Vom Vorwurf des Raubes blieb letztlich nichts übrig: Ein 23-Jähriger, der einem Kontrahenten unweit vom Hauptbahnhof im letzten September das Fahrrad gewaltsam und unter massiven Drohungen entwendet haben soll, kam jetzt am Landgericht Leipzig mit einer Bewährungsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung davon.

Der angeklagte Vorfall, über den seit Anfang Februar vor dem Landgericht Leipzig verhandelt worden war, bezog sich auf den 3. September 2024. Damals, gegen 21:57 Uhr, soll ein 41-Jähriger mit seinem Fahrrad auf dem Heimweg durch den Bürgermeister-Müller-Park gewesen sein, als ihn ein Mann ansprach.

Anklage ging von brutalem Raub aus

Dann sei die Lage blitzschnell eskaliert: Der Mann, der den 41-Jährigen angesprochen hatte, sowie der Angeklagte Mohamed C. hätten dem Geschädigten auf brutalste Art mit dem Tode gedroht, zudem soll Mohamed C. dem Opfer eine Glasflasche auf den Rücken geschlagen haben. Vorangegangen sei Zoff um ein angeblich geklautes Mobiltelefon.

Der Geschädigte suchte dann offenbar das Weite und bat Polizeibeamte am Hauptbahnhof um Unterstützung. Als er aus der Entfernung das räuberische Duo bemerkt habe, sei der 41-Jährige zurückgerannt und habe Flaschenwürfe abbekommen. Letzten Endes soll Mohamed C. laut ursprünglicher Anklageschrift das geraubte Fahrrad in ein Blumenbeet geworfen haben, als er die sich nähernde Polizei sah.

Der junge Marokkaner wurde noch vor Ort festgenommen, der mutmaßliche Komplize erst später ermittelt. Der angegriffene Mann erlitt bei der Auseinandersetzung Schmerzen und ein Hämatom.

Verteidigung wollte Freispruch

Doch im mehrtägigen Prozess vor dem Landgericht stellte sich die konkrete Situation offenbar so schwierig und wenig übersichtlich dar, dass letzten Endes aus Sicht der Kammer nur der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung nachweisbar blieb. Der Angeklagte selbst schwieg zunächst.

Das bereits am 3. März verhängte Strafmaß von elf Monaten Haft, ausgesetzt zur Bewährung, entsprach nach Justizangaben auch dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte dagegen laut Landgericht auf Freispruch plädiert.

Der Bürgermeister-Müller-Park und das Umfeld rings um den Leipziger Hauptbahnhof gelten schon seit vielen Jahren als ein städtischer Schwerpunkt von Straßenkriminalität, Drogenumschlag und teils auch Gewaltdelikten.

Die Polizei versucht, der Problematik etwa durch gemeinsame Streifen seitens des Reviers Zentrum und der Bundespolizeiinspektion entgegenzutreten. In der Anfang des Jahres 2000 gegründeten „Gemeinsamen Einsatzgruppe Bahnhof-Zentrum“ (GEG BaZe) bündeln sich unterschiedliche Kompetenzen von Bundes- und Landespolizei.

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