Aufmerksam verfolgen wir ihre Berichterstattung zum Thema Flughafenausbau. Ich bin der Vater von David Dzialas, der vor einiger Zeit ja auch ein Gutachten, Widerspruch zum Thema Feinstaubbelastung und Lärmbelastung gemacht hat, dazu Berechnungen erstellt hat und auf die Fehler und Lücken im Antragsverfahren zum Thema Flughafenerweiterung hingewiesen hat.

Dieses Schreiben, welches auch Sie im Februar veröffentlicht haben, wurde ebenfalls bei der Stadtratssitzung der Stadt Schkeuditz dem Bürgermeister Herrn Berger vorgelegt und erörtert. Es wurde zur Kenntnis genommen, jedoch nicht als Anlage zum Schreiben an die Landesdirektion der Stadt Schkeuditz beigefügt. Hier lässt man Gras darüber wachsen und wartet ab, wie sich die Landesdirektion zum bekannten Thema positioniert.

Die Schadenersatzforderung, welche DHL an die Klimagerechtigkeitsaktivisten/-innen stellt, sind völlig überzogen und nicht nachvollziehbar. Wer entschädigt eigentlich die Anwohner, welche hier im großen Umkreis der Stadt Schkeuditz diesem Lärm und Dreck Tag und insbesondere zur Nachtzeit ausgesetzt sind.

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Sächsischen Landtag hat gemeinsam mit Prof. Dr. med. Thomas Münzel, Professor für Kardiologie und Angiologie an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, ein lärmmedizinisches Gutachten zum Flughafen Leipzig/Halle vorgestellt, das der Mediziner im Auftrag der Grünen-Fraktion erarbeitet hat. Sie berichteten bereits darüber in der Ausgabe vom 11.05.2021. Hier ist insbesondere mit einer geringeren Lebenserwartung, sowie Herz- und Kreislauferkrankung zu rechnen. Dieses wurde ausführlich wissenschaftlich erörtert.

Die Kinder im Umkreis büßen durch den fehlenden Nachtschlaf auch an schulischen Leistungen ein. Die durch Lärm und Dreck entstehenden gesundheitlichen Einschränkungen lassen den finanziellen Schaden für Wirtschaft, Kranken- und Pflegeversicherung auf einen weitaus höheren Betrag als 1,5 Millionen Euro steigen. Auf meine Anfrage zum Lärmschutz an den Beauftragten des Flughafens Leipzigs habe ich bis zum heutigen Tage keine Antwort erhalten.

Bei einem geführtem Telefonat mit der Landesdirektion wird es auch in Zukunft keine schriftliche Stellungnahme zum Widerspruch geben.

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