Vor einer Woche war bekannt geworden, dass Kulturstaatsminister Wolfram Weimer eigenmächtig drei linke Buchläden vom Buchhandlungspreis ausgeschlossen hat. Diese Entscheidung sorgte bei Verlagen, Autor*innen und anderen Buchläden für massive Kritik. Seitdem ist viel passiert – die Leipziger Zeitung gibt einen Überblick.
Solidarität
In einer gemeinsamen Erklärung haben sich die 115 anderen Buchläden, die mit dem Buchhandlungspreis ausgezeichnet werden sollen, mit den drei Ausgeschlossenen solidarisiert. „Wir protestieren entschieden gegen diese Streichung“, heißt es.
Die Leipziger Buchhandlung „Rotorbooks“ hatte angekündigt, darüber nachzudenken, das eigene Preisgeld möglicherweise mit den ausgeschlossenen Buchläden zu teilen. Genau das ist nun offenbar geplant: „Mehr als die Hälfte der nominierten Buchläden erklärte sich bei einem ersten spontanen Rundruf bereit, Geld ans Sozialwerk des Deutschen Buchhandels zu überweisen, damit auch diese Buchhandlungen ihren Preis bekommen“, heißt es in der gemeinsamen Erklärung.
„Außerdem laden wir die Kollegen aus Göttingen, Bremen und Berlin zur Preisverleihung nach Leipzig ein, um mit uns gemeinsam zu feiern.“
Absage
Vielleicht war diese Einladung ein Grund dafür, dass Weimer die Preisverleihung am Dienstag abgesagt hat. Offiziell begründete er die Absage damit, den Buchhandlungspreis nicht „beschädigen“ zu wollen.
„Die Debatte um die Nicht-Berücksichtigung von drei Juryvorschlägen droht den eigentlichen Sinn der Veranstaltung – nämlich die würdevolle Auszeichnung und Ehrung unabhängiger Buchhandlungen – zunehmend zu überlagern“, heißt es in einer Erklärung. „Eine angemessene Würdigung der Preisträgerinnen und Preisträger scheint in einem solchen Kontext kaum noch möglich.“
Weimer verteidigte den Ausschluss von drei linken Buchhandlungen erneut mit „verfassungsschutzrelevanten Erkenntnissen“. Welche genau das sind, ist immer noch unbekannt. Sowohl die Geheimdienstkrämerei als auch die Überprüfung von Kultureinrichtungen durch den Verfassungsschutz an sich stoßen auf massive Kritik.
Demo
Das Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz“ ruft deshalb zu einer Protestkundgebung am Rande der Buchmesse auf. „Wer heute Buchhandlungen ausgrenzt, wird morgen vor Büchern nicht Halt machen“, warnt Sprecherin Irena Rudolph-Kokot.
„Dass der Verfassungsschutz – eine Institution mit fragwürdiger demokratischer Legitimation – überhaupt Buchhandlungen observiert oder bewertet, scheint den Minister nicht zu stören. Stattdessen wird mit autoritären Methoden eine Agenda durchgesetzt, die nach Belieben Gegner*innen schafft und ausgrenzt.“ Dies sei ein Angriff auf die Kunst- und Kulturfreiheit.
Die Kundgebung soll am 18. März um 18 Uhr auf dem Augustusplatz stattfinden – einen Tag vor Eröffnung der Buchmesse. Ähnliche Protestaktionen gab es in den Jahren vor der Coronakrise. Damals richtete sich der Protest auf dem Augustusplatz gegen rechte Verlage auf der Buchmesse. Um diesem Ausdruck zu verleihen, waren die Teilnehmer*innen dazu aufgerufen, Bücher mitzubringen. Das wünscht sich „Leipzig nimmt Platz“ auch 2026.
Party
Die Hanse-Verlage gehören zu jenen, die sich in den vergangenen Tagen mit den drei ausgeschlossenen Buchläden solidarisiert haben. Anlässlich der abgesagten Preisverleihung laden sie „alle 118 ausgezeichneten Buchhandlungen“ zur Hanser-Buchmesseparty ein. Diese soll am 19. März stattfinden.
Eine fragwürdige E-Mail
Die drei ausgeschlossenen Buchhandlungen – namentlich „Golden Shop“ aus Bremen, „Rote Straße“ aus Göttingen und „Zur schwankenden Weltkugel“ aus Berlin – wehren sich juristisch gegen Kulturstaatsminister Weimer. Deren Anwält*innen erheben nun schwere Vorwürfe gegen ihn. Weimer soll die Buchhandlungen in einer E-Mail belogen haben.
„Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Sie von der unabhängigen Jury nicht für eine Auszeichnung ausgewählt wurden“, soll Weimer den Buchhandlungen in einer Mail am 10. Februar mitgeteilt haben. Sollte das stimmen, wäre es wohl eine falsche Information. Die Jury hatte vor wenigen Tagen in einer Stellungnahme bekräftigt, 118 Buchhandlungen ausgewählt zu haben.
„Die nachträgliche Entscheidung, drei Buchhandlungen von der Prämierung auszuschließen, wurde vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien getroffen und lag außerhalb des Einflussbereichs der Jury“, heißt es in der Stellungnahme. Die Jury distanzierte sich darin auch von dem Verfahren, mögliche Preisträger*innen durch den Verfassungsschutz überprüfen zu lassen.
Die Anwält*innen der ausgeschlossenen Buchläden wollen prüfen, zusätzlich zur Klage noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Weimer einzureichen.
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