Seit Montag sorgt die Einstellung eines Hitlergruß-Verfahrens durch die Dresdner Staatsanwaltschaft für Aufreger in sozialen Netzwerken. Die Behörde hatte ein Verfahren gegen einen Mann mangels öffentlichen Verfolgungsinteresses eingestellt, der Pegida-Gegnern die berühmt-berüchtigte Geste gezeigt haben soll. L-IZ.de hat nachgefragt.

Laut der Einstellungsverfügung, die in Auszügen durch Facebook und Co. geistert, soll der Beschuldigte am 24. September im Bereich der Dresdner Webergasse den Hitlergruß gezeigt haben. Vorausgegangen sei eine verbale Auseinandersetzung mit Teilnehmern einer Veranstaltung des Bündnisses „Dresden Nazifrei“. Für das öffentliche Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sieht das Gesetz bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe vor.

Trotzdem stellte eine Dresdner Staatsanwältin das Verfahren gegen den Mann sang- und klanglos ein. „Ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung ist nicht gegeben“, heißt es in der Verfügung. „Die Schuld wäre als gering anzusehen.“

In der Tat hätte der Mann bei Gericht kaum eine Haftstrafe fürchten müssen. Er ist nämlich nicht einschlägig vorbestraft. In derartigen Fällen belassen es die Gerichte für gewöhnlich bei einer Geldstrafe, deren Höhe sich in etwa im Bereich eines Monatsgehalts bewegt.

Warum die Staatsanwaltschaft in diesem Fall von der Strafverfolgung absieht, erklärt Oberstaatsanwalt Claus Bogner: „In Fällen, die einen Hitlergruß zum Gegenstand haben, wird in der weit überwiegenden Zahl der Fälle eine strafrechtliche Sanktion erwirkt. Nur in absoluten Ausnahmefällen erfolgt eine andere Sachbehandlung.“ Dies sei hier gegeben gewesen. Der Sachverhalt sei nicht eindeutig feststellbar. Und aus dem Gesamtkontext der Begebenheit habe sich ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung nicht ergeben.

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Und weiter gehts: https://www.facebook.com/peter.laskowski.79/posts/771743026299669 und aus eigener Erfahrung: Strafanzeigen eingestellt

Gleich zwei Strafanzeigen, welche Die PARTEI Roudnice dieses Jahr stellte, wurden erfolgreich eingestellt. Einmal von der Staatsanwaltschaft in Dresden, das zweite Mal von der Staatsanwaltschaft Leipzig.

Ermittlungsverfahren Nummer 15532/14/148410:

Im September 2014 konnte in Reudnitz ein offensichtliches “Legida – Das Plagiat” Trottelchen aus Grünau beobachtet werden, wie er aus einem metallicblauen Škoda mit dem amtlichen Kennzeichen L – P? 882? (Kennzeichen geändert) heraus das Lied “Opa war Strumpfhäkler bei der ß” der Funpunkband Landser (liebe Nazis: das schreibt mensch wirklich so, nicht mit “z” oder “s” -> alles schon gesehen) hörte. Da die Fahrzeugführer_in Sabine N. den Autokarren offensichtlich ihrem Balg (Ronny N.) aus erster Ehe und nicht wie zuerst von der Ermittlungsbehörde vermutet, dem_der derzeitigen Partner_in auslieh und der Zeuge Michael Rösler – Das Original mit zunehmendem Zeitenlauf und mangels Gedächtnisprotokoll unter den Fotos der dreißig archivierten Hackfressen den_die Täter_in nicht mehr eindeutig zuordnen konnte, ist es Ronny jetzt weiterhin möglich im Untermenschenauto (Škoda – Vyrobeno v České republice) Übermenschenmusik zu hören! Merke: das erste Sterni Gambrinus vielleicht doch erst 14 Uhr öffnen.

Ermittlungsverfahren Nummer 1206/15/XXXXX: (geändert, die L-IZ-Red.)

Nach dem Fahneeinpacken bei der Die PARTEI Veranstaltung am 21.1.2015 in Leipzig, welche unter dem Motto “Ruhe! Ordnung! Heimatliebe!” stattfand, zeigte jemand unserer Gruppe in der Talstraße den s.g. Hitlergruß. Darauf erfolgte Strafanzeige. Die Begründung der Einstellung lest ihr hier:

Verfügung vom 7.9.2015:

“Das Verfahren wird gemäß §153 Abs. 1 StPO eingestellt. Gründe: Dem Beschuldigten lag zur Last, am 21.1.2015 gegen 17:23 Uhr im Bereich der Talstraße 4 in Leipzig einem Pkw Mercedes Sprinter, amtliches Kennzeichen Turgau-12-975 [Kennzeichen geändert], den sogenannten Hitlergruß gezeigt zu haben, so dass dieser für Passanten auf der Straße wahrnehmbar war. Der Tatverdacht ergibt sich aus den Angaben des Zeugen Michael Rösler – Das Original und des mitbeschuldigten Beifahrers Prager (Name geändert).

Ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung ist nicht gegeben [sic!]. Die Schuld wäre als gering anzusehen [sic!]. Der Beschuldigte ist Ausländer [sic!] und hat nach Angaben des Mitbeschuldigten Prager (Name geändert) das Bundesgebiet wieder verlassen [na und?]. […] Ferner ist der Beschuldigte nach den bisherigen Erkenntnissen [welche eigentlich?] zumindest in Deutschland [sic!] nicht vorbestraft und die Handlung war, da sie in einem Fahrzeug erfolgte, nicht für jedermann auf der Straße ersichtlich [letzteres stimmt, er zeigte den mit Sicherheit nicht freundlich gemeinten “Gruß” ja auch nur unserer Gruppe und schaute uns dabei grimmig an].

gez. Jakub (Name geändert)

Staatsanwalt als Gruppenleiter”

Wir als Die PARTEI Roudnice und somit DIE treibende Kraft der extremen Mitte in der Bundesrepublik …schland sagen: BRD – auf dem rechten Auge blind – zu Recht(s)! Quelle: https://dieparteiroudnice.wordpress.com/2015/09/16/roudnice-2015-zwischenbilanz/

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