Sie gerieten in einer Bar an verdeckte Ermittler und flogen so im Herbst als mutmaßliche Drogenhändler auf: Vier Männer im Alter zwischen 23 und 38 Jahren stehen seit Anfang Februar vor dem Landgericht, weil sie im Bereich der Eisenbahnstraße Rauschmittel verkauft haben sollen. Doch nun wird es laut Verteidigung zum Problem, dass der Einsatz der verdeckt ermittelnden Polizisten nicht Teil der Akten ist.

Wie berichtet, müssen sich die vier Angeklagten Ammar A. (23), Abdulhadi A. (27), Ali A. (30) und Eid H. (38) aktuell verantworten, weil sie sich im vergangenen Jahr entschlossen haben sollen, mit Metamphetamin und Heroin im Bereich der Eisenbahnstraße zu handeln. So hätte das Quartett zumindest teilweise seinen Lebensunterhalt bestreiten wollen, heißt es in der Anklageschrift. In einen ersten Deal mit Metamphetamin sowie einem Heroingemisch sollen Eid H. und Abdulhadi A. am 22. September 2023 verwickelt gewesen sein.

Am 6. Oktober 2023 seien die vier jetzt Angeklagten bei einem fingierten Kauf schließlich aufgeflogen. Ort des Geschehens war jeweils eine Bar in der Eisenbahnstraße.

Verteidiger kritisieren Unvollständigkeit der Akten

Laut dem zuständigen Oberstaatsanwalt Guido Lunkeit, der am Mittwoch vor dem Landgericht als Zeuge aussagte, waren bis zu fünf verdeckte Ermittler eingeplant sowie zwei sogenannte Vertrauenspersonen in die polizeilichen Maßnahmen involviert. Der zuständige Ermittlungsrichter habe den befristeten Einsatz abgesegnet. Laut den Verteidigern der Angeklagten seien der richterliche Beschluss sowie weitere Dokumente aber bislang nicht Bestandteil der Verfahrensakten. Gegen unvollständige Akten wiederum könne man sich nicht ausreichend wehren, so die Argumentation.

Wie die LVZ berichtet, beantragte einer der Anwälte des Verdächtigen Eid H. sogar, das Verfahren gegen seinen Mandanten einzustellen, es habe demnach eine „rechtsstaatswidrige Provokation einer Straftat“ gegeben, indem verdeckte Ermittler gezielt durch vorgetäuschtes Kaufinteresse geködert hätten.

Staatsanwalt: Einsatz verdeckter Ermittler ist Verschlusssache

Der Undercover-Einsatz der Polizisten inklusive ihrer Identität und der Arbeitsdetails unterliegt nach Angaben des Oberstaatsanwalts dem Verschluss und er würde sich strafbar machen, wenn er dienstliche Geheimsachen preisgebe, sagte er im Zeugenstand. Er verwies dazu auf eine Verwaltungsvorschrift, die angeblich selbst Verschlusssache und damit nicht für die Öffentlichkeit einsehbar ist. Aus Sicht der Verteidigung müssten dagegen alle Beweise lückenlos auf dem Tisch.

Wie nun weiter verfahren wird und ob die Erkenntnisse aus dem Einsatz verdeckter Ermittler verwertet werden dürfen, ist derzeit offen. Die vier Männer auf der Anklagebank, die aktuell in Untersuchungshaft sitzen, haben sich bisher nicht zu den Vorwürfen der Anklage geäußert. Es sind Prozesstermine bis April angesetzt. Bei einer Verurteilung wegen Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge droht jahrelanger Freiheitsentzug.

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