In Leipzig-Connewitz durchsuchte die Polizei heute mindestens eine Wohnung, nachdem ein Tatverdächtiger im Zusammenhang mit dem Lina E.-Prozess eine umfassende Aussage gemacht hatte. Außerdem erhebt ein geflüchteter Mann aus Nigeria schwere Vorwürfe gegen die Erstaufnahmeeinrichtung Dölzig, wo er von Security-Personal schwer misshandelt worden sein soll. Und das Bundesverfassungsgericht hat Merkels Kritik an der Kemmerich-Wahl 2020 gerügt. Die LZ fasst zusammen, was am Mittwoch, dem 15. Juni 2022, in Leipzig, Sachsen und darüber hinaus passiert ist.

Razzia in Connewitz: Mutmaßlicher Lina E.-Kumpan soll ausgepackt haben

Heute Vormittag ging ein Raunen durch die linke Szene in Leipzig: Ein Mitglied der von der Bundesanwaltschaft angenommenen „linksextremistischen Gruppierung“, der auch die Hauptangeklagte Leipziger Studentin Lina E. angehört haben soll, hat offenbar mit den Ermittlungsbehörden kooperiert und Informationen über die 27-jährige Lina E. und ihr Umfeld geteilt.

Diese neuen Entwicklungen im Fall Lina E. wurden heute Vormittag bekannt, als die Polizei mindestens eine Wohnung in der Leipziger Brandstraße im Stadtteil Connewitz durchsuchte. In der Brandstraße und in unmittelbarer Nähe parkten am Vormittag mehrere Polizeiwagen.

Ein Video zeigt, wie mehrere vermummte Einsatzkräfte gegen 15 Uhr bepackt mit Kisten, Taschen und einem Koffer ein Haus in der Brandstraße verlassen. Mindestens eine Person brachten die Einsatzkräfte ins Polizeirevier in der Dimitroffstraße.

Rund 20 Menschen versammelten sich während der Razzia vor dem Haus in der Brandstraße, um ihre Solidarität mit den Zielpersonen der Durchsuchungsmaßnahme zu zeigen. Später versammelten sich auch einige Personen vor der Polizeidirektion in der Dimitroffstraße, um gegen die polizeiliche Maßnahme zu protestieren.

Johannes D. ist nun Tatverdächtiger und Zeuge zugleich

Währenddessen lief in Dresden heute der Prozess gegen Lina E. weiter. Das Oberlandesgericht bestätigte während des heutigen 54. Verhandlungstages, dass es sich bei dem „Whistleblower“ aus der linken Szene um den ebenfalls Tatverdächtigen Johannes D. handelt. Das berichtete der Journalist Edgar Lopez, der heute in Dresden zugegen war, auf Twitter. Offenbar hat Johannes D. umfassend ausgesagt, woraufhin heute die Razzia in Connewitz veranlasst wurde.

Laut der Leipziger Volkszeitung befindet sich Johannes D. in einem Zeugenschutzprogramm. Ausführliche Informationen zur heutigen Durchsuchungsmaßnahme in Connewitz und zu den Zusammenhängen mit dem Lina E.-Prozess hat Kollege Lucas Böhme für die LZ aufgeschrieben.

Bewohner der Asylunterkunft Dölzig berichtet von schwerer Misshandlung durch Sicherheitspersonal

Ein geflüchteter Mann aus Nigeria erhebt schwere Vorwürfe gegen den Sicherheitsdienst der Erstaufnahmeeinrichtung Dölzig in Schkeuditz (Landkreis Nordsachsen). Er gibt an, am 30. Mai vom Wachpersonal der Asylunterkunft festgehalten und ins Gesicht geschlagen worden zu sein. Der Geschädigte namens Osaro O. musste daraufhin in ein Krankenhaus gebracht werden, wo ein Augenhöhlenbruch und die Verletzung des Augapfels diagnostiziert wurde.

Der Sächsische Flüchtlingsrat machte den Fall mit einer Pressemitteilung heute öffentlich. Dem Bericht ist ein Foto von Osaro O. beigefügt, das ihn kurz nach dem Angriff zeigen soll. Auf dem Foto ist ein Auge des Mannes stark geschwollen und blutunterlaufen.

„Andere Personen der Security haben sich ein paar Tage später entschuldigt, aber was bringt mir das jetzt? Ich bin ein friedlicher Mensch und wurde komplett ohne Grund zusammengeschlagen“, wird Osaro O. in der Pressemitteilung zitiert.

Konkret beschreibt der geflüchtete Mann den Angriff so: Als er am Abend des 30. Mai die Einlasskontrolle der Erstaufnahmeeinrichtung passieren will, schlägt der Metalldetektor an. Nachdem er seine Taschen geleert hat, reagierte der Metalldetektor jedoch erneut. Daraufhin wird er von mehreren Mitarbeiter/-innen des Sicherheitsdienstes an Armen und Beinen festgehalten, eine Person schlägt ihm ins Gesicht.

