In weiten Teilen Sachsens müssen am kommenden Montag (26. April) Schulen und Kindertageseinrichtungen schließen. Lediglich in vier der 13 Gebietskörperschaften des Freistaates bleiben die Einrichtungen geöffnet. Nach aktuellen RKI-Zahlen liegt die Sieben-Tage-Inzidenz lediglich in den Kreisfreien Städten Dresden und Leipzig sowie den Landkreisen Leipziger Land und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge unterhalb von 165.

Nach dem Beschluss des Vierten Bevölkerungsschutzgesetzes (Novelle des Infektionsschutzgesetzes) und dessen Inkrafttreten am heutigen Tag müssen Schulen und Kindertageseinrichtungen schließen, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 165 liegt. Ausnahmen gibt es für die Schülerinnen und Schüler an den Förderschulen und in den Abschlussklassen. Sie können ihre Schulen weiterhin besuchen.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Folgen der Bundesnotbremse für den Schul- und Kitabetrieb gibt es im Blog des Kultusministeriums (www.bildung.sachsen.de/blog ).

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