Hin und her ging es ja 2019 beim ersten Versuch der Stadt Leipzig, im Waldstraßenviertel das Bewohnerparken einzuführen. Einige wesentliche Punkte waren überhaupt nicht geklärt, als das neue Parkregime im Herbst 2019 begann. Der OBM zog nach heftigem Protest von verschiedenen Betroffenengruppen die Reißleine. Das ganze Paket ging in die Überarbeitung und am Ende auch noch vor Gericht. Jetzt gibt es drei Bewohnerparkzonen. Und am 1. Oktober soll das Ganze endgültig in Betrieb gehen.

Derzeit beginnt die Beschilderung zur Wiedereinführung des Bewohnerparkens Waldstraßenviertel im betroffenen Gebiet E, meldeten das Verkehrs- und Tiefbauamt und das Ordnungsamt der Stadt am Freitag, 3. September. Insgesamt werden etwa 730 Schilder an 180 Standorten aufgestellt beziehungsweise ausgetauscht.Diese Verkehrszeichen sind zunächst mit einer Abdeckung versehen, um sie unwirksam zu machen. Erst ab dem 27. September werden diese Hüllen entfernt. Mit der Aktivierung der Parkscheinautomaten zum 1. Oktober tritt die Regelung dann wieder neu in Kraft. Das Bewohnerparken im Waldstraßenviertel im Bewohnerparkbereich E war nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Bautzen ausgesetzt und das Gebiet dann neu zugeschnitten worden.

Das OVG hatte in der Parkzone E einen Widerspruch zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung gesehen, wonach die maximale Ausdehnung eines Bereichs mit Bewohnerparkvorrechten die 1.000 Meter nicht übersteigen durfte.

Mit der nun erfolgten Neuordnung des Parkgebietes wird dem OVG-Beschluss Rechnung getragen. Der ursprüngliche Bewohnerparkbereich E wurde in die Bereiche E und G neu aufgeteilt, der Bereich F blieb unverändert.

Die neuen Parkzonen im Waldstraßenviertel. Grafik: Stadt Leipzig
Die neuen Parkzonen im Waldstraßenviertel. Grafik: Stadt Leipzig

Das Sachgebiet Genehmigungen im Ordnungsamt hat bereits begonnen, den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern sowie Gewerbetreibenden die neuen Bewohnerparkausweise beziehungsweise neue Ausnahmegenehmigungen auszustellen. Um den Aufwand für die Betroffenen so gering wie möglich zu halten, übersenden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diese Dokumente unaufgefordert an die bisherigen Inhaber solcher Ausweise bzw. Genehmigungen.

Bei der Gültigkeit des neuen Bewohnerparkausweises wird die bei der Ersterteilung angewandte zeitliche Staffelung des Gültigkeitszeitraumes übernommen und die neuen Ausnahmegenehmigungen für Gewerbetreibende werden erneut als Jahresgenehmigung erteilt.

Durch die Parkregelungen im Waldstraßenviertel wird der anhaltend starke Parkdruck nachweislich reduziert, wodurch Bewohner eher einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe zu ihrer Wohnung finden können. Wenn weniger Autos im Quartier parken, verbessert sich zudem in vielen Bereichen für Radfahrer, Fußgänger und PKW die Sicht. Dies erhöht die Verkehrssicherheit und der öffentliche Raum wird attraktiver.

Weitere Informationen sowie die für die erstmalige Beantragung des Bewohnerparkausweises notwendigen Unterlagen hat die Stadt auf der Website www.leipzig.de/bewohnerparken sowie unter www.leipzig.de/bewohnerparken-waldstrassenviertel zusammengestellt.

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