Mehr als zwei Jahre nach seinem viral gegangenen Video mit schweren Vorwürfen gegen einen Leipziger Hotel-Mitarbeiter muss sich der Sänger Gil Ofarim ab November vor dem Leipziger Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 40-Jährigen falsche Verdächtigung und Verleumdung vor. Im Herbst 2022 war ein geplanter Prozesstermin geplatzt.

Es dürfte nicht nur ein gewöhnlicher Strafprozess werden, sondern ein gewaltiges Medienspektakel: Ab Dienstag, dem 7. November 2023, um neun Uhr steht der Sänger Gil Ofarim vor dem Leipziger Landgericht.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 40-Jährigen falsche Verdächtigung und Verleumdung vor. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, wäre zumindest theoretisch eine mehrjährige Haftstrafe denkbar. Vorab hatte die „Bild“ über den geplanten Verhandlungsauftakt berichtet.

Vom Anzeigeerstatter zum Verdächtigen

Anfang Oktober 2021 hatte der in München geborene Rockmusiker, Sohn des israelischen Sängers Abi Ofarim (1937–2018), mit einer kurzen Videosequenz im Netz öffentlich gemacht, dass er während seines Aufenthalts in Leipzig durch einen Mitarbeiter des Hotels Westin am Einchecken gehindert worden sei. Der Angestellte habe ihm bedeutet, er müsse vorher seine Halskette mit Davidstern ablegen.

Ofarims Angaben hatten zunächst eine Welle der Empörung ausgelöst. Bürger, Zivilgesellschaft und Politprominenz bis hinauf zur Bundesebene erklärten ihre Solidarität mit dem Künstler. Zahlreiche Medien, auch CNN, griffen den Sachverhalt auf.

Dann kamen mehr und mehr Zweifel, die endgültige Kehrtwende gab es spätestens im Frühjahr 2022: Damals erhob die Leipziger Staatsanwaltschaft nach monatelanger Ermittlung Anklage gegen Gil Ofarim wegen des Tatvorwurfs der falschen Verdächtigung in zwei Fällen, davon einmal in Tateinheit mit Verleumdung.

Der Vorfall im Hotel könne sich laut Anklagebehörde nicht so zugetragen haben, wie vom Anzeigenerstatter erzählt.

Ein Verfahren gegen den beschuldigten Hotel-Mitarbeiter wegen Beleidigung, versuchter Nötigung, Volksverhetzung und falscher Verdächtigung war mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt worden.

„Wir streben einen Freispruch an“

Das Landgericht hat nun laut heutiger Mitteilung an die Medien ab 7. November 2023 insgesamt zehn Verhandlungstage vor der 6. Strafkammer bis einschließlich 7. Dezember geplant, um den Vorwürfen gegen Gil Ofarim auf den Grund zu gehen.

Wie für jeden Angeklagten greift bis zu einem rechtskräftigen Urteil vorab die Unschuldsvermutung.

Ein bereits für Herbst 2022 angesetzter Prozesstermin am Leipziger Landgericht war kurzfristig geplatzt, nachdem es vorab zu Auseinandersetzungen zwischen dem Gericht und Ofarims Anwälten gekommen war. Unter anderem wurde einem Richter Befangenheit unterstellt.

Wie der Prozess verlaufen und enden wird, gleicht heute dem berühmten Blick in die Glaskugel.

Dr. Alexander Stevens, der zu Ofarims Anwaltsteam gehört, hatte jedoch schon im letzten Jahr durchblicken lassen, wohin die Reise gehen soll: „Ein Täter-Opfer-Ausgleich kommt für uns gar nicht infrage. Wir streben einen absoluten Freispruch für unseren Mandanten an“, wurde der Strafverteidiger aus München in der Frankfurter Rundschau unter Verweis auf die DPA zitiert.

Empfohlen auf LZ

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar