Drei Wochen Leipziger Umweltzone: SPD stellt dringliche Anfrage zur Ausnahmefallbearbeitung
Ralf Julke
19.03.2011

Verkehr am Tröndlinring.
Foto: Ralf Julke
Erst warnte die Handwerkskammer - am Mittwoch, 16. März, zog auch die IHK zu Leipzig nach. Zur Vollversammlung am 15. März war einmal mehr der Antragsstau bei der Bearbeitung der Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Leipziger Umweltzone Thema. Der Appell an die Stadt war dringlich. Nun stellt auch die SPD-Fraktion fest: Die Antragstellung hat sich zu einem bürokratischen Moloch gemausert.
Am 1. März war das Ganze - die Umweltzone war gerade in Kraft getreten - auch Thema im Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit. Der Ausschuss wurde von der Verwaltung so informiert, dass zur glaubhaften Darlegung einer Existenzgefährdung, die zur Antragstellung auf eine Ausnahmeregelung berechtigt, die Vorlage einer Bescheinigung durch den Steuerberater im Regelfall ausreichend wäre.
"Bereits kurze Zeit später erhoben sich Beschwerden von Unternehmen, dass entgegen dieser Aussagen regelmäßig BWAs (Betriebwirtschaftliche Auskünfte) und Bilanzen abgefragt werden", stellt nun SPD-Stadtrat Heiko Bär fest. Die Zimmerer-Innung hatte diesbezüglich gewarnt.
Und tatsächlich, in der dritten Woche nach Einführung der Umweltzone sieht sich die SPD-Fraktion durch Rückmeldungen von zuständigen Sachbearbeitern aus dem Amt bestätigt, die genau dieses Verfahren bestätigten. Von unbürokratischer Bearbeitung kann also keine Rede sein. Die Sachbearbeiter wollen kontrollieren und verursachen einen Papierkrieg, der sogar tief in die Geschäftsprozesse der betroffenen Unternehmen eingreift.
"Ob Unternehmen aus dem Stadtgebiet Leipzigs oder außerorts – Lieferverträge müssen eingehalten werden, geschäftlichen Verpflichtungen muss nachgegangen werden, sonst wird ihnen die Existenzgrundlage entzogen", stellt Wolfgang Topf, Präsident der IHK zu Leipzig, ganz nüchtern fest. "So ist die aktuelle Situation für Unternehmen, die auf ihre Ausnahmegenehmigung warten und auch fristgerecht ihre Anträge eingereicht haben, untragbar. Faktisch dürfen sie ihre Fahrzeuge in der Umweltzone nicht bewegen oder parken. Die Stadtverwaltung ist mit der Antragsflut überfordert und muss das organisatorische Problem schnellstmöglich lösen – pragmatisch, unbürokratisch, rechtssicher.“

Seit dem 1. März ist die Leipziger Umweltzone in Kraft.
Foto: Ralf Julke
Wenn freilich zutrifft, was die SPD-Fraktion festgestellt hat, hat sich das Leipziger Ordnungsamt die Überforderung selbst organisiert. Und das, obwohl man im Amt wusste, dass es Anträge für rund 19.000 Fahrzeugen geben würde und dass man eine kurzfristige Bearbeitung versprochen hatte. "Diese Zahl ist allen Beteiligten seit längerem bekannt", so Topf.
Eigentlich ist der Zeitpunkt, hier überhaupt noch schnell und unbürokratisch zu reagieren, längst überschritten. Die SPD-Fraktion hat deshalb eine dringliche Anfrage zur Ratsversammlung am 23. März gestellt.
Darin will Heiko Bär nicht nur erfahren, wieviele Anträge auf Ausnahmen vom Fahrverbot in der Umweltzone für Fahrzeuge im Wirtschaftsverkehr bisher gestellt wurden. Er fragt auch nach, in welchem Umfang sich das Ordnungsamt Extra-Arbeit auf den Tisch geladen hat: "In wie vielen Fällen war bisher die Vorlage einer Bescheinigung durch den Steuerberater zur glaubhaften Darlegung der Existenzgefährdung ausreichend? In wie vielen Fällen wurden weitere prüffähige Unterlagen bereits zu Beginn der Antragstellung bzw. auch nach Vorlage der Bescheinigung durch den Steuerberater abgefordert?"
Und da er bezweifelt, dass die Mitarbeiter im Ordnungsamt dafür qualifiziert sind, die wirtschaftliche Lage eine Unternehmens einschätzen zu können, fragt er weiter: "Welche Qualifikationen sind bei den Sachbearbeitern vor Ort vorhanden, die eine betriebswirtschaftliche Beurteilung von BWAs oder Bilanzen erlauben? Welche Kennzahlen sprechen bei der Auswertung für oder gegen eine Existenzgefährdung?"
Hübsche Fragen an ein Amt, das in der Regel nur die Einhaltung ordnungspolitischer Regeln zu beobachten hat. "Welchen Einfluss auf die Dauer der Bearbeitungszeit hat die Abforderung zusätzlicher prüffähiger Unterlagen neben der Bescheinigung durch den Steuerberater", fragt Bär außerdem. Und natürlich will er auch die letztendlich tatsächlich aufgelaufenen Fallzahlen wissen, die positiv beantworteten Anträge, die offenen. Und: "Welche Bearbeitungsdauer wird für die Bearbeitung der aktuell noch ausstehenden Anträge veranschlagt?"
VGWortLIZ

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