Die Augustusbrücke in Dresden ist die historisch wohl bedeutendste Elbbrücke im Stadtgebiet. Durch verschiedene Hochwasser, zuletzt im Jahr 2013, entstanden zahlreiche Schäden, die dringend behoben werden mussten. Dadurch sollte das Bauwerk denkmalgerecht wieder in einen guten Zustand versetzt werden.

Bereits im Jahr 2014 beschloss der Dresdner Stadtrat, die Brücke nach der Sanierung für den motorisierten Individualverkehr zu sperren. Das Vorhaben zum grundhaften Ausbau der Straßenbahn sowie der damit verbundene Straßenbau, wurden von der Landesdirektion Sachsen – inklusive der vorgesehenen künftigen Teilsperrung – am 14. Februar 2017 planfestgestellt.

Der Freistaat hatte als Fördermittelgeber nun zu prüfen und zu entscheiden, inwieweit eine Förderung in Höhe von 2,1 Millionen Euro auch nach der Richtlinie kommunaler Straßenbau (RL KStB) für die Maßnahmen möglich ist. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass durch die Teilsperrung für den motorisierten Individualverkehr die rechtliche Einordnung als Ortsstraße und somit die grundsätzliche Förderfähigkeit nicht infrage steht – eine Förderung möglich und rechtes ist.

So war zu prüfen, ob der Bau insgesamt und über alle Verkehrsarten gesehen zu einer Verbesserung der Verkehrsverhältnisse als Fördervoraussetzung führt. Verkehrsminister Martin Dulig: „Auch hier wurde festgestellt, dass eine solche Verbesserung, vor allem der Erhöhung der Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer und für die zu- und aussteigenden Fahrgäste der DVB, eintritt.

Die Attraktivität der historischen Augustusbrücke und der Innenstadt wird durch die Teilsperrung für den Individualverkehr spürbar erhöht, die individuelle Mobilität wird kaum bis gar nicht eingeschränkt. Im Gegenteil: Fuß- und Radverkehr werden gestärkt, so wie wir es im Koalitionsvertrag vereinbart haben.“

Die künftige Sperrung der Augustusbrücke für den motorisierten Individualverkehr ist – auch mit Förderung durch die KStB – erlaubt, zumal Busse des ÖPNV, Taxen und Einsatzfahrzeuge weiterhin zugelassen sind. Ebenso ist eine Nutzung als Umleitungsstrecke weiterhin möglich.

Dresdens Baubürgermeister Stephan Kühn: „Wir werden jetzt umsetzen, was der Stadtrat beschlossen hat: eine autofreie Augustusbrücke und damit eine attraktive Elbquerung für Fußgänger und Radfahrer. Die Augustusbrücke ist Teil der reizvollen Flaniermeile von der Altstadt in die Dresdner Neustadt. Die Straßenbahn wird die Strecke nach Abschluss der Sanierung wie gewohnt wieder befahren. Ich danke dem Freistaat Sachsen für die konstruktiven Gespräche, die Förderrecht und nachhaltige Stadtplanung in Übereinstimmung bringen konnten.“

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