Er soll sie aus purer Eifersucht misshandelt, mit Hantelscheiben attackiert und schwer verletzt haben: Seit Montag muss sich ein 38 Jahre alter Familienvater aus Leipzig vor dem Landgericht verantworten, der seine Ehefrau im Beisein der gemeinsamen Kinder der Anklage nach brutal angriff. Zum Prozessauftakt wegen versuchten Mordes wollte der Mann zunächst noch keine Aussage machen.

Szenen von hemmungslos entfesselter Gewalt sollen sich am 12. Februar in der vierten Etage eines Mehrfamilienhauses im Norden Leipzigs abgespielt haben. An jenem frühen Sonntagabend, etwa 18:50 Uhr, kam es laut Anklageschrift im gemeinsamen Haushalt in der Landsberger Straße zum heftigen Streit zwischen dem 38-jährigen Mustafa A. und seiner damals 35-jährigen Ehefrau Sarah (Name geändert).

Der banale Anlass: Sarah kam vorgeblich vom Sport aus dem Fitnessstudio nach Hause, hatte aber in Wahrheit einen anderen Mann getroffen. Die jüngere Ehefrau hatte sich bereits geraume Zeit zuvor von ihrem Gatten getrennt, dennoch wurde der Haushalt zunächst zusammen weiter mit den gemeinsamen Kindern bewohnt.

Kinder setzten Notrufe ab

Mustafa A., so die Anklage, wusste allerdings durch seine Nachforschungen, dass Sarah tatsächlich nicht in ihrem üblichen Fitnessstudio war. Eine entdeckte Chatnachricht auf ihrem Mobiltelefon mit dem Inhalt „Bin gleich da“ soll dann zur völligen Eskalation geführt haben: Der Angeklagte, dem die Trennung endgültig bewusst geworden sei, habe seine Ehefrau ins Kinderzimmer gestoßen, ihr Faustschläge ins Gesicht verpasst, sie gewürgt und schließlich, nachdem sie einen ersten Fluchtversuch unternommen hatte, mit einer 1,25 schweren Hantelscheibe auf den Nacken und den oberen Rückenbereich des Opfers eingeprügelt.

Auch soll er ihr mit dem Tod gedroht haben, so jedenfalls schilderte es eine am Einsatz beteiligte Polizeibeamtin (27) im Zeugenstand.

Dabei hätten die sechs und acht Jahre alten Kinder des Paares den Gewaltexzess mit ansehen müssen. Die Tochter brüllte ihren Vater demnach vergebens an, von der Mutter abzulassen. Ein zweifacher Versuch der Kleinen, per Notruf Hilfe herbeizuholen, schlug fehl, weil die Polizeibeamten am anderen Ende der Leitung nur Geschrei vernahmen und Rückrufe unbeantwortet blieben.

Flucht zu den Nachbarn

Letztlich konnte die schwer verletzte Sarah A. der Anklageschrift nach einen kurzen Moment der Unaufmerksamkeit des mutmaßlichen Angreifers für sich nutzen und blutüberströmt aus der Wohnung zu Nachbarn fliehen, woraufhin Mustafa A. sie nicht weiter verfolgte.

Die heute 36 Jahre alte Frau erlitt Schmerzen und Brüche am Halswirbel, Prellungen, Hauteinblutungen sowie Abschürfungen an Kopf, Hals und Nacken. Nach dem Angriff musste sie für elf Tage in die Klinik, ein weiterer stationärer Aufenthalt im Krankenhaus für eine Woche folgte Anfang März. Mustafa A. habe Sarah massiv verletzen wollen und selbst ihren Tod zumindest billigend in Kauf genommen, warf ihm Staatsanwältin Vanessa Fink am Montag vor. Die Anklage lautet auf versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.

Ehefrau belastet Angeklagten

Mustafa A., der die irakische und deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, schwieg nach Verlesung der Anklage zunächst. Er wolle sich aber später zu den Tatvorwürfen erklären, kündigte sein Verteidiger Daniel Luderer an. Der 38-Jährige hatte sich nach dem Geschehen zunächst per Auto abgesetzt, wurde aber kurz darauf festgenommen und in Untersuchungshaft geschickt.

In ihrer Zeugenaussage am Montagnachmittag belastete Sarah A. ihren Mann schwer und stützte so die Anklage der Staatsanwaltschaft. Die Ehe mit Mustafa A. sei schwierig gewesen, er habe öfter ihr Handy kontrolliert, schilderte die inzwischen 36-Jährige gefasst die Vorgeschichte und den Tathergang aus ihrer Sicht. Sarah A. ist Nebenklägerin im Prozess und durch eine Anwältin vertreten. Zudem wurden die dramatischen Originalaufnahmen der Notrufe abgespielt, mit denen die Kinder des Ehepaares vergebens Hilfe herbeiholen wollten.

Dem Angeklagten, der gut Deutsch spricht, zur Sicherheit aber dennoch durch einen Dolmetscher unterstützt wird, droht bei einer Verurteilung ein jahrelanger Freiheitsentzug. Die 16. Strafkammer unter dem Vorsitzenden Richter Hans Weiß hat acht weitere Verhandlungstage bis Dezember anberaumt, um die massiven Vorwürfe aufzuklären.

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