Am Rande einer AfD-Veranstaltung in Plauen war es im vergangenen Juli 2020 zu einem Angriff auf einen Journalisten gekommen. Die Generalstaatsanwaltschaft in Dresden hat die Ermittlungen nun eingestellt. Das berichtet die „Freie Presse“. Bereits im März hatte die Staatsanwaltschaft Zwickau die Ermittlungen eingestellt. Die Behörden begründen den Schritt unter anderem damit, dass sich die Besucher/-innen der AfD-Veranstaltung subjektiv im Recht gesehen haben könnten.

Die AfD hatte am 9. Juli 2020 in einer Gaststätte in Plauen eine öffentliche Veranstaltung durchgefĂĽhrt. Zu dieser waren auch Medien eingeladen. Nachdem ein freier Journalist nach eigenen Angaben keinen Zugang erhalten hatte, fotografierte er das Geschehen von einem öffentlichen Platz aus.Das wiederum rief mehrere Teilnehmer/-innen der Veranstaltung auf den Plan. Diese bedrängten den Journalisten und forderten ihn auf, nicht mehr zu fotografieren. Wiederholt wies der Bedrängte darauf hin, sich nunmehr auf öffentlichem Grund und Boden zu befinden – was Aufnahmen grundsätzlich zulässt.

Wie mehrere Videos zeigen, ging der Journalist kurz darauf während eines Gerangels zu Boden. Er selbst sprach darin von „Sachbeschädigung“ und „Körperverletzung“.

Anschließend hielten die Veranstaltungs-Teilnehmer/-innen den Journalisten gefangen. Die eingetroffene Polizei befreite ihn schließlich und gab ihm das zuvor entwendete Videomaterial zurück. Anschließend liefen Ermittlungsverfahren unter anderem wegen des Verdachts der Nötigung und der Körperverletzung. Auch der Journalist selbst stand im Fokus eines Ermittlungsverfahrens.

Nachdem im März bereits die zuständige Staatsanwaltschaft Zwickau die Ermittlungen eingestellt hatte, folgte nun der Beschluss der Generalstaatsanwaltschaft in Dresden. Die in der „Freien Presse“ dargestellten Gründe für die Einstellung erscheinen fragwürdig.

Keine Versammlung laut Behörde

Zum einen argumentiert die Behörde damit, dass es sich um keine Versammlung gehandelt habe. Auch auf den Hinweis der „Freien Presse“, dass die Veranstaltung öffentlich beworben wurde, blieb die Generalstaatsanwaltschaft bei dieser Sichtweise.

Zum anderen hatten sich die AfD-Teilnehmer/-innen auf das Festnahmerecht berufen, wonach es allen Personen unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist, eine/-n Verdächtige/-n festzunehmen. Laut Behörde hätten die Personen „subjektiv“ davon ausgehen können, dass hier tatsächlich ein solcher Fall vorliegt.

Das sogenannte „Jedermann-Recht“ gilt jedoch nur bei Straftaten, die hier kaum vorliegen dürften und wenn keine andere Abhilfe (Polizei) bei Fluchtgefahr möglich ist. Die Polizei befand sich hierbei jedoch bereits auf dem Weg.

Grundlage dieser Einschätzung sind offenbar einzig die Aussagen der Beschuldigten. Der betroffene Journalist wurde laut „Freie Presse“ nicht als Zeuge vorgeladen. Auch sein Videomaterial habe für den Beschluss der Generalstaatsanwaltschaft keine Rolle gespielt.

Er möchte nun erreichen, dass die Ermittlungen wieder aufgenommen werden. Auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde wolle er prüfen.

Der gesamte Vorgang vom 9. Juli 2020 bei Youtube, Channel Reederei FM

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