Nun also doch: Sachsen wird ab dem kommenden Montag in einen mindestens vier Wochen andauernden Lockdown gehen, der unter anderem verschärfte Maskenpflicht und die Schließung der meisten Geschäfte beinhaltet. Außerdem: Dresden verbietet eine „Querdenken“-Demo und Sachsens Verfassungsschutz will die AfD offenbar zum „Verdachtsfall“ erklären. Die L-IZ fasst zusammen, was am Dienstag, den 8. Dezember 2020, in Leipzig und darüber hinaus wichtig war.

Sachsen wird ab Montag, den 14. Dezember, erneut in einen Lockdown gehen. Das kündigte Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) heute an. Die Infektionszahlen in Sachsen seien mehr als doppelt so hoch wie der Bundesdurchschnitt, begründete Kretschmer den Schritt. Zudem sei die Situation in vielen Krankenhäusern mittlerweile dramatisch.

Lockerungen zu Weihnachten bleiben

Konkret bedeutet das: Schulen, Kitas und ein Großteil des Einzelhandels müssen schließen. Lediglich Supermärkte, Tankstellen, Apotheken, Drogerien, Poststellen und ähnliche Geschäfte für den täglichen Bedarf bleiben offen. Zudem kommt eine Maskenpflicht im nahezu kompletten öffentlichen Raum. Die Lockerungen über Weihnachten beschränken sich auf den Zeitraum vom 23. bis 27. Dezember, jeweils 12 Uhr.

Am Freitag möchte das Kabinett die neue Corona-Schutzverordnung beschließen. Bis dahin sollen unter anderem der Landtag sowie soziale und Wirtschaftsverbände in die Diskussionen einbezogen werden. Was genau ab Montag gilt, wird also erst am Freitag feststehen. Die Maßnahmen sollen voraussichtlich bis mindestens 10. Januar Bestand haben.

Staat vs. Rechtsradikale

Eine Entscheidung von großer Tragweite traf heute auch die Stadt Dresden, die die für Samstag geplante Großdemonstration von „Querdenken“ verboten hat. Für diese hatten wieder einmal zahlreiche Neonazis mobilisiert. Die Stadt begründet das Verbot mit der zu erwartenden Zahl an Teilnehmer/-innen und der „Gefährdung der öffentlichen Sicherheit“. Die „Querdenker“ können gegen diese Entscheidung klagen und sie möglicherweise – so wie kürzlich in Leipzig – kippen.

Ziemlich spektakuläre Nachrichten kamen heute auch von der „Süddeutschen Zeitung“, die berichtet, dass der sächsische Verfassungsschutz die AfD vom „Prüffall“ zum „Verdachtsfall“ befördern möchte. Dann sei der Einsatz geheimdienstlicher Mittel wie Telefonüberwachung möglich, schreibt die SZ. Für Anfang 2021 sei mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsschutzes zu rechnen, ob dieser die AfD zum Verdachtsfall erklärt.

Spende, Siedlung und Stolpersteine

Worüber die L-IZ heute berichtet hat: über die Spende eines Leipziger Kinderbuch-Verlags an Geflüchtete auf Lesbos, über alte Siedlungsstrukturen in Westsachsen und über die Verlegung von Stolpersteinen, die sich wegen der Coronakrise verzögert.

Was heute außerdem wichtig war: In Sachsen-Anhalt ist die Abstimmung über den Rundfunkbeitrag vorläufig abgesagt, nachdem es dank CDU- und AfD-Fraktionen nicht nach einer Mehrheit aussah. Die Öffentlich-Rechtlichen kündigten noch am selben Tag an, beim Bundesverfassungsgericht die Erhöhung einzuklagen. (via Spiegel Online)

Auch der Leipziger Klett Kinderbuch Verlag hat für die Flüchtlingskinder auf Lesbos gespendet

Auch der Leipziger Klett Kinderbuch Verlag hat für die Flüchtlingskinder auf Lesbos gespendet

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