Das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen trifft seine Entscheidungen in richterlicher Unabhängigkeit. Die richterliche Unabhängigkeit ist eine Grundfeste unseres Rechtsstaates. Eine Einflussnahme oder Bewertung von gerichtlichen Entscheidungen durch die Exekutive verbietet sich daher.

Justizministerin Katja Meier: „Wenn, wie gerade auch teilweise zu hören war, eine Verbindung zwischen einem missliebigen Gerichtsurteil und dem Justizministerium hergestellt wird, muss ich mich über dieses Verfassungsverständnis sehr wundern. Nach Art. 97 des Grundgesetzes sind Richterinnen und Richter unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Ein Weisungsrecht besteht nicht. Untersagt ist jede auch nur mittelbare oder subtile Einflussnahme.

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen hat in letzter Instanz entschieden, unter welchen Auflagen die Versammlung in Leipzig rechtmäßig hätte stattfinden können. Ob einem persönlich diese Entscheidung gefällt oder nicht, muss für die Arbeit der Exekutive vollkommen irrelevant sein. Die Durchsetzung der Entscheidung ist Aufgabe der Polizeibehörden.“

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