Anfang Juni 2012 verstarb Christine F. (26) in den eigenen vier Wänden an den Folgen ihres Heroin-Konsums. Weil niemand den Tod der Leipzigerin bemerkte, musste wenige Tage später auch ihr kleiner Sohn Kieron-Marcel sein Leben lassen. Der Zweijährige war in der Wohnung in einem Gohliser Mehrfamilienhaus offenbar verdurstet. Am Landgericht begann am Donnerstag der Berufungsprozess gegen einen Mitarbeiter des Jugendamts, der die Frau betreut hatte.

Ein erster Prozess ging am 26. Mai 2014 nach acht Verhandlungstagen mit einem Schuldspruch zu Ende. Sozialarbeiter Tino H. (42) sollte wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen 90 Tagessätze zu je 40 Euro zahlen. Gegen die Verurteilung gingen sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung in Berufung. “Der Staatsanwaltschaft geht es um eine höhere Bestrafung”, erklärte Staatsanwältin Wienke Naumann. “Das Ziel der Verteidigung ist, ein freisprechendes Urteil für den Herrn H. zu erreichen”, erwiderte Verteidiger Stephan Flemming.

Auf den Tag genau vor drei Jahren wurden Mutter und Sohn tot aufgefunden. Christine F. verstarb an einer Drogenvergiftung. Kieron-Marcel musste qualvoll verdursten, war zu diesem Zeitpunkt jedoch schon unterernährt. “Diese Mitteilung hat mich erschüttert”, erzählte Tino H. “Christine F. hat für mich erkennbar zu keinem Zeitpunkt das Kind gefährdet.”

Der Sozialarbeiter war als Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialdienstes (ASD) seit November 2011 mit der Betreuung der Alleinstehenden und ihrem Sohn betraut. Wenige Wochen zuvor war ein auf sechs Monate befristeter Kontrollvertrag zwischen F. und der Behörde ausgelaufen, ohne dass es zu schwerwiegenden Vorkommnissen kam. Die Drogensüchtige nahm an einem Methadonprogramm teil, um vom Heroin loszukommen. Offenbar erfolglos.

Anfang 2012 mehrten sich die Anzeichen, dass die junge Mutter rückfällig geworden sein könnte. Die behandelnde Ärztin entdeckte in einem Urintest Spuren von Amphetamin. Obendrein holte Christine F. ihr Methadon nicht ab. Pflichtbewusst meldete die Medizinerin dem Jugendamt, es könne eine Gefahr für das Kindeswohl bestehen.

Tino H. suchte seine Klientin daraufhin am 8. Februar daheim auf. “In der Wohnung habe ich einen angemessenen Zustand vorgefunden”, schilderte er dem Gericht. Gegenüber dem Sozialpädagogen soll sie behauptet haben, das Methadon im Einvernehmen mit der Ärztin abgesetzt zu haben. Eine Lüge. Tags darauf randalierte die Leipzigerin in dem Mehrfamilienhaus. Herbeigerufene Polizisten bemerkten, dass F. unter Halluzinationen litt. Tino H. erfuhr am Folgetag von dem Zwischenfall, traf seine Klientin aber nicht in der Wohnung an. Er hinterließ eine Benachrichtigungskarte im Briefkasten.

Zwei Monate später, am 10. April, tauchte Christine F. in Begleitung von Kieron-Marcel und ihrem neuen Lebensgefährten überraschend im ASD-Büro auf. Sie eröffnete ihrem Fallmanager, sie beabsichtige mit dem neuen Freund in den Raum Stuttgart zu ziehen. Tino H. hatte ein gutes Gefühl, auch weil ihr Sohn den Partner zu akzeptieren schien. Dies sollte sein letzter Kontakt zu der Verstorbenen gewesen sein.

Tatsächlich hielt sich Christine F. nur kurz in Baden-Württemberg auf. An den Wochenenden trieb sie der Suchtdruck nach Leipzig. Die Beziehung zum neuen Freund ging wegen der Drogenprobleme rasch in die Brüche. Anfang Juni kam es zur Katastrophe.

Das Landgericht muss jetzt aufklären, ob Tino H. den Tod des kleinen Kieron-Marcel fahrlässig in Kauf genommen hat, weil er es unterließ, den Jungen in Obhut zu nehmen. Der schwerwiegende Eingriff des Staates in eine Familie ist an enge juristische Voraussetzungen geknüpft. Das Gericht möchte sich bis zum 12. August an sieben anberaumten Verhandlungstagen sowohl mit den Arbeitsbedingungen beim Allgemeinen Sozialdienst als auch mit der Persönlichkeit von Christine F. befassen.

Den Beteiligten steht ein umfangreicher Indizienprozess bevor. Dass die Verhandlungstermine in die Sommermonate fallen, wirbelt die Terminplanung schon jetzt durcheinander. Diverse Zeugen haben sich mit Verweis auf geplante Urlaubsreisen abwesend gemeldet. Der damalige Leiter des Jugendamts, Siegfried Haller, sowie die seinerzeitige ASD-Chefin, Sybill Radig, konnten in Ermangelung zustellfähiger Anschriften bisher nicht ordnungsgemäß geladen werden. Der Prozess wird nächsten Mittwoch fortgesetzt.

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Keine Kommentare bisher

Ich kann mich noch gut an die damalige Berichtserstattung der LVZ (die noch etwas Qualität hatte) zu diesem Fall, insbesondere auch zur Rolle des Jugendamts, erinnern.

Wenige Monate vor dieser Tragödie wurde die Betreuung von drogenabhängigen Eltern samt Kindern neu organisiert, “natürlich” im Hinblick auf Kostensenkung. Ich kann mich nur noch erinnern, dass effektiv pro “Fall” weniger Personal im Einsatz war (und damit weniger Obacht und Aufmerksamkeit) und dass eine Professorin drastisch formulierte “Das gibt tote Kinder.”
Dieser damaligen Berichtserstattung gemäß glaube ich, dass Tino H. eher ein Bauernopfer des Jugendamts sein wird. Ich hoffe sehr, dass das Gericht die Arbeitsbedingungen der Sozialarbeiter “aufdeckt”. Ich kann mir gut vorstellen, dass die Verantwortlichkeiten allesamt auf Kante genäht sind und am Ende immer nur “einen” Schuldigen gibt, obwohl die gesamte Organisationsstruktur für die Sozialarbeiter belastend sein könnte.
Es soll ja den Spruch geben, dass man im Jugendamt immer mit einem Bein im Knast stehe…

Schreiben Sie einen Kommentar