrich Battis festgestellt - die letztliche Entscheidung über die Funkzellenabfrage hatte und diese auch wahrnahm.
Innenminister Markus Ulbig (CDU) und Prof. Dr. Ulrich Battis auf der Pressekonferenz in Dresden
Foto: SMI | Freistaat Sachsen
"Wieland sieht noch einen gröberen Verstoß im Vorfeld der Datenerfassung bei der sächsischen Justiz", schreibt der MDR dazu. "Nach seiner Auffassung haben Staatsanwaltschaft und Richterschaft gegen die Gewaltenteilung verstoßen, die die richterliche Unabhängigkeit sichern soll. So müssten Polizei und Staatsanwaltschaft in eigener Verantwortung prüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Funkzellenabfrage vorliegen. Sie dürften sich nicht auf die richterliche Prüfung verlassen. Umgekehrt müssten die Gerichte die Anträge nicht nur eigenständig prüfen, sondern auch eigenständig begründen. Die Übernahme eines Textes der Staatsanwaltschaft in einen richterlichen Beschluss genüge den Anforderungen des Richtervorbehalts nicht."
Ist natürlich die Frage: Wieviel wusste der zuständige Richter tatsächlich?
Klaus Bartl, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag, glaubt, der Richter sei getäuscht worden. "Wenn das stimmt, was soeben MDR-Info gemeldet hat, dann hat die Dresdner Staatsanwaltschaft bei der Beantragung der Funkzellenabfrage das zuständige Gericht getäuscht: Es wurden offenbar wichtige Informationen über die Präsenz von Berufsgeheimnisträgern dem Ermittlungsrichter vorenthalten, die zu möglichen Einschränkungen von Handydatenerfassung hätten führen können", erklärte er am Freitag. "So konnte die Anwesenheit von Berufsgeheimnisträgern bei der Abwägung der Verhältnismäßigkeit der Mittel durch das Gericht nicht berücksichtigt werden. Wer von Seiten von Polizei und Staatsanwaltschaft dies wissentlich und willentlich herbeiführt, der verletzt die Gewaltenteilung – und nicht der, der diesen Verstoß kritisiert."
Damit ist der Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig gemeint, der in seinem Bericht die massive Datensammelei deutlich kritisiert hatte - mit Polizei und Staatsanwaltschaft in Dresden als Adressaten. Die richterliche Instanz, die nicht zu seinem Kontrollbereich gehörte, hatte er ausgespart. Battis in seinem vom Innenministerium beauftragten Gutachten hatte hingegen betont, die richterliche Instanz sei die verantwortliche gewesen, sei ihrer Verantwortung auch nachgekommen und die Gesamtmaßnahme sei rechtmäßig gewesen.
Zumindest, wenn man die Annahmen betrachte, auf denen der Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden basiert hatte: 23 Fälle von schweren Landfriedensbruchs, in denen man ermittelte. Bis heute ohne Ergebnis ermittelt. Um die Schwere der Ausschreitungen zu begründen, wurde auch immer wieder die Zahl von 118 verletzten Polizisten kolportiert, meist mit dem Zusatz "schwer". Doch mittlerweile hat sich selbst das als Fiktion erwiesen: Es handelt sich in fast allen Fällen um leichte Verletzungen (die L-IZ berichtete), wie sie genau in dieser Mischung erwarten würde, wenn die Polizei sich mit einem chaotischen Demonstrationsgeschehen konfrontiert sieht, über das sie an vielen Stellen die Kontrolle verloren hat.
Und genau das ist am 19. Februar in Dresden geschehen.
Der Versuch, der gewalttätigen Gegendemonstrationen durch eine Funkzellenabfrage nachträglich Herr zu werden, bei der rund 1 Million Datensätze abgerufen wurden, ist dann eher ein Stochern im Heuhaufen. Und das Gegenteil dessen, was Dresdens Oberstaatsanwalt Christian Avenarius in der "Sächsischen Zeitung" erzählte (und was Battis in seinem Gutachten zitiert) ist wahr: Erst in Räumen, in denen sich wenig Personen aufhalten, macht eine Funkzellenabfrage Sinn. Nur hier kann ein Verdächtiger auf diese Weise relativ eindeutig räumlich lokalisiert werden.
In einem Demonstrationsgeschehen wie am 19. Februar in Dresden in einer Stadt mit 500.000 Einwohnern ist eine Funkzellenabfrage das denkbar ungeeignetste Mittel, bestimmte Straftaten bestimmten Mobilfunknummern zuzuordnen. Im Gegenteil: Man erfasst zwangsläufig Tausende Unbeteiligte - und nimmt den Verstoß gegen eindeutige gesetzliche Bestimmungen sogar bewusst in Kauf.
Und ob auch nur eines der 24 Verfahren zu schwerem Landfriedensbruch, wobei die Schwere schon durch das Mitführen einer x-beliebigen Waffe begründbar ist, vor Gericht landet, ist völlig offen. Die oft beschworenen "Gewaltexzesse" gegen Polizisten haben sich bis heute nicht bestätigt. Wer die Antworten zur Grünen-Anfrage vom 6. Juli liest, findet reihenweise Polizisten mit leichten Verletzungen, die durch deren Einsatz in einem unübersichtlichen Demonstrationsgeschehen begründbar sind.
Nur acht (von 118) wurden augenscheinlich für kürzere oder längere Zeit dienstunfähig geschrieben, zwei davon mit Knalltrauma, weil Feuerwerkskörper in ihrer Nähe gezündet wurden, vier mit Prellungen bzw. Knochenabsplitterung oder einem gebrochenen Finger.
Zwei Polizisten hatten mit dem Geschehen auf der Straße gar nichts zu tun - sie gingen in psychiatrische Behandlung, nachdem ihr Revier in Dresden-Plauen von linken Demonstranten mit Steinen oder Schneebällen beworfen worden war. Ein entsprechendes Video ist bei Youtube zu sehen.
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