Weil sich ein Mann gegen Polizisten gewehrt und diese als „Bullen“ bezeichnet hatte, verurteilte ihn das Amtsgericht Leipzig zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.105 Euro. Kurios: Vor dem Urteil hätte der Angeklagte wegen zwei früherer Straftaten fast 4.000 Euro zahlen sollen. Das neue Urteil nützt ihm allerdings nur, wenn er die Strafe wirklich zahlen kann. Ansonsten droht ein längerer Gefängnisaufenthalt.

Eigentlich war Roman S. (Name geändert) zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.750 Euro verurteilt worden. Er war erst betrunken und später ohne Führerschein mit dem Auto unterwegs. Doch nun, einen Gerichtsprozess und eine Verurteilung später, soll er nur noch 1.105 Euro zahlen. Wie lässt sich das erklären?

Im aktuellen Fall, der am Dienstag, den 18. September, am Amtsgericht Leipzig verhandelt wurde, geht es um Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung von vier Polizisten. Roman S. hatte sich im Januar 2017 in der gemeinsamen Wohnung lautstark mit seiner damaligen Frau gestritten. Eine Nachbarin rief die Polizei, die S. der Wohnung verweisen wollte.

Da sich der alkoholisierte und unter Einfluss von Cannabis stehende Mann weigerte, kündigten die Beamten „unmittelbaren Zwang“ an. Die Polizisten legten Handschellen an und trugen S. aus der Wohnung. Sowohl in der Wohnung als auch beim Einsteigen in das Polizeiauto soll sich der Angeklagte gewehrt haben.

Ein Bandscheibenvorfall sei keine Entschuldigung

Vor Gericht erklärte S, dass er dies wegen eines kurz zuvor erlittenen Bandscheibenvorfalls getan hätte. Zudem soll S. die Beamten als „Bullen“ bezeichnet haben; darin sahen die Polizisten und die Staatsanwaltschaft eine strafbare Beleidigung.

Lediglich einer der vier Polizisten war vor Gericht als Zeuge erschienen. Die drei anderen hatten laut Richterin Goldberg keine Zeit. Dieser bestätigte im Wesentlichen die Anklage der Staatsanwaltschaft. Goldberg verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.105 Euro. Die vorherige Strafe wurde darin mit einbezogen. Der Sachverhalt sei „vollumfänglich erwiesen“. Selbst mit einem zuvor erlittenen Bandscheibenvorfall könne man noch die Arme bewegen und in ein Auto einsteigen, argumentierte die Richterin.

Mehr Tagessätze, weniger Einkommen

Doch warum hat sich die Geldstrafe reduziert? Die Erklärung: Roman S. war ursprünglich zu 75 Tagessätzen zu jeweils 50 Euro verurteilt worden. Die Anzahl der Tagessätze erhöhte sich durch das neue Urteil zwar auf 85, jedoch nur noch zu jeweils 13 Euro. Mittlerweile war dem Gericht bekannt, dass S. arbeitslos ist. Damals hatte er zu seinem Einkommen offenbar keine Angaben gemacht, weshalb dieses deutlich zu hoch geschätzt wurde.

Ein Grund zur Freude ist das allerdings nur, falls S. das Geld wirklich zahlt. Sollte er die Strafe nicht zahlen können oder wollen, müsste er gemeinnützige Arbeit leisten oder eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten. In beiden Fällen hätte sich die Anzahl der zu leistenden Stunden beziehungsweise der Tage im Gefängnis durch die höhere Anzahl der Tagessätze vergrößert.

Bereits kurz nach der Urteilsverkündung deutete S. an, dass er keine Rechtsmittel einlegen wolle. Dabei hätte er zumindest bezüglich der Beleidigungen realistische Aussichten auf Erfolg. Zahlreiche Gerichte haben mittlerweile entschieden, dass „Bulle“ heutzutage umgangssprachlich und nicht mehr zwingend eine Beleidigung sei.

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