Zum inzwischen fünften Mal nahm am Mittwoch, dem 21. September 2022 Kronzeuge Johannes D. im großen Saal der Außenstelle des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden Platz. Der Aussteiger aus der linken Szene stellte sich erneut den Fragen des Staatsschutzsenats, sprach über Strukturen und Akteure der angenommenen Gruppierung um Studentin Lina E., die mit drei Männern unter dem Vorwurf schwerer Gewalttaten gegen rechtsgerichtete Personen angeklagt ist.

Es herrscht angespannte Stille im gut besetzten Zuschauerraum des Oberlandesgerichts Dresden, der hinter einer Glaswand liegt. Dann geht alles ganz schnell: Eine Seitentür öffnet sich und mehrere Polizisten in Zivil mit Westen und Armbinden betreten den Saal, fixieren die Umgebung. Sekunden später wird Johannes D. hereingebracht. Insgesamt acht Beamte bewachen den 30-Jährigen, der ehemals Teil der linksradikalen Szene war und nun, wie in diesem Jahr bekannt wurde, mit den Ermittlungsbehörden kooperiert.

Vorangegangen war ein Outing im Internet mit Foto und Klarnamen vor gut einem Jahr, in dem der junge Mann, dem Text nach von einer Ex-Partnerin, mit Vorwürfen von Missbrauch und Vergewaltigung in Zusammenhang gebracht worden war. Jetzt befindet sich Johannes D. im Zeugenschutzprogramm, seine Gefährdung wird als hoch eingestuft.

Einladung zu Spontandemo

Johannes D. spricht langsam und bedächtig, nimmt sich auch Zeit zum Nachdenken, als der Senat ihn mit immer neuen Detailfragen ins Visier nimmt. Zunächst geht es um weitere Einzelheiten zu ihm, seiner Vergangenheit, seinem beruflichen Werdegang, früheren Wohnorten, gemeinsamen Feiern und Trainings in der Leipziger Gießerstraße mit anderen Szene-Mitgliedern.

Dazu gehört auch Johann G., Freund der Hauptangeklagten Lina E., der seit Sommer 2020 untergetaucht ist und per Haftbefehl gesucht wird.

Johann G. habe ihn schon im Juni 2015 im Zuge einer Spontandemo nach Leipzig eingeladen – Anlass war seinerzeit der G7-Gipfel auf Schloss Elmau. „Wir wussten, dass es an dem Tag knallen sollte“, gibt Johannes D. freimütig zu. Allerdings habe er die eigenen Pläne damals kurzfristig geändert, da seine Oma im Sterben lag, erinnert sich der Kronzeuge weiter.

Einige Male verweigert er eine konkrete Auskunft unter Berufung darauf, dass er sich gemäß Strafprozessordnung nicht selbst belasten muss – etwa bei der Frage, ob er bei Ausschreitungen zu Silvester in Leipzig an Straftaten beteiligt war.

Genaues weiß er nicht

Zu vorgehaltenen Anklagepunkten, wie einem Angriff auf den Leipziger Ex-NPD-Stadtrat Enrico B. im Oktober 2018 in Gohlis und auf den Neonazi Cedric S. bei Wurzen vier Wochen später wisse er nichts – er sei nicht beteiligt gewesen und habe auch keine Informationen dazu erhalten. Gleiches gilt für die brutale Attacke auf einen Kanalarbeiter in Leipzig-Connewitz vom Januar 2019. Als die Verdächtige Lina E. im Dezember 2019 beim Diebstahl von Hammern in einem Obi-Markt ertappt wurde, sei dies dagegen intern thematisiert und ausgewertet worden.

Von einem geplanten Überfall auf den rechtsgesinnten Jura-Studenten Brian E. im Jahr 2020, der durch die Polizei offenbar vereitelt wurde, will D. erst im Nachgang erfahren haben.

„Es war das Ziel, Nazis zu schädigen“

Doch wie war die mutmaßliche Gruppierung, die sich Überfälle auf Neonazis zum Ziel gemacht haben soll, in ihrer Struktur eigentlich aufgebaut? Johannes D. spricht von drei verschiedenen Kreisen, die es aus seiner Sicht gegeben habe. Kreis 1 habe sich um Johann G. und Lina E. in Leipzig geschart, hierzu soll unter anderem auch der nun mitangeklagte Lennart A. gehören.

Kreis 2, dem sich Johannes D. selbst zurechnet, habe aus Leuten außerhalb von Leipzig bestanden, während Kreis 3 vor allem die „Dazugeholten“ umfasse, die für militante Aktionen zur Erhöhung der Schlagkraft angefordert worden seien.

Johannes D. wiegelt immer wieder ab, betont seine subjektive Sicht und dass die Gruppe kein statisches Gebilde mit starrer Rangordnung war. Aber: „Es war schon das Ziel, geplant Nazis anzugreifen und zu schädigen.“ Oft habe man zusammengesessen, auch politisch diskutiert. Die Gegnerschaft zu Kapitalismus, Faschismus, Rassismus und Neonazis habe dabei das einigende Band gebildet – obgleich in Detailfragen durchaus unterschiedliche Meinungen vorherrschten.

Doch hätten sich alle in der Gruppe mehr als nur oberflächlich für die Welt interessiert. Manche reisten demnach auch mal nach Griechenland, um sich etwa über Flüchtlingscamps zu informieren. Um schlichte Krawall-Lust jedenfalls sei es niemals gegangen.

„Ist jetzt dein Hamster gestorben?“

Dabei hätten Johann G. und Lina E. „den Hut aufgehabt“, wie Johannes D. bereits gegenüber der Polizei formuliert hatte. Ersterer habe neben der propagandistischen Vermarktung, etwa von gedrehten Videos, auch immer wieder für eine Teilnahme an geplanten Aktionen angefragt.

Mit einer Absage habe er nur schwer umgehen können: „Ist jetzt dein Hamster gestorben oder warum kannst du nicht?“, konterte Johann G. demnach einmal ungehalten. Überhaupt sei Johann G. impulsiver und etwas schusselig gewesen – ganz anders als Lina E., die nach Johannes D.s Erinnerung mit Ruhe und Umsicht handelte.

„Ich hatte mit ihm ein gutes Verhältnis und wir haben uns, denke ich, auch sehr gemocht“, beschreibt der Kronzeuge sein Verhältnis zum untergetauchten Szenefreund. Andere jedoch seien mit Johann G. weniger gut zurechtgekommen, warfen ihm Grenzüberschreitungen und eine manipulative Art vor. Vorwürfe, wie sie interessanterweise in den sogenannten „Outcalls“ auch Johannes D. gemacht wurden.

Nebenkläger Enrico B. wieder auf freiem Fuß

Kurz nach 17 Uhr unterbrach das Gericht die Befragung des Zeugen, die am heutigen 22. September 2022 fortgesetzt wird. Einer konnte das Geschehen von der Nebenklage-Bank aus offenbar entspannt verfolgen: Der benannte Leipziger Ex-Stadtrat und frühere NPD-Kader Enrico B., der bis vor kurzem in Untersuchungshaft saß, weil er an der Verbreitung von NS-Propaganda über den rechtsextremen Verlag „Der Schelm“ beteiligt gewesen sein soll.

Doch wie gestern zu erfahren war, wurde der Haftbefehl am 22. August unter Auflagen, zu denen nichts Näheres bekannt ist, außer Vollzug gesetzt.

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