Vor fast zweieinhalb Jahren erschoss ein heute 36-Jähriger einen jungen Gastwirt vor einem Lokal in der Georg-Schumann-Straße. Nach einer längeren Flucht wurde der Täter in Spanien gefasst – und erhielt nun sein Urteil vom Leipziger Landgericht.

Rückblende: Am frühen Morgen des 7. August 2019 waren gegen 3:30 Uhr mehrere Schüsse durch den Leipziger Stadtteil Gohlis geknallt. Emrah K., 24-jähriger Wirt des Lokals „Zum fröhlichen Zecher“, wurde niedergestreckt und schleppte sich noch ein paar Schritte, eher er zusammenbrach und verstarb.Eine Kugel hatte ins Herz getroffen. Zum Prozessauftakt im Juli 2021 hatte der wegen Mordes angeklagte Mariglen M. (36) sein Bedauern geäußert und ein Geständnis abgelegt.

August 2019: Die Polizei sichert Spuren am Tatort. Foto: Sebastian Beyer
August 2019: Die Polizei sichert Spuren am Tatort. Foto: Sebastian Beyer

Tödliche Schüsse nach Streit

Der tödlichen Gewalttat war offenbar ein Streit beider Kontrahenten vorausgegangen, in dessen Verlauf Mariglen M. das spätere Opfer durch einen Warnschuss zur Ruhe bringen wollte. Sein Projektil durchschlug dabei das Kneipenfenster und verletzte einen an der Auseinandersetzung Unbeteiligten.

Daraufhin soll Emrah K. mit einer ungeladenen sogenannten Softair-Waffe, quasi dem einer bestimmten Marke nachgebildeten Replikat, nach draußen gegangen sein. In diesem Moment schoss Mariglen M., der seinen Widersacher nach eigenen Angaben vorher nicht kannte, auf ihn und traf ihn tödlich. Laut Staatsanwaltschaft habe Mariglen M. den jungen Kneiper schlicht bestrafen wollen, weil der im Streit nicht klein beigeben wollte.

Flucht ins Ausland

Der in Albanien geborene Mariglen M., der seit mehreren Jahren mit falschen Unterlagen in Deutschland lebt, hatte in seinem Geständnis angegeben, er habe Angst gehabt, von Emrah K. erschossen zu werden, und daraufhin ohne hinzuschauen auf ihn gefeuert. Offenbar hatte er vor der Tat zudem auch Alkohol, Crystal und Kokain konsumiert. Nach dem Verbrechen flüchtete er nach Spanien, wo ihn Zielfahnder im Herbst 2020 aufspürten.

Wegen Mordes und versuchter Nötigung schickte die Strafkammer Mariglen M. nun für zehn Jahre und sieben Monate ins Gefängnis. Damit blieb das Gericht klar unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die auf lebenslang plädiert hatte. Verteidiger Stephan Bonell wollte dagegen nur sechs Jahre Haft wegen Totschlags sowie versuchter Nötigung.

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