„Respektlos“, „unerträglich“, „Mäßigen Sie sich!“ – Wer meinte, der ohnehin schon scharfe Ton der vergangenen Verhandlungstage im Strafprozess um den gewaltsamen Tod einer jungen Frau könne sich nicht noch weiter steigern, wurde am Mittwoch eines Besseren belehrt. Vor dem Leipziger Landgericht lieferte sich die Verteidigung am 17. März 2021 einen teils lauten Schlagabtausch vor allem mit dem Gericht und der Nebenklage. Gegen einen Belastungszeugen wollte der Anwalt des mutmaßlichen Mörders Edris Z. ein Ordnungsgeld erwirken.

Ein Ping-Pong an Vorwürfen, ein teils lautstarker Tonfall und gleich mehrere Eklats – so ließe sich der Verhandlungstag im Auwald-Prozess am Mittwoch zusammenfassen. Auf der Anklagebank sitzt der 31-jährige Edris Z., der seine Ex-Freundin Myriam Z. (37) am 8. April 2020 im Leipziger Auwald überfallen und mit einem Hammer auf sie eingeprügelt haben soll. Die Sozialarbeiterin starb zwei Tage später.Ihr damals erst wenige Wochen altes Mädchen, das sie zum Zeitpunkt des Angriffs bei sich trug und das nicht von Edris Z. war, blieb unverletzt. Der unter anderem des Mordes angeklagte Mann hat sich im Prozess bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert.

Zeuge soll 2018 vom Angeklagten schwer verletzt worden sein

Bereits zum zweiten Mal erschien am Mittwoch Nebenkläger Abbas A. (25) im Zeugenstand. Der junge Mann, der vor einigen Jahren aus dem Irak geflüchtet war, hatte Sozialarbeiterin Myriam Z. in einer Leipziger Asylunterkunft kennengelernt und sich mit ihr locker angefreundet. Am 20. August 2018, lange vor der tödlichen Gewalttat, wurde das Duo während eines gemeinsamen Spaziergangs am Leipziger Fockeberg angegangen, beleidigt und attackiert.

Abbas A. büßte durch einen Biss unter anderem einen Teil seines linken Ohrs ein und musste eine Woche stationär behandelt werden. Vergangene Woche hatte der Auszubildende den Angeklagten als Angreifer benannt. Dieser war zur Tatzeit bereits von Myriam Z. getrennt und soll sie bespuckt und mit Schimpfworten belegt haben. Abbas A. und er kannten sich dagegen laut des Zeugen vorher nicht.

Konfrontative Befragung des Zeugen

Doch nicht dieser dramatische Vorfall war am Mittwoch Gegenstand der Vernehmung des Zeugen durch Strafverteidiger Georg K. Rebentrost, der den Angeklagten mit seiner Kollegin Petra Costabel vertritt. Vielmehr drehten sich die Fragen des Anwalts, die das Gericht teils ablehnte, weil sie irrelevant oder schon beantwortet seien, unter anderem um mögliche Kontakte des Zeugen zum Umfeld der getöteten Frau.

So benannte Rebentrost zwei Freundinnen des Opfers mit Namen und hakte energisch nach: Ob Abbas A. die Frauen kenne? Ob er mit ihnen über das Gewaltschutzverfahren und das Annäherungsverbot gesprochen habe, das Myriam Z. nach dem Ereignis am Fockeberg angestrengt hatte? Und über den jetzigen Strafprozess? Kenne er weitere Freundinnen und Freunde von Myriam? Wisse er über einschlägige WhatsApp-Gruppen Bescheid?

Der Zeuge verneinte die meisten dieser Fragen weitgehend. Er habe manche Personen aus Myriams Freundeskreis nur vom Sehen her gekannt, sie manchmal zufällig am See, im Park oder auf der Straße getroffen, sagte Abbas A. aus. „Ich kann doch keine Überwachungskamera auf meiner Stirn installieren“, erwiderte der junge Mann auf die Frage des Verteidigers, wie lange der Kontakt bei derlei Zufalls-Begegnungen gedauert habe.

Lauter Krach zwischen Verteidigung und Gericht

An einigen Stellen schien der junge Iraker Probleme zu haben, die Verteidiger-Fragen nachzuvollziehen – trotz des gerichtlich bestellten Dolmetschers, der von Rebentrost eine Ermahnung kassierte, weil er in einer Sitzungspause mit dem Zeugen kommuniziert hatte. Während der Strafverteidiger die Angaben von Abbas A. für teilweise unplausibel hielt, warf das Schwurgericht dem Anwalt vor, Widersprüche in der Aussage herbeizureden und den Zeugen unter Druck zu setzen.

„Der Zeuge versucht, Ihre teilweise sehr schwer zu verstehenden Fragen zu beantworten“, nahm ihn der Vorsitzende Richter Hans Jagenlauf Richtung Verteidiger-Bank in Schutz. Rebentrost erwiderte die Vorhalte mit Grundsätzen zum Recht auf Verteidigung und der Rolle des Verteidigers – eine Belehrung, die der Vorsitzende ungewöhnlich laut und scharf zurückwies.

Gericht verweigert Ordnungsgeld gegen Zeugen

Rebentrost blieb dennoch bei seiner Position. Die Verteidigung müsse sich nicht auf der Nase herumtanzen lassen, es sei für ihn „unerträglich“, dass ein Zeuge so vor einem deutschen Gericht aussagen könne, echauffierte sich der Anwalt. Ohne um eine Unterbrechung zu bitten, stand er einmal eigenmächtig auf, um die Toilette aufzusuchen.

Mit seinem Antrag, die Aussage des 25-jährigen Zeugen wegen Anfangsverdachts der Falschaussage wörtlich zu protokollieren und ihn zudem mit 250 Euro Ordnungsgeld zu belegen, weil er nicht gewillt zur Beantwortung der Fragen sei, holte sich Rebentrost beim Gericht eine Abfuhr.

Nebenklage-Anwältin: Verhalten ist respektlos

Das Klima im Gerichtssaal blieb bis zum Nachmittag spannungsgeladen und hitzig. Anliegen der Verteidigung würden ohne Begründung von der Kammer abgewiesen, beklagte sich Rebentrost – nicht zum ersten Mal.

Der Vorsitzende verwahrte sich gegen die Beschuldigung, Oberstaatsanwalt Ulrich Jakob hielt seinem Gegenspieler vor, sich „nicht auf den Sprachgebrauch des Zeugen“ einlassen zu können. „Ich spare mir jeglichen Kommentar“, reagierte der Verteidiger dazu kühl.

Zeugen-Anwältin Rita Belter nannte Rebentrosts Verhalten „respektlos.“ Anlass war die Frage des Verteidigers an ihren Mandanten, ob seine zunehmenden Kopfschmerzen ihm bei der Aussage hinderlich wären.

Wegen seiner Beschwerden wurde die Befragung von Abbas A. am Nachmittag erneut unterbrochen und die Fortsetzung auf kommenden Mittwoch vertagt. Dann wird auch eine Entscheidung über den inzwischen zweiten Befangenheitsantrag erwartet, mit dem die Verteidigung den Vorsitzenden Richter ablehnt.

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