Sächsische Datenaffäre: Lichdi fordert öffentliche Entschuldigung von Generalstaatsanwalt Fleischmann
Ralf Julke
04.10.2011
Johannes Lichdi.
Foto: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Sachsen
Dass die große Datensammelei, die Sachsens Polizei und Staatsanwaltschaft nach dem 19. Februar 2011 auch bisher geltende Grenzen des Datenschutzes sprengte, war zumindest einem im Freistaat bewusst: dem Datenschutzbeauftragten Andreas Schurig. In seinem Bericht stellte er Anfang September eindeutig fest: das Ausmaß der Abhörung war unangemessen.
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Damit stach er in ein Wespennest. Kaum war der Bericht bekannt, beauftragte die sächsische Staatsregierung den Rechtskundler Professor Ulrich Battis, ein Gutachten zum Bericht zu erstellen - in dem Battis, wie gewünscht, dem Datenschutzbeauftragten attestierte, dass er falsch läge, Polizei und Staatsanwaltschaft wären gar nicht voll verantwortlich. Die letzte Entscheidung läge beim zuständigen Richter.
Schon vorher hatte sich der Präsident des Oberlandesgerichts Dresden, Ulrich Hagenloch, zu Wort gemeldet und sich verbeten, dass der Datenschutzbeauftragte sich in Gerichtsbelange mische. Das stünde ihm nicht zu.
Was ja Schurig auch nicht getan hatte. Doch nicht nur der OLG-Präsident verwahrte sich gegen etwas, was gar nicht geschehen war. Am selben Tag, an dem Ulrich Battis gemeinsam mit Innenminister Markus Ulbig (CDU), der für das ganze Schlamassel zuständig ist, in Dresden sein Nicht-Gegen-Gutachten vorstellte, hatte Sachsens Generalstaatsanwalt Klaus Fleischmann in einem Interview in der "Sächsischen Zeitung" (14.9.11) erklärt: "Der Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig ist für seinen Vorwurf bisher jeglichen Nachweis schuldig geblieben."
Außerdem: "Der Datenschutzbeauftragte versucht mit einer nicht überzeugenden Begründung, die beantragenden Staatsanwälte einer Gesetzesverletzung zu bezichtigen. Der Vorwurf ist für Juristen nicht nachvollziehbar. Überhaupt ist seine Rüge an vielen Stellen inhaltlich widersprüchlich und beruht zum Teil auf nicht überprüften Annahmen. Ich vermisse die gebotene Objektivität. Herr Schurig bewegt sich offensichtlich auch in einem für ihn fremden Gebiet, für das er zudem nicht zuständig ist."
Was nicht stimmt: Für den Bereich der Staatsanwaltschaft als Vollzugsorgan ist Schurig sehr wohl zuständig. Seine Zuständigkeit hört dort auf, wo Vorgänge in den Bereich richterlicher Zuständigkeit kommen. Dort beginnt die Unabhängigkeit der Justiz, die Schurig auch respektiert hat.
Landtagsabgeordneter der Grünen: Johannes Lichdi.
Foto: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Sachsen
Dass es die sächsische Staatsregierung ist, die ihre Hausaufgaben in Sachen Gewaltenteilung nicht gemacht hat, bewies dann in der Rechtsausschusssitzung des Landtags am 29. September 2011 Dr. Wilfried Bernhardt, Staatssekretär im Justizministerium, der erklärte, dass das Justizministerium Klaus Fleischmann keinerlei Weisungen geben werde, "um den Anschein einer politischen Einflussnahme auf staatsanwaltschaftliche Ermittlungen zu vermeiden."
Keine Anweisungen geben und Kontrolle ausüben, sind durchaus zwei verschiedene Dinge. Um einmal Wikipedia zu zitieren: "Anders als Richter sind Staatsanwälte weisungsgebunden (§ 146 Gerichtsverfassungsgesetz) und unterliegen uneingeschränkt der Dienstaufsicht durch Vorgesetzte (§ 147 GVG)."
Anders ausgedrückt: Der Justizminister ist voll verantwortlich für das, was in der ihm untergeordneten Staatsanwaltschaft geschieht. Er hat es auch zu kontrollieren. Und wenn der offiziell gewählte Datenschutzbeauftragte des Landes darauf hinweist, dass die Staatsanwaltschaft mit den Daten der Bürger nicht gesetzeskonform umgeht, dann sollte ein zuständiger Minister sich eigentlich geneigt fühlen, eine Überprüfung anzuordnen. Sonst ist es nur ein Schönwetterminister.
Und genauso sah es jetzt auch die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, die in einem Entschließungsantrag dem sächsischen Kollegen den Rücken stärkte. Die Datenschützer monierten, dass die Diskussion um die Kompetenzen des Sächsischen Datenschutzbeauftragten von der inhaltlichen Aufarbeitung der Dresdner Funkzellenabfrage ablenke. "Die Konferenz ist der Auffassung, dass derartige Äußerungen von der gebotenen inhaltlichen Aufarbeitung der Dresdener Funkzellenabfragen ablenken. Die gesetzliche Befugnis des Sächsischen Datenschutzbeauftragten zur Kontrolle aller polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Maßnahmen der Datenverarbeitung steht außer Frage", stellten sie fest.
"Die verbalen Angriffe von Sachsens Spitzenbeamten auf den Sächsischen Datenschutzbeauftragten müssen ein Ende haben", erklärt Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dazu. "Insbesondere fordere ich eine öffentliche Entschuldigung von Generalstaatsanwalt Klaus Fleischmann, der in einem Interview in der Sächsischen Zeitung am 14.9.2011 die Kompetenz und Integrität des Sächsischen Datenschutzbeauftragten auf völlig inakzeptable und ehrverletzende Weise in Frage stellte. Absolut neben der Sache ist das Verhalten von FDP-Justizminister Dr. Jürgen Martens, der seine Einflussmöglichkeiten nicht nutzt und somit implizit die Angriffe des Generalstaatsanwalts stützt. Dr. Martens darf sich nicht weiter wegducken. Justizminister Dr. Martens zeigt durch sein Schweigen, dass er die Angriffe Fleischmanns gut heißt. Hier versagt Martens als Verfassungsminister."
Presseerklärung des Sächsischen Datenschutzbeauftragten zur massiven Kritik an seinem Bericht: www.saechsdsb.de
Die Entschließung der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder: www.ldi.nrw.de
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