Die Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau (IHK) warnt aktuell vor irreführenden Rechnungen, die eine Scheinfirma mit einer Berliner Absenderadresse verschickt. Darin werden Unternehmen aufgefordert, für einen angeblichen Eintrag im Verpackungsregister fast 200 Euro zu zahlen. Die IHK rät eindringlich, nicht auf die Schreiben zu reagieren und keinesfalls den geforderten Geldbetrag zu begleichen. Betroffene Unternehmen könnten sogar Strafanzeige erstatten.

„Vielerorts sind Hersteller noch verunsichert, wann ein Eintrag im Verpackungsregister erforderlich ist. Das machen sich die Betrüger nun offenbar zunutze“, sagt Dr. Ute Jähner, IHK-Geschäftsführerin für Recht und Fair Play.

Laut Jähner müssen sich Unternehmen registrieren lassen, wenn sie Verpackungen mit Waren für den privaten Endverbraucher erstmals in Umlauf bringen. Dieser Eintrag sei aber kostenfrei und erfolge bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister.

Unter www.halle.ihk.de informiert die IHK auf ihren Internetseiten über die Anforderungen an Unternehmen nach dem Verpackungsgesetz.

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