Osaro O. beklagt die rassistische Diskriminierung, unter der er seit seiner Ankunft in Deutschland leidet. Er gibt beispielsweise an, bereits mehrmals Opfer von Racial Profiling der Polizei geworden zu sein. Sein Asylantrag wurde abgelehnt. „Dabei will ich nichts außer dieses Heim verlassen, auf sämtliche Hilfe des Staates verzichten und eine Arbeitsgenehmigung bekommen“, sagt Osaro O.

Nach Angaben des Flüchtlingsrats ermittelt die Polizei aktuell gegen die mutmaßlichen Täter/-innen. Der Flüchtlingsrat fordert die Ermittlungsbehörden auf, auch das Tatmotiv Rassismus zu prüfen.

Die Leipziger Politikerin Juliane Nagel, die für die Linkspartei im Landtag und Leipziger Stadtrat sitzt, unterstrich heute die Forderungen des Flüchtlingsrats. „Das gewalttätige Vorgehen des Sicherheitsdienstes gegen einen Geflüchteten muss Konsequenzen haben“, schrieb Nagel auf Twitter.

Es ist nicht das erste Mal, dass Missstände im Geflüchteten-Lager in Dölzig an die Öffentlichkeit gelangen. Im Frühjahr 2020, mitten im ersten Corona-Lockdown, kritisierten mehrere Bewohner/-innen der Unterkunft die Hygienezustände vor Ort. Als ein Reporterteam des MDR über die Zustände berichten wollte, bedrängte das Sicherheitspersonal der Unterkunft die Journalisten und behinderte ihre Arbeit.

Die Landesdirektion Leipzig überprüfte die Erstaufnahmeeinrichtung daraufhin. Als Vertreter/-innen der Landesdirektion die Unterkunft am 11. Mai besuchten, organisierten einige Bewohner/-innen einen spontanen Protest. Einige Tage später, am 27. Mai 2020, demonstrierten etwa hundert Personen in Leipzig gegen die Zustände in der Einrichtung.

Gericht gibt AfD recht: Merkels Aussage zu Kemmerich-Wahl verfassungswidrig

Die frühere Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat mit ihren Kommentaren zur Ministerpräsidentenwahl in Thüringen im Februar 2020 das Grundgesetz verletzt. Das urteilte das Bundesverfassungsgericht heute in Karlsruhe. Dem Urteil vorausgegangen war eine Klage der AfD gegen die Aussagen Merkels.

Nachdem der Thüringer FDP-Politiker Thomas Kemmerich im dritten Wahlgang mit den Stimmen der AfD, CDU und FDP zum Ministerpräsidenten gewählt worden war, hatte Angela Merkel die Wahl als „unverzeihlich“ betitelt. Weiterhin hatte die damalige Kanzlerin gefordert, die Wahl rückgängig zu machen. Drei Tage nach der umstrittenen Wahl trat Kemmerich zurück.

Laut den Richter/-innen am Bundesverfassungsgericht verletzt Merkels Kritik das Recht auf Chancengleichheit der Parteien, das im Grundgesetz verankert ist. Als damalige amtierende Bundeskanzlerin habe Merkel ihre Neutralitätspflicht verletzt.

Tino Chrupalla, Bundessprecher und Fraktionsvorsitzender der AfD im Bundestag, begrüßte das Urteil heute und bezeichnete den heutigen Tag mit Blick auf das Urteil als „guten Tag für die Demokratie“.

WHO will Affenpocken umbenennen

Worüber die LZ heute berichtet hat: über die Durchsuchungen in Connewitz und deren Zusammenhang mit dem laufenden Prozess um Lina E., über den linken „Whistleblower“ Johannes D. und über eine neu eröffnete Ausstellung über Wagner und Mendelssohn im Stadtgeschichtlichen Museum

Was heute außerdem wichtig war: Die Journalistin und Politikwissenschaftlerin Ferda Ataman soll die neue Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung werden. Das Bundeskabinett hat die aus Stuttgart stammende Ataman heute für den Posten nominiert. Der Bundestag muss dem Vorschlag noch zustimmen. Bisher leitete Ataman ein Referat innerhalb der Antidiskriminierungsstelle, nun soll sie dessen Leiterin werden.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) will die Viruserkrankung der Affenpocken umbenennen, um Diskriminierung vorzubeugen. Der Name könne suggerieren, dass das Virus aus Afrika stamme und somit die Stigmatisierung von Menschen aus Afrika befeuern. Das Virus wurde erstmals in den 50er Jahren in einem Labor in Dänemark nachgewiesen.

In der Vergangenheit wurden die Affenpocken hauptsächlich in West- und Zentralafrika nachgewiesen, seit mehreren Wochen verbreitet sich die Krankheit allerdings weltweit. Aktuell gibt es in der Europäischen Union rund 900 nachgewiesene Fälle, die Dunkelziffer dürfte deutlich höher sein.

Am 23. Juni soll der Notfallausschuss der WHO tagen, um zu prüfen, ob in Bezug auf die Verbreitung der Affenpocken eine „gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite“ ausgerufen werden muss – wie zuvor bei COVID-19.

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