Nachdem im vergangenen Jahr die CDU in Sachsen-Anhalt die Erhöhung des Rundfunkbeitrags blockiert hatte, entschied nun das Bundesverfassungsgericht: Er steigt doch; und zwar um 86 Cent pro Monat. Außerdem: Der Bundeswahlausschuss hat die Landesliste der AfD in Bremen doch zugelassen, ein Professor an einer Polizeihochschule soll enge Verbindungen zur Neuen Rechten haben und im Vogtland war am Morgen ein Erdbeben zu spüren. Die LZ fasst zusammen, was am Donnerstag, dem 5. August 2021, in Leipzig, Sachsen und darüber hinaus wichtig war.

Der Rundfunkbeitrag steigt. Das hat das Bundesverfassungsgericht heute entschieden und damit einer Klage der Öffentlich-Rechtlichen stattgegeben. Konkret geht es um 86 Cent mehr pro Monat und Haushalt. Er steigt also von 17,50 Euro auf 18,36 Euro. Eigentlich sollte das schon 2020 passieren, doch Sachsen-Anhalt hatte die Erhöhung blockiert.

Rundfunk braucht angemessene Finanzierung

Das Bundesverfassungsgericht hat nun entschieden – beziehungsweise bestätigt –, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk ein Recht auf „angemessene Finanzierung“ habe und besonders in Zeiten von Fake News eine wichtige Rolle für die Gesellschaft spiele. Sachsen-Anhalt habe nicht ausreichend begründen können, warum der Rundfunkbeitrag nicht um die vorgeschlagenen 86 Cent steigen soll.Während sich die dafür hauptsächlich verantwortliche CDU in Sachsen-Anhalt „bestätigt“ sieht, betont Sachsens Medienminister Oliver Schenk „wichtige Weichenstellungen“ zur Rolle der Länder bei der Ermittlung des Finanzbedarfs. Sachsen habe die Verfassungsbeschwerde gemeinsam mit den meisten anderen Bundesländern unterstützt.

Während die sächsischen Regierungsparteien SPD und Grüne das Urteil begrüßten und darauf verwiesen, dass sich die Politik nicht in die Programmgestaltung einmischen dürfe, präsentierte die Linksfraktion eine Forderungsliste: Es müsse unter anderem auf den Prüfstand, ob weiterhin so viel Geld in Sportrechte investiert werden soll und ob redaktionelle Doppelstrukturen abgebaut werden könnten.

Glück für die AfD, Pech für die Grünen

Überregional von Bedeutung waren heute auch die Entscheidungen des Bundeswahlausschusses hinsichtlich der Landeslisten von AfD und Grünen. Vor einer Woche hatte der Landeswahlausschuss in Bremen beschlossen, die Landesliste der AfD nicht zuzulassen; der Landeswahlausschuss im Saarland traf jene Entscheidung in Bezug auf die Grünen.

Während es bei den Grünen bei dieser Entscheidung bleibt, kann die AfD in Bremen doch per Zweitstimme gewählt werden. Zum Verhängnis war ihr ursprünglich eine fehlende Unterschrift in Folge eines parteiinternen Streits geworden. Der Bundeswahlausschuss entschied nun, dass es nicht so gravierende Folgen für eine Partei haben dürfe, wenn sich eine einzelne Person querstellt.

Auch die Polizei hat es mal wieder in die Schlagzeilen geschafft. Laut einer Recherche von „Buzzfeed“ arbeitet an der Hochschule der Bundespolizei ein Professor, der eine wichtige Rolle in der sogenannten Neuen Rechten spielt. Selbst zum NSU und der rechtsextremen Denkfabrik „Institut für Staatspolitik“ rings um den neurechten Vordenker Götz Kubitschek soll es Verbindungen geben.

2,7 auf der Richterskala

Auf lokaler und regionaler Ebene ist wegen der Sommerpause weiterhin wenig los, weswegen eine Meldung zu einem „Erdbeben“ aktuell kein politisches meint, sondern ein ganz klassisches: Im Vogtland soll heute Morgen die Erde leicht gebebt haben, teilte das Landesumweltamt mit.

Auf der Richterskala habe es eine 2,7 gegeben. Der Erdbebenherd lag in Tschechien, etwa zehn Kilometer von der Grenze zu Deutschland entfernt.

Worüber die LZ heute berichtet hat: über grüne Forderungen bei Flächenversiegelungen in Leipzig, über die Massentierhaltung in Sachsen und über die Forderung nach mehr Kronkorkensammelbehältern in Leipzig.

Was heute außerdem wichtig war: Über den Broschürenversand des Freistaates Sachsen können Werbeplakate für Impfungen im A1-Format bestellt werden. Aufgehängt werden können sie nahezu nach Belieben: in Hausfluren, in Geschäften, im Schwimmbad und so weiter. Außerdem: Der MDR hat nachgefragt, ob es in den ostdeutschen Bundesländern nach den Sommerferien Impfungen an den Schulen geben soll.

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Dass das Bundesverfassungsgericht mit seinem Beschluss mal so nebenbei die Landesparlamente entmachtet hat, muss wohl noch begriffen werden.

Das wird sich dann deutlich zeigen, wenn die Länder einer nächsten Beitragserhöhung zustimmen sollen. “Sollen”? Müssen. Ansonsten petzen die Rundfunkanstalten einfach wieder in Karlsruhe.

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