Schwere Brandstiftung, gefährliche Körperverletzung, Sachbeschädigung: Unter anderem wegen dieser Delikte verurteilte das Leipziger Landgericht einen 41 Jahre alten Mann am Donnerstag zu acht Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. Der einschlägig vorbestrafte Heino E. ist nach Überzeugung der Kammer für eine Reihe von Feuern im Probstheidaer Wohnkomplex „Lange Lene“ verantwortlich.
Kommt er jemals wieder in Freiheit? Aus heutiger Sicht ist eine solche Perspektive für Heino E. jedenfalls nicht absehbar: Der 41 Jahre alte Mann wurde am Donnerstagnachmittag durch das Leipziger Landgericht unter anderem der schweren Brandstiftung, gefährlichen Körperverletzung und Sachbeschädigung schuldig gesprochen.
Angeklagter einschlägig vorbestraft
Kern der Anklage waren wiederholte Kellerbrände im 333 Meter langen Mega-Wohnblock „Lange Lene“ in Leipzig-Probstheida, die sich zwischen 5. November 2024 und 31. Januar 2025 zutrugen. Die laut Ermittlungen gezielt gelegten Feuer führten teilweise dazu, dass Hausbewohner, darunter Kinder, wegen Rauchgasvergiftungen ins Krankenhaus mussten. Dazu kamen monatelange Angst und Unsicherheit sowie ein immenser Sachschaden von etwa 880.000 Euro.
Der Angeklagte Heino E. war bereits 2018 durch das Landgericht Dresden wegen Brandstiftungsdelikten in der Landeshauptstadt zu mehreren Jahren Haft verurteilt worden. Nach seiner Entlassung kam er schließlich in die Obhut eines Vereins zur Straffälligenhilfe, der ihn in einem betreuten Wohnprojekt in der „Langen Lene“ unterbrachte.
Die Frage, inwieweit Fehler bei der Einschätzung des jetzt Angeklagten unterliefen und möglicherweise ein Bewährungsbeschluss mit seinem Auflagenkatalog nicht berücksichtigt wurde, war im seit Ende Juli laufenden Prozess ein Diskussionsgegenstand.
Auch nach der Haft voraussichtlich keine Freilassung möglich
Heino E. hatte im Verfahren von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht und sich nicht zum Tatvorwurf geäußert. Folglich blieb auch ein mögliches Motiv unklar. Die 8. Kammer sah aber im Ergebnis der Beweisaufnahme keine vernünftigen Zweifel an der Täterschaft des 41-jährigen Heino E., der durch Videoüberwachungsmaßnahmen der Kripo ins Visier geraten war. Anfang Februar war der Mann in Dresden gefasst worden.
Das Urteil von acht Jahren Haft mit Sicherungsverwahrung entsprach der Forderung von Oberstaatsanwalt Guido Lunkeit. Verteidiger Rolf Franek hatte nach Gerichtsangaben sieben Jahre Gefängnis und die Unterbringung seines Mandanten in einer Entziehungsanstalt beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann binnen einer Woche per Revision angefochten werden.
Mit der Sicherungsverwahrung müsste Heino E. auch nach Verbüßung der Haft auf unbestimmte Zeit hinter Schloss und Riegel bleiben. Seine Gefährlichkeit für die Allgemeinheit würde in regelmäßigen Abständen geprüft und daraus eine eventuelle Perspektive zur Entlassung abgeleitet – abhängig davon, dass von ihm nach gutachterlichen Einschätzungen kein erhebliches Risiko mehr ausgeht.
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