Diesmal muss er in den Strafvollzug: Ein 72 Jahre alter Mann, der bereits 2001 seine damalige Frau getötet hatte und wegen Schuldunfähigkeit einen Freispruch erhielt, wurde zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Die Strafkammer am Leipziger Landgericht sah es als erwiesen, dass Klaus U. im Juli 2022 seine jüngere Gattin mit einem Kerzenständer erschlagen wollte – die Frau hatte den Angriff glücklicherweise überlebt.

Wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung muss der Markkleeberger Klaus U. für fünfeinhalb Jahre in Haft. Wie das Leipziger Landgericht gegenüber der LZ bestätigte, verurteilte die 16. Strafkammer den Pensionär bereits Anfang April nach vier Verhandlungstagen.

Das Gericht sah die seit Mitte März verhandelten Vorwürfe als erwiesen an, wonach Klaus U. am Morgen des 20. Juli 2022 das separate Schlafzimmer seiner Ehefrau Sabrina G. (Name geändert) im gemeinsamen Markkleeberger Haus betreten, der arglosen Frau, die gerade aufwachte, einen Faustschlag verpasst und mit einem 2,8 Kilo schweren Kerzenständer auf sie eingeprügelt hatte – in Tötungsabsicht.

2001 erstach er seine Ehefrau in Berlin

Die heute 56-jährige Sabrina G. konnte sich schwer verletzt befreien, aus dem Zimmer fliehen und einen Notruf absetzen. Bis Ende des Jahres 2022 war die Schulassistentin nach der schockierenden Tat arbeitsunfähig.

Im Prozess hatte Klaus U., der viele Jahre als Übertragungstechniker für eine MDR-Produktionsfirma tätig war, zum Anklagevorwurf und zu seinen persönlichen Verhältnissen nichts sagen wollen. Bekannt war allerdings die Vorgeschichte des Rentners, der schon vor fast genau 22 Jahren eine furchtbare Gewalttat beging: Am 25. April 2001 hatte der damals 50-Jährige seine damalige Ehefrau, eine 24 Jahre jüngere Kubanerin, in Berlin-Köpenick erstochen, offenbar aus Eifersucht aufgrund ihrer Affären. Das zuständige Landgericht sprach Klaus U. seinerzeit wegen Schuldunfähigkeit frei.

Auch Sabrina G., die sich am ersten Prozesstag als Nebenklägerin und Zeugin im Gerichtssaal dem Mann gegenübersah, der sie offenbar töten wollte, war dessen Vergangenheit bekannt. Sie sei jedoch angstfrei gewesen, habe die 2005 begonnene Partnerschaft und 2016 geschlossene Ehe mit Klaus U. ohne Vorurteil betrachtet, erklärte sie. Allerdings habe es im Alltag immer wieder Spannungen gegeben, besonders glücklich war die Beziehung offenbar nicht.

Gutachter erkennt auf verminderte Schuldfähigkeit

Da Klaus U. von seinem Schweigerecht Gebrauch machte, blieb auch die Frage nach einem möglichen Tatmotiv zunächst ungeklärt, zumal sich laut Aussage des Opfers in den Tagen vor dem Angriff keine Warnzeichen gezeigt hätten. Spekuliert worden war unter anderem dahingehend, dass sich Klaus U. in wahnhafte Ideen hineingesteigert haben könnte, wonach seine Gattin sich das Haus „unter den Nagel reißen“ wollte und ihm eine Verarmung drohte, obwohl es dafür keinerlei Anzeichen gab.

Ein psychiatrischer Gutachter hatte Klaus U., so viel steht fest, wegen schwerer Depressionen eine zum Tatzeitpunkt verminderte Schuldfähigkeit bescheinigt, was auch das relativ milde Strafmaß erklärt. Während die Anwältin des Opfers keinen konkreten Antrag gestellt hatte, wollte die Staatsanwaltschaft auf achteinhalb Jahre Haft hinaus. U.s Verteidiger Tommy Kujus hatte dagegen maximal zwei Jahre wegen gefährlicher Körperverletzung gefordert.

Gegen das Urteil kann noch Revision eingelegt werden.

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