Der raue Ton im Verfahren um den brutalen Tod einer Mutter im Leipziger Auwald wird zunehmend schärfer. Nachdem ein Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen die Strafkammer am Dienstag abgelehnt wurde, gerieten Prozessbeteiligte am Landgericht erneut heftig aneinander – und nun nimmt der Rechtsbeistand des Angeklagten den Vorsitzenden Richter ins Visier.

Prozess platzt vorerst nicht

Es war wenig überraschend, was der Schwurgerichts-Vorsitzende Hans Jagenlauf am Dienstag zu verkünden hatte: Ein von der Verteidigung gestellter Antrag, ihn mitsamt seiner Berufskolleginnen und Schöffinnen für befangen zu erklären, wurde von einer anderen Kammer des Landgerichts als unbegründet abgewiesen. Damit kann der seit Oktober 2020 laufende Prozess vorerst weitergehen. Der Angeklagte Edris Z. (31), der bislang schweigt, steht unter Mordverdacht: Er soll seine Ex-Partnerin Myriam Z. vor fast einem Jahr im Leipziger Auwald aus Eifersucht brutal attackiert und tödlich verletzt haben. Die Mutter eines damals neun Wochen alten Kindes wurde gerade einmal 37 Jahre alt.

Streit um Chatgruppe

Für Wahlverteidiger Georg K. Rebentrost, der dem Tatverdächtigen mit Petra Costabel als Pflichtverteidigerin vor Gericht beisteht, waren zwei Zuschauer im Gerichtssaal der Stein des Anstoßes. Die mit Namen benannte Frau (34) und ein bislang unbekannter Mann, die regelmäßig zu den Terminen kommen, könnten nach Meinung des Anwalts über eine WhatsApp-Gruppe gezielte Informationen über den Prozess verbreiten.

Der Online-Kreis, bestehend aus Freunden und Bekannten des Mordopfers, werde womöglich so beeinflusst, dass Zeugen vor Gericht zulasten seines Mandanten aussagen. Die Strafkammer war Rebentrosts mehrfach artikuliertem Willen, die beiden Zuhörer des Saales zu verweisen, jedoch nicht gefolgt. Daraufhin hatte der Anwalt den Befangenheitsantrag abgegeben und ihn mit dem Verhalten des Gerichts erklärt: Die Verteidigung sei in ihrem Recht wiederholt beschnitten und lächerlich gemacht worden.

Aggressive Stimmung: „Ich habe so etwas noch nie erlebt“

Jene WhatsApp-Gruppe bildete auch am Dienstag während der Befragung von Juliane K. (37) durch Rebentrost einen Schwerpunkt. Die Zeugin, die gut mit der getöteten Myriam Z. befreundet war und schon im vergangenen Jahr erstmals aussagte, beteuerte auf das Bohren des Anwalts: „Es sollte ein Abriss gegeben werden, was in der Hauptverhandlung passiert. Ich habe keine genauen Informationen, was in dieser Gruppe geschrieben wird.“ Juliane K. hatte einen angebotenen Beitritt in den Chat-Kanal abgelehnt. Einen speziellen Zweck, etwa Absprachen, habe es aber nicht gegeben, bekräftigte sie.

Über Stunden hinweg befragte Rebentrost sie unbeirrt weiter – zur Beziehung zwischen seinem Mandanten und dem Opfer, dem Gewaltschutz-Verfahren, das Myriam Z. erwirkt hatte, nachdem Edris Z. sie und einen Begleiter im August 2018 am Fockeberg körperlich angegriffen haben soll.

Obwohl Juliane K. klarstellte, ihre Informationen nur aus zweiter Hand zu haben und sich nicht an alle Details zu erinnern, hielt sie der Wahlverteidiger für unglaubwürdig. Als er die zierliche Frau immer mehr anging und mit den Worten anherrschte, sie möge lauter sprechen und sich mal etwas Mühe geben, platzte Oberstaatsanwalt Ulrich Jakob der Kragen: „Vielleicht reden Sie mal in einem anderen Ton mit der Zeugin!“

Ina Alexandra Tust und Rita Belter, Anwältinnen der Nebenklage, riefen an anderer Stelle „Mäßigen Sie Ihren Ton!“ und „Frechheit!“ in Richtung des Verteidigers, auch das Gericht mahnte ihn, die „Ehre der Zeugin“ zu achten. Beim letzten Prozesstag war Rebentrost gar mit einer Anzeige bei der Anwaltskammer gedroht worden. Auch von unlauteren Methoden seiner Befragung ist die Rede. Selbst erfahrene Juristen sind ob der zunehmend aggressiven Stimmungslage im Saal sprachlos. „Ich habe so etwas noch nie erlebt“, ist in einer Pause auf dem Gerichtsflur zu hören.

Befangenheitsantrag gegen Kammer-Vorsitzenden

Eigentlich hatte der Prozesstag mit einer Aussprache zwischen dem Vorsitzenden Richter Hans Jagenlauf und der Verteidigung begonnen. Gebracht hat sie offenbar wenig: Am Abend stellte Rebentrost einen neuen Befangenheitsantrag – diesmal nur gegen Jagenlauf, dem er vorwirft, in seinem Fragerecht an die Zeugin abgeschnitten worden zu sein. Ob es zu einem geplanten Abschlussgespräch aller Beteiligten kommt, um die Wogen zu glätten, war nach stundenlanger Verhandlung am Abend noch offen.

Zugleich soll der Zeugin auf eigene Anregung für die weitere Befragung ein anwaltlicher Beistand zur Seite gestellt werden.* Dies könnte dann am 18. Februar der Fall sein.

*Ursprünglich war im Artikel die Rede davon, der Vorsitzende Richter habe den anwaltlichen Beistand für die Zeugin angeregt. Dies ist nicht der Fall und wurde entsprechend korrigiert.

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